BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14177 21. Wahlperiode 04.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Übergriffe durch Anhänger des HSV am 23.08.2018 Nach Berichten kam es am Abend des 23.08.2018 zu einem Zwischenfall zwischen Anhängern des HSV und des FC St. Pauli. Anfangs circa 70, später mehr HSV-Anhänger lauerten hiernach Konzertbesuchern vor dem „Menschenzoo “ in der Hopfenstraße auf, in dem ein Konzert zweier St.Pauli-naher Bands stattfinden sollte (vergleiche https://www.mopo.de/hamburg/polizei/ mit-schlagring-bewaffnet-hsv-fans-belagern-konzert-der-st--pauli-fanszene- 31160030). Offenbar gibt es wieder eine vermehrte Gewaltbereitschaft gegenüber Fans des FC St. Pauli: Ende Juli Stand ein Fan des HSV vor Gericht, weil er einem Anhänger des FC St. Pauli schwere Verletzungen zufügte, als dieser am Nachmittag des 16. Januar 2018 in Wandsbek auf den Bus wartete und ein Buch las. Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ soll der Täter der relativ neuen HSV-Ultragruppe „Clique du Nord“ angehören. In sozialen Medien wurden in letzter Zeit vermehrt Aufnahmen von Aufklebern und Graffitis mit Parolen wie „Stadtderby 18/19 – Pauli töten“, „USP töten!“ et cetera veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellten sich die eingangs beschriebenen Vorgänge am Abend des 23.08.2018 aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde nach jetzigem Kenntnisstand dar? Am 23. August 2018 gegen 19.40 Uhr ging am Polizeikommissariat (PK) 15 der telefonische Hinweis über eine Gruppe von circa 70 Personen auf dem Gehweg vor dem Lokal „Menschenzoo“ in der Hopfenstraße 24 ein. Bei den Personen sollte es sich um Anhänger des Hamburger Sportvereins (HSV) handeln, die ein privates Konzert mit zwei Musikgruppen für Anhänger des Fußballclubs (FC) St. Pauli stören wollten; die Musikveranstaltung war der Polizei bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Polizeibeamte stellten eine Gruppierung vor dem Lokal fest, die den äußeren Umständen und dem Erscheinungsbild nach als Personen im HSV-Kontext eingeordnet werden konnten. Die Lage war ruhig. Der Polizeiführer ordnete zur Gefahrenabwehr Identitätsfeststellungen der angetroffenen Personen sowie Aufenthaltsverbote für relevante Bereiche im Stadtteil St. Pauli an. Mit Einsatzkräften gelang es, einen Großteil der Gruppierung vor Ort anzuhalten, zu überprüfen und mit Aufenthaltsverboten zu belegen. Im weiteren Einsatzverlauf wurden die Maßnahmen bei weiteren erkannten Personen auch im näheren Umfeld durchgeführt. Drucksache 21/14177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Betreiber des Lokals hatte die Veranstaltung eigeninitiativ abgesagt, sodass die Einsatzmaßnahmen ohne besondere Vorkommnisse beendet werden konnten. 2. Wie viele Polizisten waren vor Ort von wann bis wann im Einsatz? Am 23. August 2018 waren von 19.40 Uhr bis 23.00 Uhr insgesamt 65 Polizeibeamte vor Ort im Einsatz. 3. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann, wo und warum gegen Fans welchen Lagers ergriffen? Die Polizei hat nachstehend aufgeführte Maßnahmen durchgeführt: - 56 Identitätsfeststellungen, - 51 Durchsuchungen, - 51 Aufenthaltsverbote, - vier Platzverweise und - vier Sicherstellungen/Beschlagnahmen. Eine valide Zuordnung der überprüften Personen zu bestimmten Fangruppierungen ist nicht möglich. Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Zuordnungen ergeben sich aus Einlassungen der überprüften Personen oder erkennbar getragenen Fanutensilien . Identitätsüberprüfungen wurden bei männlichen Personen im Alter von 17 – 33 Jahren durchgeführt, die dem äußeren Anschein nach zu dem geschilderten Anlass in einem Kontext standen. Datum Zeit Antreffort Maßnahme Grundlage Zuordnung 23.08.2018 20.46 Hopfenstraße 34 1 x Identitätsfeststellung PolDVG Betreiber des Lokals „Menschenzoo “ 23.08.2018 20.46 Hopfenstraße o. Nr. 26 x Identitätsfeststellung 26 x Durchsuchung 26 x Aufenthaltsverbot 1 x Sicherstellung / Einziehung Schlagring 1 x Sicherstellung Haube PolDVG SOG SOG SOG/StPO SOG 1 x Fan Fortuna Düsseldorf 23.08.2018 21.10 St. Pauli Hafenstraße 7 x Identitätsfeststellung davon 2 x am PK 15 7 x Durchsuchung 7 x Aufenthaltsverbot 2 x Beschlagnahme Mundschutz 1 x Beschlagnahme Haube PolDVG SOG SOG StPO StPO 23.08.2018 20.45 Zirkusweg/ Helgoländer Allee 5 x Identitätsfeststellung 5 x Durchsuchung 5 x Aufenthaltsverbot PolDVG SOG SOG 23.08.2018 21.50 Hans-Albers-Platz 4 x Identitätsfeststellung 4 x Platzverweis PolDVG SOG 4 x Fan Stuttgarter Kickers 23.08.2018 21.00- 21,30 Gerhardstraße/ Erichstraße 13 x Identitätsfeststellung 13 x Durchsuchung 13 x Aufenthaltsverbot PolDVG SOG SOG 5 x Fan HSV 2 x Fan Hannover 96 4. Welche Gegenstände wurden sichergestellt? Siehe Antwort zu 3. 5. Inwiefern kam es zu Identitätsfeststellungen und welche Kenntnisse gibt es zu den identifizierten Personen? Siehe Antwort zu 3. 6. Wurden im Zusammenhang mit den besagten Vorkommnissen Strafverfahren eingeleitet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14177 3 Falls ja, wie viele und in Bezug auf welche Delikte? Ja, ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG). 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dazu, welchen Fangruppen und -organisationen innerhalb der Fanszene des HSV die beteiligten Personen angehören? Einige der im Rahmen des Einsatzes überprüften Personen können folgenden Gruppierungen der aktiven Fanszene des HSV zugeordnet werden: - Castaways - Poptown - Outsider Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 8. Zu welchen Übergriffen beziehungsweise versuchten Übergriffen zwischen Fans des HSV und des FC St. Pauli kam es in den letzten 24 Monaten in Hamburg, welchem Fanlager/welchen Fangruppen sind die agierenden Personen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde jeweils zuzuordnen und wie ist der jeweilige Verfahrensstand ? „Übergriff“ ist kein polizeilicher definierter Begriff. In der nachfolgenden Tabelle werden die Strafverfahren aufgeführt, die nach Bewertung der Fachdienststelle des Landeskriminalamts (LKA 121 – „Spezielle Kriminalität/Sportgewalt“) einen möglichen Konflikt zwischen Fans des HSV und des FC St. Pauli zur Ursache haben. Tatzeit Delikt Verantwortliches Fanlager 23.08.2018 Verstoß WaffG HSV 30.05.2018 Landfriedensbruch HSV 12.05.2018 Verstoß Sprengstoffgesetz (SprenG) Ungeklärt 12.05.2018 Verstoß SprengG HSV 11.01.2018, 16.01.2018, 03.05.2018 Diebstahl, Körperverletzung (KV), Nötigung, Raub HSV 15.04.2018 Gefährliche KV Ungeklärt 04.11.2017 Diebstahl HSV 24.10.2017 Sachbeschädigung (Graffiti) HSV 09.09.2017 KV HSV 09.09.2017 KV HSV 05.08.2017 Gefährliche KV HSV 16.07.2017 Sachbeschädigung (Graffiti) HSV 09.07.2017 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Ungeklärt 05.06.2017 