BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14198 21. Wahlperiode 07.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (XVI), hier: Ausschreibungsverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg nicht rechtzeitig begonnen? Die HPA soll mit einzelnen Ausschreibungsverfahren zur Umsetzung der Elbvertiefung begonnen haben.1 Dazu gehören verschiedene Vergabeverfahren . In jedem Teilprojekt werden dabei verschiedene Bau- und Ingenieurverträge und vergaberechtlich zu trennende Leistungen vergeben. Die genaue Anzahl der zu vergebenen Aufträge könne derzeit nicht bestimmt werden.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Leistungsbeschreibung beschreibt die Merkmale des Leistungsgegenstandes (§ 28 Sektorenverordnung) und ist damit ein zentrales Dokument der Ausschreibung. Angaben, die in der Leistungsbeschreibung enthalten sein müssen, bestimmen sich insbesondere nach Abschnitt 0 der DIN 18299. Die Voraussetzungen, die für das Erstellen einer Leistungsbeschreibung gegeben sein müssen, sind in den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dargestellt. Leistungsphase 6 beinhaltet das „Aufstellen der Vergabeunterlagen , insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen “ und setzt regelmäßig die Erbringung der in den vorhergehenden Leistungsphasen beschriebenen Tätigkeiten voraus. Leistungsbeschreibungen sind regelmäßig zu aktualisieren insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeiten, sich konkretisierende Bauzeiten- und Bauablaufpläne und Genehmigungsauflagen. Sie werden folglich erst zur Ausschreibung beziehungsweise endgültig zur Auftragsvergabe finalisiert. Dies gilt gleichermaßen für die Ausschreibungen der Maßnahme zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wann ist für die verschiedenen Teilleistungen beziehungsweise Teilprojekte der Fahrrinnenanpassung eine technische Leistungsbeschreibung fertig erstellt worden? Bitte gegliedert nach den folgenden Teilprojekten darstellen: - Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne, 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/14030 vom 21.08.2018. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/14030 vom 21.08.2018. Drucksache 21/14198 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Neubau der Richtfeuerlinie, - Neubau des Dükers bei der Insel Neßsand, - Sicherung des Ostufers des Köhlbrands und - Bau der Kompensationsmaßnahme Billwerder Insel. Die Leistungsbeschreibungen für die im August des Jahres 2018 beauftragten Kampfmittelsondierungen an Land und im Wasser wurden zur Auftragsvergabe fertiggestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/14030. 2. Welche zuständige Stelle ist für die Erstellung der Leistungsbeschreibungen verantwortlich? Die HPA. 3. Inwieweit ist der Aufsichtsrat der HPA und/oder die BWVI über die Fertigstellung der jeweiligen Leistungsbeschreibungen informiert worden? a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und zu welcher Leistungsbeschreibung ? b. Wenn nein, warum nicht? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) tauscht sich laufend mit der HPA über den Projektstand aus. In diesem Rahmen werden auch Aspekte der Ausführungsplanung und der Ausführung besprochen. Der Aufsichtsrat der HPA wird regelmäßig über den Stand des Projektes informiert. 4. Welche Voraussetzungen müssen für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung (technisch und/oder rechtlich et cetera) erfüllt sein und inwieweit ist diese maßgeblich für eine Ausschreibung? Bitte allgemein und anhand des Verfahrens zur Fahrrinnenanpassung darstellen. Siehe Vorbemerkung.