BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14174 21. Wahlperiode 04.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 27.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Verstoß gegen die Dossier-Übermittlung im Kirchenasyl Seit 2015 sollen Kirchengemeinden Dossiers über ihre Kirchenasyl-Fälle anfertigen und dem BAMF zukommen zu lassen. In einem Artikel vom „Hamburger Abendblatt“1 vom 22.08.2018 wird angeführt, dass 2017 in nur circa 53 Prozent der Fälle ein solches Dossier eingereicht worden sei. Seit dem 1. August 2018 gilt, dass bei nicht kooperierenden Kirchengemeinden die Frist bei Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate erhöht wird. Ebenfalls kommt es einer Anhebung der Frist, wenn das BAMF bei einer Dossier- Prüfung erneut zu einer Ablehnung des Asylgesuchs kommt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Drs. 21/13959 befinden sich derzeit 73 Personen in Hamburger Kirchenasyl . Für wie viele der 73 wurde ein Dossier beim BAMF eingereicht ? (Bitte aufschlüsseln nach Kirchgemeinde mit Angabe von Geschlecht, Alter und Religionszugehörigkeit und nach Staatsangehörigkeit , Einreisedatum sowie gegebenenfalls Grund und Datum des negativen Verfahrensbescheids.) 2. In wie vielen der 73 Fälle wurde eine Dossier-Prüfung durchgeführt? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. a. Wie viele hiervon wurden abgelehnt? b. Wie vielen hiervon wurde zugestimmt? 3. In wie vielen Fällen wurde die Frist für das Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate erhöht? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. Das für die Durchführung der Verfahren zuständige BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. 1 https://www.abendblatt.de/politik/article215146699/Gemeinden-missachten-Regeln-beim- Kirchenasyl.html.