Gefährliche KV (Beteiligung an einer Schlägerei) Ungeklärt 04.06.2017 Landfriedensbruch / Sachbeschädigung HSV 20.05.2017 Landfriedensbruch HSV 19.05.2017 Sachbeschädigung / Beleidigung HSV 17.05.2017 Besonders schwerer Fall des Diebstahls/Sachbeschädigung HSV 17.05.2017 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Ungeklärt 23.04.2017 Gefährliche KV FC St. Pauli 01.04.2017 Schwerer Raub HSV 01.01.2017 Landfriedensbruch/Gefährliche KV FC St. Pauli 18.12.2016 Raub FC St. Pauli 07.11.2016 Landfriedensbruch / Sachbeschädigung HSV Ausweislich einer Abfrage der mitgeteilten Aktenzeichen im Vorgangsverwaltungsund Vorgangsbearbeitungssystem Mesta der Staatsanwaltschaft Hamburg lässt sich jeweils folgender Verfahrensstand feststellen: Drucksache 21/14177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Pol. Az. StA.-Az. Sachstand StA 016/1K/732255/2016 7101 UJs 86/17 Einstellung § 170 II StPO 021/1K/824618/2016 89 UJs 350/17 Einstellung § 170 II StPO 016/1K/835/2017 3003 Js 95/17 offen 023/1K/205155/2017 8910 UJs 192/17 offen 016/1K/253523/2017 4002 Js 589/17 Einstellung § 170 II StPO 016/1V/310653/2017 88 UJs 5200/17 Einstellung § 170 II StPO 024/1K/311305/2017 81 UJs 9934/17 Einstellung § 170 II StPO 043/1K/315394/2017 80 UJs 10490/17 Einstellung § 170 II StPO 015/1K/316710/2017 7101 UJs 449/17 Einstellung § 170 II StPO 015/1K/349234/2017 7101 UJs 456/17 Einstellung § 170 II StPO 015/1K/349527/2017 83 UJs 8880/17 Einstellung § 170 II StPO 015/1K/431789/2017 7120 UJs 892/18 Einstellung § 170 II StPO 024/1K/451499/2017 81 UJs 11590/17 Einstellung § 170 II StPO 015/1K/0496973/2017 4000 Js 832/17; jetzt: 4000 Js 765/17 Einstellung§ 170 II StPO 016/1K/578557/2017 83 UJs 17720/17 Einstellung § 170 II StPO 016/1K/578749/2017 83 UJs 17470/17 Einstellung § 170 II StPO 016/1K/683545/2017 83 UJs 19021/17 Einstellung § 170 II StPO 856980/2017 (BPI HH) 2314 Js 141/18 Einstellung § 170 II StPO, 016/1K/231962/2018 88 UJs 2790/18 Einstellung § 170 II StPO 037/1K/57018/2018 (u.a.) 3004 Js 72/18 Anklage Gr. Strafkammer 016/1K/296344/2018 (u.a.) 3002 Js 393/18 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 016/1K/309269/2018 85 UJs 4859/18 Einstellung § 170 II StPO 025/5K/340987/2018 (u.a.) 3400 Js 391/18 Einstellung § 170 II StPO 9. Welche Gefahrenprognose gibt es hinsichtlich des „Stadtderbys“ am 30.09.2018? Beim „Stadtderby“ handelt es sich um die Begegnung des HSV gegen den FC St. Pauli (8. Spieltag der 2. Bundesliga), die im mit etwa 57.000 Zuschauern ausverkauften Volksparkstadion stattfindet. Nach derzeitiger Beurteilung ist davon auszugehen, dass anlässlich des Spieltermins die jeweiligen Problemszenen aus dem Bereich des HSV und des FC St. Pauli anwesend sein und die Auseinandersetzung miteinander suchen werden. Bei einem Aufeinandertreffen ohne unmittelbares polizeiliches Einschreiten ist mit sofortigen körperlichen Auseinandersetzung zu rechnen. Darüber hinaus kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass auch über diese Gruppen hinaus Fans beider Vereine aufgrund der hohen Emotionalität der Begegnung eine erhöhte Aggressivität zeigen werden . Polizei und Verantwortliche der Vereine sind bereits im Gespräch, um im Vorfeld Maßnahmen zur Gewährleistung eines sportlich-friedlichen Stadtderbys abzustimmen. Hierzu gehört auch die Einflussnahme über die Fanbeauftragten auf die entsprechenden Problemszenen der Vereine.