BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14164 21. Wahlperiode 31.08.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 24.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Leitung des Bezirksamts Nord (II) Die designierte neue Leiterin des Bezirksamts Nord der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), Frau Yvonne Nische (SPD), wurde am 12.04.2018 von der dortigen Bezirksversammlung gewählt. Der bisherige Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) ist Ende Juni 2018 in den Ruhestand eingetreten. Seine Nachfolgerin wurde bislang jedoch immer noch nicht durch den Senat zur Bezirksamtsleiterin bestellt. Damit stünde das Bezirksamt Nord zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bereits zwei Monate nur mit geschäftsführender Bezirksamtsleitung da. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Seit wann genau ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Frau Nische? Wann genau wurden bereits entsprechende Vorermittlungen durch welche Dienststelle aufgenommen? Das Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft am 10. August 2018 eingeleitet worden. Die Einleitung basiert auf den polizeilichen Ermittlungen und Auswertungen des Dezernats Interne Ermittlungen im Rahmen anderer Verfahren betreffend das Rolling Stones Konzert. 2. Haben der Senat oder einzelne seiner Mitglieder oder Mitglieder des Staatsrätekollegiums Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren erhalten? a. Wenn ja, jeweils welche Mitglieder jeweils wann erstmals? Die Staatsrätin und der Präses der Justizbehörde, der Staatsrat der Behörde für Inneres , der Staatsrat des Personalamtes sowie die Staatsrätin und der Präses der Finanzbehörde wurden jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit im August 2018 über die Einleitung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens in Kenntnis gesetzt. Die übrigen Senatsmitglieder und des Staatsrätekollegiums haben die Information der Medienberichterstattung entnehmen können. b. Wann wurde Frau Nische auf welchem Wege erstmals über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt? Hat eine Anhörung oder Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft stattgefunden? Die Staatsanwaltschaft hat am 13. August 2018 die Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Polizei verfügt. Die für Bezirke zuständige Finanzbehörde hat Frau Nische am 14. August 2018 informiert. c. Vertagt der Senat die Entscheidung über die Bestellung von Frau Nische zur Bezirksamtsleiterin bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen? Drucksache 21/14164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja, wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist das Ernennungsverfahren ausgesetzt worden. 3. Wurde ein Disziplinarverfahren gegen Frau Nische eingeleitet? Wenn ja, inwieweit weist es einen Bezug zur „Rolling-Stones-Karten- Affäre“ auf? a. Wann genau wurde es durch wen und aus welchen Gründen eingeleitet ? Zu welchem Ergebnis kam dieses Verfahren? b. Wann wurde sie über dieses Verfahren erstmals in Kenntnis gesetzt? c. Haben der Senat oder einzelne seiner Mitglieder oder Mitglieder des Staatsrätekollegiums Kenntnis von diesem Disziplinarverfahren erhalten? Wenn ja, jeweils welche Mitglieder jeweils wann erstmals? Der Senat sieht von einer Beantwortung ab, weil erhebliche schutzwürdige Interessen der beteiligten Betroffenen bestehen, die im Rahmen der Abwägung dem Informationsanspruch des Parlaments vorgehen. 4. Wie viele weitere Disziplinarverfahren wurden im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ durch wen eingeleitet? Insgesamt wurden vier Disziplinarverfahren durch die zuständigen Dienstvorgesetzten eingeleitet. a. Wurden diese Disziplinarverfahren auf Weisung durch übergeordnete Dienststellen eingeleitet? b. Wenn ja, um wessen Weisung handelt es sich und wann genau wurde sie wem gegeben? Nein, im Übrigen: entfällt. 5. Warum und seit wann wird Frau Nische trotz noch nicht erfolgter Bestellung durch den Senat bereits als Bezirksamtsleiterin im Adressbuch des Outlooks der FHH geführt? Die Eintragungen im Outlook-Adressbuch sind nach Ausscheiden von Bezirksamtsleiter a.D. Harald Rösler und mit Blick auf ihre Wahl durch die Bezirksversammlung Hamburg-Nord auf Arbeitsebene und ohne Zutun oder Auftragslage von Frau Nische umgestellt worden. Dieses wurde mittlerweile wieder korrigiert. 6. Ist es zutreffend, dass Frau Nische trotz ausdrücklicher noch nicht erfolgter Bestellung durch den Senat bereits das Büro des früheren Bezirksamtsleiters bezogen hat? Wenn ja, warum und seit wann? Nein. Das Büro wird von den vertretenden Dezernatsleitungen wegen seiner Besprechungsmöglichkeiten regelmäßig für Unterredungen in der Vertretung der Bezirksamtsleitung genutzt. 7. Verfügt Frau Nische bereits über Visitenkarten, die sie als Leiterin des Bezirksamtes Hamburg-Nord ausweisen? Falls ja, seit wann und in welchem Umfang? Ja, in Ansehung der Wahl von Frau Nische und im Vorgriff auf ihre Ernennung wurde der Druck von Visitenkarten in einer Standardauflage von 200 Stück in Auftrag gegeben . Diese befinden sich derzeit nicht in Benutzung. 8. Nutzt Frau Nische einen gegebenenfalls für die Bezirksamtsleitung vorgesehenen Dienstwagen? Falls ja, seit wann und in welchem Umfang? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14164 3 9. Seit jeweils wann sind die jeweiligen Dezernatsleitungen im Bezirksamt Nord in diesem Amt? Seit jeweils wann sind sie im öffentlichen Dienst? (Bitte nach Dezernaten differenziert auflisten.) Dezernatsleitung seit: Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst seit: D1 24. März 2014 1. Juli 2001 D2 1. Juni 2007 1. Februar 1973 D3 15. September 2010 1. März 1992 D4 1. April 2011 31. August 1989 10. Wird die gemäß Geschäftsordnung der Bezirksämter als Vertretung der stellvertretenden Bezirksamtsleitung fungierende „dienstälteste Dezernatsleitung “ durch die Gesamtdauer ihrer Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst der FHH oder durch die Dauer ihrer Dienstzeit als Dezernatsleitung definiert? Dem Begriff „dienstälteste Dezernatsleitung“ liegt ein funktionales Verständnis zugrunde. 11. Wer hatte an welchen Tagen seit dem 01.07.2018 die geschäftsführende Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord aufgrund welcher Vertretungsregelung inne? D1 vom 1. Juli 2018 bis 4. Juli 2018. D3 vom 5. Juli 2018 bis 25. Juli 2018; davon am 5. und 6. Juli in Vertretung für die Dezernentin D2. D4 vom 26. Juli 2018 bis 30. Juli 2018. D3 vom 31. Juli 2018 bis 5. August 2018. D1 seit dem 6. August 2018. Im Übrigen siehe Drs. 21/13885.