BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14156 21. Wahlperiode 31.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 23.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (XV), hier: weitere Kostensteigerungen Der bisherige Kostenrahmen des Projektes Elbvertiefung soll dem Status im Wirtschaftsplan 2018 der HPA entsprechen. Der Senat geht im aktuellen Haushaltsplan von 286 Millionen Euro Gesamtbaukosten inklusive Preissteigerungen und Baunebenkosten für das Land Hamburg aus. In 2016 beliefen sich die Gesamtbaukosten noch auf 219 Millionen Euro.1 Die erste Kostenschätzung ging noch von 137 Millionen Euro aus. Durch die Projektverzögerung , die Umsetzung der Auflage des Bundesverwaltungsgerichts und die nächsten Schritte zur baulichen Umsetzung kann es zu weiteren Kostensteigerungen kommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) aktualisiert gegenwärtig die Kostenplanung für ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2019, der voraussichtlich im Dezember des Jahres 2018 durch den Aufsichtsrat beschlossen werden wird. Darin wird die Kompensationsmaßnahme Billwerder Insel berücksichtigt. Die HPA setzt bei Bauprojekten standardmäßig eine Preissteigerungsrate von jährlich 3 Prozent an. Der Wirtschaftsplan der HPA für das Jahr 2018 wurde daher nicht angepasst. Die Maßnahme „Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe“ wird – für die Hamburger Delegationsstrecke – mit investiven Mitteln des Aufgabenbereichs 270 Hafen und Innovation des Einzelplans 7 finanziert. Eine gesonderte Abbildung von Inflation und Preissteigungen durch zeitliche Verschiebungen erfolgt nicht. Der im Entwurf des Haushaltplans für die Jahre 2019/2020 genannte Kostenrahmen basiert auf dem Wirtschaftsplan der HPA für das Jahr 2018 zuzüglich zum Aufstellungszeitpunkt (1. Quartal 2018) überschlägig geschätzter zusätzlicher Kosten in der Größenordnung von rund 30 Prozent des bisher geplanten Gesamtvolumens, die durch die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts verursacht sind. Die konkreten Mittelabflüsse aus dem Haushalt sind abhängig vom Start der baulichen Maßnahmen und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/2368, 21/6194, 21/8790, 21/11812 und 21/14030. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich der Zeitplan für die Fahrrinnenanpassung seit Projektbeginn entwickelt? (Bitte ursprüngliche Zeitplanung und den aktuellen Zeitplan darstellen.) Wann wurde die Zeitplanung durch welche Verzögerung angepasst? 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7169 vom 13.12.2016. Drucksache 21/14156 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Mittel sind im Wirtschafts- beziehungsweise Investitionsplan der HPA für die Fahrrinnenanpassung für das Jahr 2018 eingestellt? Wie sehen die aktuellen Planungen für die Jahre 2019 und 2020 aus? a. Hat es eine Anpassung des HPA-Wirtschaftsplans gegeben? b. Wie haben sich die Kosten für die Fahrrinnenanpassung gegenüber dem Wirtschaftsplan 2016 und gegenüber 2017 entwickelt? (Bitte ursprüngliche Kostenschätzung und aktuelle Kostenplanung benennen .) c. Welche Kostensteigerungen sind im Vergleich zu den Vorjahren hinzugekommen? d. Was sind die Gründe für welche Kostensteigerungen? e. Von welchen Gesamtbaukosten geht der Senat nach den aktuellen Planungen aus und wie hat sich dies gegenüber der ersten Kostenermittlung und den Jahren 2015 bis 2018 verändert? f. Aus welchen Einzelbeträgen setzen sich die Gesamtkosten zusammen (bitte genau darstellen, zum Beispiel Ausbaggerungen, Gebühren , Planungskosten für Bau und Vorplanungen, Planergänzungsverfahren , Ausschreibungsverfahren, Kosten für Gutachten und Prüfungen sowie Gerichtsverfahren et cetera)? g. Welche Inflationsrate wurde in den Kostenplanungen zugrunde gelegt? h. Von wann stammt die aktuelle Kostenplanung? 3. Welche weiteren Abweichungen gibt es zu denen in der Drs. 21/11812 aufgeführten Planungen und Kosten zur Fahrrinnenanpassung? 4. Mit welchen Kosten für die Teilprojekte der Fahrrinnenanpassung auf Hamburger Gebiet rechnet und plant der Senat aktuell? Bitte Kostenberechnung oder Kostenschätzung für die folgenden Teilprojekte angeben: - Neubau der Richtfeuerlinie - Neubau des Dükers bei der Insel Neßsand - Sicherung des Ostufers des Köhlbrands - Bau der Kompensationsmaßnahme Billwerder Insel - Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne a. Bei welchen Prüfungen und Maßnahmen sind aus welchen Gründen Kostenanpassungen in welcher Höhe erforderlich gewesen beziehungsweise sind noch abzusehen? 5. Wie hoch sind die Mittel, die aus dem Haushalt und der HPA jährlich bis zum Jahr 2025 in das Projekt Fahrrinnenanpassung fließen sollen? 6. Wo genau werden die Mehrkosten durch Inflation beziehungsweise zwischenzeitliche Preissteigerungen im Rahmen des neuen Planergänzungsverfahrens der Fahrrinnenanpassung im aktuellen Haushaltsplan oder anderswo abgebildet? Siehe Vorbemerkung.