BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14190 21. Wahlperiode 04.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 29.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Geht der rot-grüne Flächenfraß im Alstertal und den Walddörfern ungehindert weiter? Wie aus Anwohnerkreisen berichtet wurde, soll ein Teil des Landschaftsschutzgebietes südlich der Straße Hasenweg, am Rande des Freiflächenverbundes der Berner Au in Sasel, bebaut werden. Da die gesamte Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und mit der Bebauung ein erheblicher, negativer und nachhaltiger Eingriff in die Natur verbunden wäre, ist dieses Vorhaben der Behörde abzulehnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Plant der Senat/die zuständige Fachbehörde eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung in dem oben genannten Gebiet? 2. Wenn ja, was plant der Senat/die zuständige Fachbehörde genau auf dem oben genannten Grundstück? Bitte Art und Umfang der Bebauung nennen. 3. Warum will der Senat/die zuständige Fachbehörde hier die Landschaftsschutzverordnung ändern und empfindet der Senat/die zuständige Fachbehörde diesen massiven Eingriff in die Natur als verhältnismäßig? Im Oktober 2013 wurde ein Vorbescheid für die Errichtung zweier Doppelhäuser und eines Einfamilienhauses im Hasenweg 31 beim zuständigen Bezirksamt beantragt. Dieses Vorbescheidsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die beantragte Planung auf dem tortenstückförmigen sich nach Norden verjüngenden Grundstück sieht, entsprechend der 3-reihigen Prägung der westlichen gelegenen Bestandsbebauung, in der 1. Reihe ein Einfamilienhaus (circa 7x12m), in der mittleren 2. Reihe ein Doppelhaus (circa 10x20m) und in der 3. Reihe ein zweites Doppelhaus (circa 20x12m) vor. Auf der planungsrechtlich als Wohnbaufläche ausgewiesenen Fläche sollen Bauvorhaben realisiert werden, die mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung nicht vereinbar sind. Nach einer Abwägung sieht der Senat an dieser Stelle die Schaffung von Wohnraum als gewichtiger an als die Erhaltung der Randfläche des Landschaftsschutzgebietes . Die Funktion des Landschaftsschutzgebietes wird durch die Randbebauung nicht beeinträchtigt. 4. Wann soll nach Wunsch des Senats/der zuständigen Fachbehörde auf dem Grundstück mit den Bebauungen begonnen werden? Eine Bebauung ist erst nach Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet möglich, im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 3. Drucksache 21/14190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Plant der Senat/die zuständige Fachbehörde noch weitere Änderungen der Landschaftsschutzverordnung im Alstertal und den Walddörfern? Wenn ja, wo genau? Geplant ist die Aufhebung des Landschaftsschutzes im westlichen Bereich des Rüßwisch, da die hier vorhandene Wohnbebauung nicht mit den Schutzzielen der Verordnung vereinbar ist. 6. Plant der Senat/die zuständige Fachbehörde noch weitere Landschafts-/ Naturschutzgebiete im Alstertal und den Walddörfern für den Wohnungsbau zu opfern? Wenn ja, wo genau und in welchem Umfang? Nein.