BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14154 21. Wahlperiode 31.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Mehr Kontrolle mit weniger Kontrolleuren – Warum waren 2017 in Hamburg auf einmal 15 Prozent weniger amtliche Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben notwendig als 2016? Die amtliche Lebensmittelüberwachung (LMÜ), deren Durchführung den Bundesländern obliegt, wird in Hamburg durch Kontrolleure der Bezirke durchgeführt. Personalmangel und Personalausfälle führten über Jahre zu einer unzureichenden Durchführung der bezirklichen Lebensmittelkontrollen. So betrug der sogenannte Wirkungsgrad, also das Verhältnis von gesetzlich vorgeschrieben Soll- zu tatsächlich durchgeführten Ist-Kontrollen, noch im Jahr 2016 im Bezirksdurchschnitt lediglich 77 Prozent. 17.597 Soll-Kontrollen standen demnach 13.615 Ist-Kontrollen gegenüber (Drs. 21/7758). Es war daher auf den ersten Blick eine erfreuliche Nachricht, dass der Wirkungsgrad , wie durch die Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage (Drs. 21/12160) bekannt wurde, im Jahr 2017 auf 92 Prozent angestiegen sei. Auch bei der Beratung über den Haushaltsplanentwurf der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) für die Jahre 2019/2020 in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 21. August 2018 hoben die Senatsvertreter diese beachtliche Steigerung hervor, als ein CDU-Vertreter eine Frage zu den Planwerten für die kommenden beiden Jahre stellte. Doch weder in der besagten Ausschusssitzung noch in der Antwort auf die SPD-Anfrage gingen der Senat und seine Vertreter auf den erstaunlich hohen Rückgang der Soll-Kontrollen innerhalb nur eines einzigen Jahres von 17.597 (2016) um 2.578 beziehungsweise 14,7 Prozent auf nur noch 15.019 (2017) ein. Ein derart starker Rückgang erscheint umso weniger plausibel, als dass die Zahl der Lebensmittelkontrolleure (LMK) in den Bezirken im selben Zeitraum sogar von 56 (Drs. 21/7758) auf 55 (Drs. 21/12160) gesunken war und dass beispielsweise 2012 mit noch 59 LMK nur ein stadtweiter Wirkungsgrad von gerade einmal 55 Prozent (Drs. 20/8680) erzielt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Steigerung der Erfüllungsquote bei den Routinekontrollen auf 92 Prozent konnte im Jahr 2017 durch folgende Maßnahmen erreicht werden: - Fokussierung auf die Lebensmittelüberwachung (einschließlich personeller Maßnahmen ) und auf die Routinekontrollen (zusätzlich zu den Anlasskontrollen, wo eine Quote von 100 Prozent regelmäßig erreicht wird) - Bereinigung der Stammdatenbank mit den registrierten Betrieben, indem abgemeldete Betriebe, die also nicht mehr kontrolliert werden müssen, zeitnah und konsequent unterjährig gestrichen wurden, sodass die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe (das heißt das Soll) sank Drucksache 21/14154 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Anfang 2017 wurde eine Berechnungsformel in dem Datenverarbeitungssystem der Lebensmittelüberwachung korrigiert, um statistische Verzerrungen zu beheben . Mit dieser Formel ermittelt das System unter anderem, wie viele Routinekontrollen durchzuführen sind. Die Korrektur der Formel war notwendig geworden, weil zuvor in der Berechnung beispielsweise nicht berücksichtigt worden war, dass einige Betriebe weniger als zwölf Monate im Jahr geöffnet sind und bei diesen Betrieben folglich weniger häufig Routinekontrollen stattfinden müssten. Im Ergebnis wurde die Anzahl der durchzuführenden Routinekontrollen (das heißt das Soll) durch diese Korrektur auf den korrekten Wert abgesenkt. - Die Risikobeurteilung, die bei jedem Lebensmittelunternehmen durchzuführen ist, bestimmt die Kontrollfrequenz, mit der der entsprechende Betrieb durch die Lebensmittelüberwachung routinemäßig kontrolliert werden soll. Die Kriterien, die bei diesem risikobasierten Ansatz angewendet werden müssen, wurden durch Änderungen des Leitfadens für die Risikobeurteilung in den letzten Jahren kontinuierlich nachjustiert und in der Anwendung vereinheitlicht. Dies hat Auswirkungen auf die Gesamtsumme der stadtweit durchzuführenden Routinekontrollen. - Durch die konsequente Verfolgung eines risikobasierten Ansatzes wird mittelfristig eine flächendeckende Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in den Betrieben angestrebt, da sich die Lebensmittelkontrollen stärker auf die Problembetriebe konzentrieren. Im Jahr 2017 gab es in Hamburg 17.344 lebensmittelverarbeitende und -anbietende Betriebe, die der Ermittlung der Anzahl der Routinekontrollen zugrunde lagen. Unterjährige belastbare Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Laut der Senatsantwort auf Frage 1. der CDU-Anfrage Drs. 21/7758 waren 2016 über alle Bezirke hinweg 17.597 planmäßige Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in Hamburg erforderlich (= Soll-Wert). Demgegenüber waren 2017 laut der Senatsantwort auf Frage 2. der SPD-Anfrage Drs. 21/12160 über alle Bezirke hinweg nur noch 15.019 dieser Routinekontrollen notwendig. Dies entspricht einem Rückgang des Soll-Wertes der Routinekontrollen um fast 15 Prozent innerhalb nur eines einzigen Jahres. a) Warum ist die Zahl der vorgeschriebenen Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in Hamburg von 2016 auf 2017 um 2.578 beziehungsweise 14,7 Prozent zurückgegangen? b) Welche Zahl lebensmittelverarbeitender und -anbietender Betriebe liegt der in Drs. 21/12160 genannten Zahl von 15.019 Routinekontrollen und dem darauf aufbauend für das Jahr 2017 errechneten Wirkungsgrad von 92 Prozent zugrunde? 2. Welche Änderungen an der Systematik der a) Datenerhebung, b) Datenauswertung hinsichtlich der Zahl der lebensmittelverarbeitenden und -anbietenden Betriebe in Hamburg haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder die Bezirksämter seit 2015 vorgenommen? 3. Welche Änderungen an der Systematik der a) Datenerhebung, b) Datenauswertung hinsichtlich der Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Routinekontrollen (= Soll-Werte) in lebensmittelverarbeitenden und -anbietenden Betriebe haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder die Bezirksämter seit 2015 vorgenommen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14154 3 4. Laut Drs. 21/7758 gab es 2016 in Hamburg 17.406 lebensmittelverarbeitende und -anbietende Betriebe. a) Wie viele lebensmittelverarbeitende und -anbietende Betriebe gab es 2017 in Hamburg? b) Wie viele lebensmittelverarbeitende und -anbietende Betriebe gibt es aktuell in Hamburg? Siehe Vorbemerkung.