BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1415 21. Wahlperiode 04.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Thilo Kleibauer (CDU) vom 27.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Stillstand beim InnovationCampus for Green Technologies (ICGT) in Harburg? Bereits im Jahr 2012 hat die Bürgerschaft mit großer Mehrheit der Errichtung eines „InnovationCampus for Green Technologies“ (ICGT) im Umfeld der TU Hamburg-Harburg zugestimmt. Ursprünglich war der Baubeginn für das Frühjahr 2013 vorgesehen. Mit der Drs. 20/11183 hat der Senat die Bürgerschaft im März 2014 über deutliche Mehrkosten bei diesem Projekt informiert, die durch eine höhere Fremdfinanzierung bei der TuTech und höhere Finanzleistungen der TUHH gedeckt werden sollten. Der Baubeginn musste mehrmals verschoben werden: von Frühjahr 2013 auf Anfang 2015, dann auf Sommer 2015. Grund: Notwendige Gespräche des Senats waren immer noch nicht abgeschlossen. Auch im August 2015 herrscht jedoch noch Stillstand auf dem Areal des künftigen InnovationCampus. Ganz anders ist die Lage in Sachen Technologie- und Gründerzentrum in Bergedorf oder Lurup: In Bergedorf ist der Energie-Campus der HAW Hamburg bereits realisiert worden – finanziert vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit rund 3,8 Millionen Euro sowie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit rund 3,5 Millionen Euro. In Lurup geht die Errichtung eines Inkubators/Gründerzentrums nahe dem DESY zügig voran – finanziert durch einen Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 14,2 Millionen Euro. Insgesamt sind für den Bau Kosten von 15 Millionen Euro veranschlagt. Die Stadt beteiligt sich mehrheitlich an der Betreibergesellschaft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie sind der aktuelle Zeitplan und der derzeitige Planungsstand für die Realisierung des ICGT? 2. Wurden die Probleme bezüglich der Finanzierungsplanung für dieses Projekt mittlerweile gelöst, insbesondere bezüglich der fremdfinanzierten Eigenleistung der TuTech? Wenn ja, wie gestaltet sich die Lösung? Wenn nein, warum nicht? 3. Hat der Senat erwogen, die fremdfinanzierte Eigenleistung der TuTech, die mit 10.214.177 Euro die größte Finanzierungsquelle laut Drs. 20/11183 darstellt, zu minimieren und andere Finanzierungsquellen zu erschließen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Drucksache 21/1415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Das Projekt InnovationCampus for Green Technologies (ICGT) soll Aktivitäten der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) sowie der TuTech Innovation GmbH (TuTech) im Bereich der grünen Technologien in Form von interdisziplinären Projekten und Kooperationsprojekten mit Wirtschaftsunternehmen sowie anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen bündeln und weiterentwickeln. Hierfür soll das ICGT für Gründerrinnen und Gründer sowie Start-ups – angepasst an die jeweilige Entwicklungsstufe – Raum und Unterstützung für die Realisierung ihrer Ideen bieten . Zu diesem Zweck werden zunächst freie Mietflächen im Harburger Binnenhafen genutzt, um sowohl den geplanten Inkubator zur Förderung von Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft als auch die wissenschaftlichen Aktivitäten zum Schwerpunkt „Green Technologies“ der TUHH noch im Jahr 2016 beginnen zu lassen. Dem Mietkonzept der TuTech liegt dabei das Prinzip „smart space“ zugrunde. Dieses sieht nicht die bloße Zurverfügungstellung von Flächen nach einem einfachen Mietmodell vor, sondern bietet bedarfsgerechte Flächen mit einem sogenannten added value durch zusätzlich angebotene Services, Beratungsleistungen und Einbindung in das TuTech-Netzwerk. Dieses Mietkonzept trägt damit dem individuellen Entwicklungsstand von Innovationen, Start-ups und jungen Unternehmen in besonderer Weise Rechnung. Der Senat beabsichtigt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft – der TuTech hierfür anteilige Mittel zur Finanzierung der Miete zur Verfügung zu stellen. Damit würde die Inbetriebnahme des ICGT früher als ursprünglich geplant möglich. Die Planungen für einen Neubau sind noch nicht abgeschlossen. 4. Erwägt der Senat die Möglichkeit, beim ICGT, wie beim Inkubator in Lurup, als Mehrheitsgesellschafter einzusteigen? Wenn ja, wie gestaltet sich diese Beteiligung? Wenn nein, warum nicht? Das Vorhaben ICGT wird von der TuTech als gewerbliche Gesellschaft durchgeführt (siehe Drs. 19/4848 und 20/11183). Das ICGT wird demnach Betriebsteil der TuTech, an der der Senat über die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung bereits 49 Prozent der Gesellschafteranteile hält. 5. Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen konnten für das ICGT vorgesehene EFRE-Mittel in Höhe von 0,5 Millionen Euro nicht für dieses Projekt eingesetzt werden (siehe Drs. 20/11183). Hat der Senat für die neue EFRE-Förderperiode Fördermittel aus dem EFRE oder aus anderen Förderprogrammen beantragt? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Förderprogrammen? Wenn nein, warum nicht? Für die neue EFRE-Förderperiode sind keine Mittel für das ICGT vorgesehen. 6. Gibt es außer der Finanzierungsfrage weitere Gründe für die mittlerweile sich über Jahre hinziehende Zeitverzögerung für die Umsetzung dieses Projekts? Wenn ja, welche? 7. Kann der Senat eine verbindliche Auskunft darüber geben, ob und wann das ICGT in Harburg doch noch realisiert werden kann? Wenn ja, wann wird die Realisierung erfolgen und wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. bis 3.