BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14197 21. Wahlperiode 07.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Festmacherverordnung für den Hamburger Hafen Das Festmachen der größer werdenden Schiffe bedarf zunehmender Erfahrungen und Kenntnisse. Deshalb hat die International Maritime Organization eine Empfehlung zu Mindesttraining und Ausbildung für Festmachepersonal herausgegeben. Gemäß dem aktuellen Gesetz zur Änderung des Hafenverkehrs - und Schifffahrtsgesetzes wird der Senat nun in dem Paragraph 16 Absatz 61 dazu ermächtigt, eine Rechtsverordnung zum Vertäuen vom Schiffen im Hafen (Festmacherverordnung) zu erlassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der letzten Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrgesetzes vom 10. April 2018 wurde ein neuer § 16 „Festmacherdienste“ als Rechtsgrundlage zur Erlassung einer Festmacherverordnung geschaffen (siehe Drs. 21/11740). Ein Entwurf für eine Festmacherverordnung befindet sich derzeit in der Abstimmung. Es wurde den Festmacherfirmen, der Hafenlotsenbrüderschaft Hamburg, dem Verband Hamburger und Bremer Schiffsmakler e.V., dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. sowie der BG Verkehr die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf der geplanten Festmacherverordnung Stellung zu nehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Inwieweit hat der Senat eine Rechtsverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, eine Festmacherverordnung , beschlossen beziehungsweise ist diese in Planung? a. In welcher Form und mit welchem Inhalt wurde diese Rechtsverordnung dem Senat vorgelegt? b. Wann wurde die Rechtsverordnung durch wen dem Senat vorgelegt ? c. Welche Firmen und welche zuständigen Stellen sind an der Entstehung beteiligt worden? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie ist nun der weitere Verlauf bis zur endgültigen Fassung der sogenannten Festmacherverordnung? a. Welche Änderungen von welcher zuständigen Stelle werden noch eingearbeitet? 1 Vergleiche Mitteilung des Senats, Drs. 21/11740 vom 23.01.2018. Drucksache 21/14197 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Derzeit werden die Hinweise der in der Vorbemerkung genannten Institutionen und Unternehmen geprüft. b. In welchem Zeitraum soll der endgültige Beschluss erfolgen? Ziel ist es, eine Festmacherverordnung im Jahr 2018 zu erlassen. c. Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Nein.