BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14176 21. Wahlperiode 04.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 27.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Schutzräume sichern – Frauenhäuser stärken! Die Anzahl der Verfahren, die bei der Staatsanwaltschaft als Beziehungsgewaltdelikte erfasst werden, ist seit Jahren steigend. Für das Jahr 2017 wurden 5.680 Fälle der Kategorie Beziehungsgewalt zugeordnet (siehe Drs. 21/13879). Es ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld in diesem Bereich nach wie vor sehr hoch ist. In der Regel sind es Frauen und Kinder, die von Männergewalt betroffen sind. Schutzsuchende Frauen und Kinder benötigen sichere Orte und unterstützende Strukturen. In Hamburg stehen hierfür die gemeinsame Koordinierungs- und Servicestelle der Frauenhäuser 24/7 sowie die vier autonomen Frauenhäuser und das Frauenhaus der Diakonie zur Verfügung . Um den Frauenhäusern für ihre leider dringend nötige Arbeit die bestmöglichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, müssen, auch in Hinblick auf die Festlegung des anstehenden Doppelhaushalts, dringend die Problematiken der zu hohen Auslastungsquoten und Betreuungsschlüssel sowie der überwiegend sehr langen Verweildauer der Bewohnerinnen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Den Schutz sowie die bestmögliche Unterstützung aller von Gewalt bedrohten und betroffenen Frauen sowie ihrer Kinder sicherzustellen, hat für den Senat höchste Priorität ; dies hat der Senat wiederholt deutlich gemacht, zuletzt in Drs. 21/13850, 21/13481 sowie 21/14011. Mit der Einrichtung der gemeinsamen Koordinierungs- und Servicestelle (24/7) hat der Senat zu den 194 Schutzplätzen in den Hamburger Frauenhäusern aktuell weitere 15 Schutzplätze eingerichtet, die vorrangig kurzfristig genutzt werden. Da die Kurzaufenthalte jetzt überwiegend dort realisiert werden, sind die Auslastungsquoten der Hamburger Frauenhäuser unter anderem aus statistischen Gründen gestiegen. Insofern muss zur Bewertung der Auslastungsquoten der Frauenhäuser auch die Auslastungsquote der 24/7 betrachtet werden, siehe unter anderem Drs. 21/13841. Hinsichtlich der Entwicklung der Auslastungsquoten ist die zuständige Fachbehörde im Gespräch mit den Hamburger Frauenhäusern. Auch auf Ebene der Bund-Länder- Diskussion wird die Situation der Frauenhäuser insgesamt beraten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Gesamtauslastungsquote der Hamburger Frauenhäuser lag für das erste Halbjahr 2018 bei 95,6 Prozent. Das 4. Hamburger Frauenhaus hat das gesamte Halbjahr über eine Auslastungsquote von 100 Prozent überschritten. Auch das 2. Hamburger Frauenhaus hat die Hundertprozentmarke in drei von sechs Monaten überstiegen. „Um seine Funktion als Zufluchtsstätte erfüllen zu können, sollte ein Frauenhaus keine höhe- Drucksache 21/14176 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 re Belegungs- oder Auslastungsquote als 70% im Jahresdurchschnitt haben“ heißt es in einer Stellungnahme der zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser. a. Ist in Anbetracht der seit Jahren sehr hohen Auslastungsquoten aller Hamburger Frauenhäuser und unter Berücksichtigung Hamburgs als wachsender Stadt mit entsprechenden Mehrbedarfen eine Steigerung der zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze geplant? b. Falls ja, in welcher Form? Wie hoch sind die hierfür veranschlagten finanziellen Mittel? Wo sind diese im Haushaltsplanentwurf 2019/ 2020 festgeschrieben? c. Falls nein, wieso geschieht das nicht? Siehe Drs. 21/14000. Darüber hinaus sind die Beratungen über den Haushaltsplan 2019/2020 noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche finanziellen Mittel wurden im Haushalt 2017/2018 den Hamburger