BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14158 21. Wahlperiode 31.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 23.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Salafismusbekämpfung mithilfe von Islamisten Im Kampf gegen den seit Jahren zunehmenden Salafismus vertraut der Senat seit nunmehr sechs Jahren auf die Hilfe hiesiger Islamverbände, mit denen er im November 2012 einen Staatsvertrag geschlossen hat. Dazu zählen neben DITIB-Nord, bei der es sich um eine subalterne Zweigstelle des von der türkischen Religionsbehörde DIYANET kontrollierten Dachverbandes DITIB handelt, auch die SCHURA und der Verband der Islamischen Kulturzentren . Bei näherer Betrachtung dieser Akteure wird deutlich, dass viele von ihnen in der Vergangenheit wiederholt durch islamistische Verfehlungen auffällig geworden sind.1 In diesem Zusammenhang haben sich vor allem DITIB- Nord sowie das zur SCHURA gehörende Islamische Zentrum Hamburg (IZH) klarer Verstöße gegen Artikel 2 des Staatsvertrages schuldig gemacht, in welchem die Wertegrundlagen fixiert sind, auf denen die Partnerschaft zwischen den Islamverbänden und dem Senat beruht. Seit geraumer Zeit erhalten islamische Vereine im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ Fördergelder. Im Falle des IZH sind 2017 Gelder aus dem mit 104,5 Millionen Euro dotierten Budget ausgezahlt worden, um das Land Hamburg bei der Deradikalisierung von Muslimen zu unterstützen. Damit hat eine Organisation finanzielle Mittel erhalten, um islamistisches Gedankengut zu bekämpfen, die alljährlich am antisemitischen Al-Quds-Tag in Berlin teilnimmt und von der Bundesregierung als verfassungsfeindlich eingeschätzt wird, weshalb sie unter dauerhaften Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz steht. Diese Politik ist nicht nur paradox, sondern auch gefährlich . So nimmt nicht wunder, dass das salafistische Milieu bis heute stetig wächst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur Strategie des Senats zur Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus siehe Drs. 20/13460, Drs. 21/5039 sowie Drs. 21/14037. Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) hat nach Angaben des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben keine Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten. Auch eine Förderung aus Landesmitteln erhält das IZH nicht, siehe hierzu auch Drs. 21/12143. Darüber hinaus siehe Drs. 21/14001. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Vereine, die zu einem der oben genannten Vertragspartner des Senats gehören oder diese verkörpern, erhalten gegenwärtig För- 1 Hierzu siehe die Drs. 21/10476, 21/11243, 21/13108, 21/13532, 21/13747. Drucksache 21/14158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dergelder aus Landes-, Bundes- beziehungsweise EU-Mitteln? Bitte alle Fragen für den Zeitraum – November 2012 bis heute – beantworten. 2. In wie vielen Fällen sind diese Gelder zur Bekämpfung radikaler Formen des Islam beziehungsweise zur Deradikalisierung von Muslimen gedacht? 3. Wie hoch beläuft sich die dabei bewilligte Gesamtsumme? 4. Welcher Betrag ist in diesem Zusammenhang bereits ausgezahlt worden ? Siehe Drs. 21/5841, Drs. 21/6424, Drs. 21/7090, Drs. 21/7939, Drs. 21/9538 sowie Drs. 21/13713. Darüber hinaus sind die Zuwendungen der für die Salafismusprävention zuständigen Behörde – wie alle städtischen Zuwendungen – im Transparenzportal abrufbar unter http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2018-quartal- 3?forceWeb=true. Neben dem Zuwendungsempfänger, dem Zuwendungszweck sind dort jeweils auch die bewilligte Höhe der Zuwendung und eventuelle Rückforderungen genannt (Zeitraum 2012 – 2017; in 2018 laufende Zuwendungen werden erst mit der Verwendungsnachweisprüfung im Folgejahr abschließend abgerechnet, sodass hier auf die Bewilligungen verwiesen wird). 5. Welche Erfolge haben die durch Fördermittel begünstigten Empfänger im Kampf gegen den Salafismus bis heute konkret vorzuweisen? Siehe Drs. 21/13826 und Drs. 21/14037. 6. Besteht eine Korrelation zwischen der Unterstützung der Leistungsempfänger und einer Zurückdrängung des Salafismus in Hamburg? Falls ja, welche? 7. Besteht eine Kausalität zwischen der Unterstützung der Leistungsempfänger und einer Zurückdrängung des Salafismus in Hamburg? Falls ja, welche? Siehe Drs. 21/14037. 8. Wie viele islamische Vereine sollen in den nächsten Jahren Fördermittel aus Fördergelder aus Landes-, Bundes- beziehungsweise EU-Mitteln erhalten? Bitte tabellarisch aufschlüsseln und die bewilligten Gesamtsummen nennen. Die Planungen des Senats sind noch nicht abgeschlossen. Die Planungen von Bundes - und EU-Behörden sind dem Senat nicht bekannt. 9. In wie vielen Fällen sind diese Fördermittel zur Bekämpfung des Salafismus beziehungsweise zur Deradikalisierung von Muslimen gedacht ? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/13713 und Drs. 21/13826. 10. Wie sieht das Konzept, den Salafismus in Hamburg mithilfe einer islamistischen Organisation wie dem IZH zu bekämpfen, konkret aus? Siehe Vorbemerkung.