BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1416 21. Wahlperiode 04.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 27.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau des WLAN-Angebots in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) In der FHH sind nach längerem Testbetrieb beispielsweise auf der Reeperbahn insbesondere im Innenstadtbereich im vergangenen Jahr zahlreiche „Big Belly“-Mülleimer mit Solarenergieversorgung aufgestellt worden. In New York City bestehen nach einem erfolgreichen Pilotprojekt von Big Belly und der Downtown Alliance nunmehr Pläne, die Mülleimer als WLAN-Hotspots zu nutzen. Auch einige Gemeinden in Nord- und Westdeutschland haben hieran bereits Interesse bekundet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der Big-Belly-Mülleimer hat die FHH beziehungsweise die Stadtreinigung Hamburg (SRH) bislang beschafft? Die SRH hat bislang 173 Stück beschafft. 166 Stück sind aufgestellt, sieben Stück dienen als Reserve. a. Wie viele weitere sollen bis wann beschafft werden? Keine. b. Wo beziehungsweise in welchen Stadtteilen befinden sich jeweils wie viele der Mülleimer? Anzahl Big Bellys Ortsteil 97 Hamburg-Altstadt 23 Neustadt 39 St. Georg 2 Hammerbrook 2 Billbrook 1 Rothenburgsort 1 Barmbek-Nord 1 Eilbek 2. Inwieweit bestehen welche Überlegungen oder konkrete Pläne, die Mülleimer dem Beispiel New Yorks folgend mit WLAN-Funktionalitäten auszurüsten , um sie als Hotspots nutzen zu können? a. Steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde oder die SRH in dieser Frage bereits in Kontakt mit Big Belly und/oder Dritten ? b. Wenn ja, mit jeweils wem seit jeweils wann und mit welchem aktuellen Zwischenstand? Drucksache 21/1416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Aktuell bestehen keine derartigen Überlegungen und Pläne und auch keine Kontakte mit Big Belly und/oder Dritten. Bisher hat noch kein Unternehmen, mit dem über WLAN-Projekte gesprochen wurde, die Nutzbarkeit von Big Bellys für WLAN-Zwecke thematisiert. 3. Wie hat sich der mit Drs. 21/500 abgefragte Sach- und Verhandlungsstand beim Ausbau der WLAN-Infrastruktur in der FHH sowie beim in Drs. 20/12094 erwähnten Rahmenvertag mit der Telekom mittlerweile entwickelt? Was ist insbesondere der aktuelle Sach- sowie Planungsstand hinsichtlich der Verhandlungen mit willy.tel und der Einrichtung von WLAN-Hotspots in den Kundenzentren der Bezirksämter? Die Vertragsverhandlungen mit der Telekom über einen Rahmenvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig werden letzte Vertragsdetails abgestimmt. Ein unterzeichneter Rahmenvertrag ist eine Voraussetzung für die Einrichtung von WLANZugängen in den Kundenzentren der Bezirksämter. Die Verhandlungen zwischen willy.tel und der FHH werden konstruktiv und mit dem beiderseitigen Ziel einer zeitnahen Umsetzung geführt. Kürzlich konnte grundsätzliches Einvernehmen über die Art der Stromversorgung erzielt werden. Gegenwärtig werden Möglichkeiten der konkreten Umsetzung geprüft. Verträge wurden noch nicht unterzeichnet. 4. Wie oft wurde der „Gesprächskontakt“ mit der Hamburger FreifunkInitiative seit Mitte Mai gesucht? a. Wurde durch sie in der Zwischenzeit ein Antrag für ein „konkretes Projekt mit konkreten Standorten“ eingereicht? Wenn ja, wann und wie sieht es aus? b. Welche Entscheidung hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in dieser Sache getroffen oder will er/sie bis wann treffen ? Freifunk Hamburg wurde mehrfach über Möglichkeiten einer Förderung beraten und erarbeitet gegenwärtig auf dieser Grundlage einen Förderantrag. Sobald dieser Antrag vorliegt, wird die zuständige Behörde darüber entscheiden. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat bislang auf Bundesebene ergriffen, um gemäß der entsprechenden Absichtserklärung im rot-grünen Koalitionsvertrag Rechtsklarheit bei der Nutzung von WLAN-Angeboten zu schaffen? Bereits in einem am 1. Oktober 2013 auf gemeinsame Initiative Hamburgs und Berlins zustande gekommenen Bundesratsbeschluss war die Bundesregierung gebeten worden , Rechtsklarheit herzustellen. Die damalige Bundesregierung hatte dazu erklärt, dass sie entsprechende Maßnahmen nicht für erforderlich halte (BR-Drs. 545/12 vom 26. Februar 2013). In der aktuellen Legislaturperiode auf Bundesebene wurde bislang ein Referentenentwurf veröffentlicht. Der Senat wird im Bundesratsverfahren entscheiden, wie er zu entsprechenden konkreten Vorschlägen steht. Dabei werden unter anderem Wechselwirkungen mit dem Schutz von Urheberrechten zu beachten sein. Für die oben erwähnten Projekte (Telekom, willy.tel, Freifunk) ist die Rechtslage hinreichend klar, sodass insoweit Gesetzesänderungen nicht erforderlich sind.