Frauenhäusern zu Verfügung gestellt? Bitte nach Jahr, Einrichtung und Art der Zuwendung unter Angabe des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, der Angabe der PG und des Kontenbereichs des Produkts auflisten. Die Bewilligung der Zuwendungen für die Frauenhäuser umfasst den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2018, siehe im Einzelnen Drs. 21/7706. Zu der (zwischenzeitlich aufgestockten) Bewilligung der 24/7 in den Jahren 2017/2018 siehe Drs. 21/14011. Die Veranschlagung erfolgt im Einzelplan 4 Produktgruppe 255.03 Integration, Opferschutz , Zivilgesellschaft, Produkt Opferschutz, siehe Drs. 21/5000. 3. Welche finanziellen Mittel werden im anstehenden Doppelhaushalt 2019/2020 für die Bezuschussung der Hamburger Frauenhäuser veranschlagt ? Bitte nach Jahr, Einrichtung und Art der Zuwendung unter Angabe des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer, der Angabe der PG und des Kontenbereichs des Produkts auflisten. Siehe Antwort zu 1. 4. Welche Investitionskosten wären für den Neubau und die Inbetriebnahme eines weiteren Frauenhauses in der Freien und Hansestadt Hamburg aus Sicht des Senates beziehungsweise der Fachbehörde von Nöten ? Kostenschätzungen können seriös nur auf der Basis konkreter Planungen beantwortet werden. Investitions- und Einrichtungskosten hingen von der Anzahl der Schutzplätze, gegebenenfalls anfallenden Kosten des Grundstückes und so weiter ab. 5. Der pädagogische Betreuungsschlüssel in den Hamburger Frauenhäusern wurde zum Juli 2016 für alle Frauenhäuser auf 1:8 vereinheitlicht (Drs. 21/5214). Die bundesweite Forderung der Frauenhäuser für eine optimale Betreuung beläuft sich auf 1:4. a. Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, um das Betreuungsverhältnis in den Frauenhäusern zu verbessern? b. Falls ja, in welcher Form? Wie hoch sind die hierfür veranschlagten finanziellen Mittel? Wo sind diese im Haushaltsplanentwurf 2019/ 2020 festgeschrieben? c. Falls nein, wieso nicht? Die Angemessenheit des pädagogischen Betreuungsschlüssels der Frauenhäuser ist im Kontext der Maßnahmen des Senats zur Entlastung der Hamburger Frauenhäuser (insbesondere Einrichtung der 24/7 (7,5 Stellen pädagogisches Personal), Vivienda, Projekt „2. Aufbruch“, siehe Drs. 21/13850) zu bewerten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14176 3 Darüber hinaus bewertet die zuständige Fachbehörde die Angemessenheit des Personalschlüssels immer im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zuwendungen der Folgejahre. Damit verbunden ist jeweils auch eine inhaltliche Diskussion mit den Zuwendungsempfangenden. Im Übrigen siehe Drs. 21/14000 und Antwort zu 1. 6. In der Drs. 21/13850 heißt es: Zentrales Anliegen des Senats sei „weiterhin eine Verkürzung der Verweildauer in den Frauenhäusern“. Welche konkreten Einrichtungen und Projekte, die sich dieser Aufgabe annehmen , unterstützt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde und in welcher Höhe werden gegebenenfalls dafür vom Senat beziehungsweise der Fachbehörde finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt? Bitte für die Jahre 2017 – 2020 angeben und nach Einrichtung und Art der Zuwendung unter Angabe des jeweiligen Einzelplans, der Drucksachennummer , der Angabe der PG und des Kontenbereichs des Produkts aufschlüsseln . Siehe Drs. 21/13850. Die dargestellten Maßnahmen zielen nicht allein auf Projekte externer Träger, sondern auch auf die Verzahnung mit anderen Fachpolitiken des Senats ab (unter anderem Wohnungspolitik). Für das Projekt Vivienda sind in 2017 und 2018 Mittel in Höhe von bis 100.000 Euro verfügbar, in 2017 wurden 91.000 Euro, bis zum 30.06.2018 rund 47.000 Euro abgerufen . Darüber hinaus ist das Vergabeverfahren für 2019/2020 noch nicht abgeschlossen .