BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14172 21. Wahlperiode 04.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 27.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie gestaltet sich das Schuljahresende in Hamburg? (II) In seiner Antwort auf meine Anfrage Drs. 21/13791 verwies der Senat bezüglich einiger Fragen darauf, dass die Daten von der für Bildung zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst würden. Eine Schulabfrage sei aufgrund der Hamburger Sommerferien nicht möglich. Da die Sommerferien nunmehr vorbei sind, stelle ich die entsprechenden Fragen erneut. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Da die erfragten Daten von der für Bildung zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst werden, wurde zu Frage 3. eine Abfrage an allen 310 staatlichen Grundschulen , Stadtteilschulen und Gymnasien durchgeführt. In der für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sind Rückmeldungen von 299 Schulen eingegangen. Die für Bildung zuständige Behörde hat von einer Schulabfrage zu den Fragen 1. und 2. abgesehen, da diese Daten an den Schulen nicht gesondert erfasst werden. Für eine Erfassung der erfragten Daten hätten bis zu circa 8.000 Klassenlehrkräfte der 310 allgemeinbildenden Schulen die Klassenbücher des letzten Schuljahres, die inzwischen in den Schularchiven verwahrt werden, bei der Schulleitung anfordern müssen, um den erteilten Unterricht in den letzten vier Wochen vor den Sommerferien auswerten zu können. Die Erhebung solcher Daten wäre mit einem Aufwand verbunden, der neben dem schulischen Regelbetrieb in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An wie vielen Schulen, in welchen Klassenstufen und aus welchem Grund werden die Schulbücher bereits vier Wochen vor Schuljahresende abgegeben? Wie erfolgt dann der Unterricht? 2. An wie vielen Schulen und in welchen Klassenstufen werden in diesen vier Wochen Projektwochen zu welchen Themen veranstaltet? Siehe Vorbemerkung. 3. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden Sondergenehmigungen für wie viele Tage für einen vorzeitigen Ferienbeginn erteilt? Bitte nach Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium aufschlüsseln. Das Hamburger Schulgesetz bestimmt in § 38 Absatz 3, dass die Schule Schülerinnen und Schüler aus wichtigem Grund vom Unterricht bis zu einer Dauer von sechs Drucksache 21/14172 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wochen beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien kann. Als wichtige Gründe für die Erteilung der Genehmigungen wurden unter anderem angegeben: Trauerfall, Beerdigung, schwere Erkrankungen in der Familie, Gerichtstermin, Teilnahme an Sprachaufenthalten im Ausland, Umzug in ein anderes Bundesland, Mutter-Kind-Kur, Regelung von Passangelegenheiten. Schulform Anzahl Schülerinnen und Schüler in der Schulform Anzahl Fälle, in denen Sondergenehmigungen erteilt wurden Anzahl der genehmigten Tage Grundschulen 61.133 152 285 Gymnasien 51.020 148 270 Stadtteilschulen 57.277 110 213 Quelle: Schuljahresstatistik 2017 sowie Schulabfrage, Stand: 03.09.2018.