BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14175 21. Wahlperiode 04.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 27.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreies Angebot des Norddeutschen Rundfunks Bis 2013 waren Gehörlose vom Rundfunkbeitrag befreit. Seitdem wird ein ermäßigter Beitrag von einem Drittel des regulären Rundfunkbeitrags auch von Gehörlosen eingefordert. Im Gegenzug sollten die barrierefreien Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgebaut werden. Die BBC ist im europäischen Raum Vorreiterin bei der barrierefreien Gestaltung ihrer Inhalte. 100 Prozent der Sendungen sind untertitelt und 5 Prozent der Inhalte durch Gebärdensprache ergänzt. Vor diesem Hintergrund ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt: 1. Wie hat sich der Anteil der untertitelten Sendungen des NDR seit 2013 entwickelt? Bitte sowohl nach Anzahl der Sendungen wie auch nach Anteil an der Sendezeit aufschlüsseln. Der NDR hat sein Angebot an untertitelten Sendungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut: * * Die Zahl aus dem Jahr 2018 bezieht sich auf das erste Halbjahr. Im ersten Halbjahr 2018 lag der Anteil untertitelter Sendungen bei 83 Prozent der Sendeminuten. Drucksache 21/14175 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 * * Die Zahl aus dem Jahr 2018 bezieht sich auf das erste Halbjahr. 2. Wie hat sich der Anteil der in Gebärdensprache angebotenen Sendungen seit 2013 entwickelt? Bitte sowohl nach Anzahl der Sendungen wie auch nach Anteil an der Sendezeit aufschlüsseln. Der NDR hat die Zahl der Gebärdensprachangebote in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. 2012 waren es etwa 30 Formate, 2016 etwa 75 und in der ersten Jahreshälfte 2018 gut 50. Da sich die online abrufbaren Gebärdenangebote des NDR sowohl auf Sendungen im Fernsehen als auch auf Sendungen im Radio beziehen, einzelne Musikstücke oder Märchen in dem Sinne keine „Sendungen“ sind und unabhängig vom linearen Programm erfolgen, lassen sie sich nicht sinnvoll auf die Sendezeit aufschlüsseln. 3. Inwieweit unterscheidet sich das barrierefreie Angebot des NDR in seinem Internetangebot (Mediathek, YouTube oder Ähnliches) von seinem Angebot im regulären TV-Programm via Kabel, Satellit, Antenne oder IP- TV? Im linearen TV-Programm des NDR können Untertitel auf drei unterschiedlichen Wegen empfangen werden: Über den Videotext auf der Tafel 150, über Digital Video Broadcasting (DVB) und einer entsprechenden Funktionstaste am Empfangsgerät (seit April 2014) sowie seit Mai 2016 über das Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV). Dort werden Untertitel angeboten, die der Zuschauer in Größe und Ausrichtung individuell einstellen kann. In der Mediathek des NDR sind seit Anfang 2013 sämtliche Sendungen, die im linearen Programm mit Untertiteln angeboten werden, ebenfalls mit Untertiteln abrufbar, sofern die Rechte für eine Ausstrahlung im Internet vorliegen. Die Untertitel lassen sich ähnlich wie im TV bei Bedarf zuschalten. Das gilt allerdings nur für die komplette Sendung, nicht für einzelne Beiträge, die in der Mediathek zum Teil ebenfalls angeboten werden. Einzelne Inhalte aus dem NDR Fernsehen sind auch auf YouTube oder Facebook zu sehen, hier gibt es aber keine direkte Zulieferung der Untertitel. Im regulären TV-Programm gibt es zu ausgewählten Sendungen eine Bildbeschreibung für blinde und sehbehinderte Menschen. Diese Audiodeskription wird vor allem bei fiktionalen Sendeformaten und einigen Dokumentationen im Hauptabendprogramm auf einem zusätzlichen Tonkanal angeboten. Die Zuschauer können bei Bedarf über eine Funktionstaste am Empfangsgerät auf die Audiodeskription zugreifen . In der NDR Mediathek werden jeweils eigene Audiodeskriptions-Streams angeboten. Allerdings dürfen manche fiktionale Inhalte online nicht bereitgestellt werden, da es bislang nicht möglich ist, angekaufte Spielfilme online anzubieten. Zudem liegen bei Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14175 3 manchen fiktionalen Sendungen keine Internet-Rechte vor. Darüber hinaus bietet der NDR zu einigen Spielen norddeutscher Vereine in der 3. Liga jeweils eine Live- Audiodeskription an, die dann ebenfalls live im Netz zu hören ist. Die Gebärdensprachangebote des NDR sind im Wesentlichen über das Internet beziehungsweise HbbTV zu nutzen. 4. Mit den geplanten 22. Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags wird eine unscharfe Rubrik „presseähnlicher Inhalte“ institutionalisiert. Dies wird durch ein weniger auf textliche Inhalte ausgerichtetes Angebot definiert . Welche Konsequenzen ergeben sich durch diese Neudefinition von angebotenen Inhalten durch die öffentlich-rechtlichen Medien auf die Gestaltung des Angebots im Internet, besonders in den Mediatheken? Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2018 unterzeichnet werden. Wie die Vorgaben des neuen Staatsvertrages in den Angeboten umzusetzen sind, wird derzeit in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) gemeinsam bewertet. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 5. Welche der im Rundfunkbeirat des NDR sitzenden Vertreterinnen und Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen vertreten dort Behindertenverbände ? Gemäß § 17 Absatz 1 Ziffern 11 und 15 NDR-Staatsvertrag sind über das Diakonische Werk Hamburg, den Deutschen Caritasverband e.V. Mecklenburg-Vorpommern, die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein sowie den Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen behinderte Menschen im Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks vertreten.