BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/142 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Spart der Senat bei den Vorschulklassen im Bezirk Altona? Die Anmelderunde für alle Schulen und Vorschulen ist für das Schuljahr 2015/2016 seit Ende Januar 2015 abgeschlossen. Die Grundlagen der pädagogischen Arbeit bildet der Bildungsplan der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und seine Richtlinie für die Bildung und Erziehung in Vorschulklassen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität , die sich Schulsenator Ties Rabe zuletzt auf die Fahnen schrieb, passen nicht zu dem gegenwärtigen Trend, die Klassenfrequenzen, insbesondere in den Vorschulklassen, bis ans Limit auszureizen. Gerade in Hinblick auf die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bleibt die Frage, wie groß die Klassen maximal sein sollten, damit noch eine sinnvoller Unterrichtung und Betreuung stattfinden kann, ein zu diskutierendes Thema. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Einrichtung von Vorschulklassen steht nach § 14 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) unter dem Vorbehalt, dass dafür örtlich die räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Der Besuch einer Vorschulklasse ist ein freiwilliges Angebot, das Sorgeberechtigte wahrnehmen können. Dieses Wahlrecht üben viele Sorgeberechtigten auch kurzfristig aus, sodass die Anzahl der im August des Jahres sich in Vorschulklassen befindenden Kinder weit unter der Zahl der Anmeldungen liegt, weil sich die Sorgeberechtigten noch in den Sommerferien für den Verbleib des Kindes in der Kita entscheiden oder das Angebot von Schulen in freier Trägerschaft annehmen. Daher ist die Organisation der Vorschulklassen nur eingeschränkt mit der Organisation der ersten Klassen vergleichbar, da es über die Maßgaben des § 28 a HmbSG hinaus keine Verpflichtung zum Besuch einer Vorschule gibt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Vorschulanmeldungen gab es an den einzelnen Schulen im Bezirk Altona? An jeweils welcher Schule wurden jeweils wie viele Kinder mit Erstwunsch angemeldet? Im Bezirk Altona gab es zum Stichtag 11. Februar 2015 insgesamt 1.216 Anmeldungen für Vorschulklassen. Zur Anzahl der Anmeldungen je Schule siehe Tabelle: Schule Anzahl der Anmeldungen zum 11.02.2015 Elbkinder Grundschule 34 Fridtjof-Nansen-Schule 73 Ganztagsgrundschule Sternschanze 58 Ganztagsschule an der Elbe 13 Drucksache 21/142 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schule Anzahl der Anmeldungen zum 11.02.2015 Gorch-Fock-Schule 75 Grundschule Arnkielstraße 40 Grundschule Franzosenkoppel 40 Grundschule Goosacker 50 Grundschule Groß Flottbek 41 Grundschule Luruper Hauptstraße 30 Grundschule Thadenstraße 31 Loki-Schmidt-Schule 32 Louise Schroeder Schule 66 Max-Brauer-Schule 18 Schule Bahrenfelder Straße 38 Schule Barlsheide 56 Schule Iserbarg 49 Schule Iserbrook 31 Schule Klein Flottbeker Weg 35 Schule Kroonhorst 30 Schule Langbargheide 17 Schule Lehmkuhlenweg 42 Schule Marschweg 54 Schule Mendelssohnstraße 33 Schule Rothestraße 24 Schule Schenefelder Landstraße 23 Schule Schulkamp 0 Schule Trenknerweg 63 Schule Wesperloh 54 Schule Windmühlenweg 46 Theodor-Haubach-Schule 20 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde, Stichtag 11. Februar 2015 2. Wie viele der Kinder konnten an ihrer Erstwunschschule nicht angenommen werden und an welchen Schulen wurden die Kinder stattdessen untergebracht? Bitte für jede Schule angeben mit der entsprechenden Entfernung zu der ursprünglich als Erstwunsch angegebenen Schule . Sofern ein Kind aus Kapazitätsgründen nicht in einer Vorschulklasse der gewünschten Grundschule aufgenommen werden kann, erhalten dessen Eltern ein Angebot für einen Vorschulplatz an einer anderen Grundschule in erreichbarer Nähe. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Siehe Drs. 20/11503. 3. Wie viele Vorschulklassen werden an den einzelnen Schulen im Bezirk Altona zum Schuljahr 2015/2016 eingerichtet und wie viele Klassen waren es im Vergleich dazu im Schuljahr 2014/2015? Schule Geplante Vorschulklassen zum SJ 2015/16 Eingerichtete Vorschulklassen im SJ 2014/15 Elbkinder Grundschule 2 2 Fridtjof-Nansen-Schule 3 4 Ganztagsgrundschule Sternschanze 3 3 Ganztagsschule an der Elbe 1 1 Gorch-Fock-Schule 3 2 Grundschule Arnkielstraße 2 2 Grundschule Franzosenkoppel 2 2 Grundschule Goosacker 2 2 Grundschule Groß Flottbek 2 2 Grundschule Luruper Hauptstraße 2 1 Grundschule Thadenstraße 2 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/142 3 Schule Geplante Vorschulklassen zum SJ 2015/16 Eingerichtete Vorschulklassen im SJ 2014/15 Loki-Schmidt-Schule 1 1 Louise Schroeder Schule 3 4 Max-Brauer-Schule 1 2 Schule Bahrenfelder Straße 2 1 Schule Barlsheide 3 3 Schule Iserbarg 3 2 Schule Iserbrook 1 2 Schule Klein Flottbeker Weg 2 2 Schule Kroonhorst 2 2 Schule Langbargheide 1 1 Schule Lehmkuhlenweg 2 2 Schule Marschweg 2 2 Schule Mendelssohnstraße 2 1 Schule Rothestraße 1 2 Schule Schenefelder Landstraße 1 1 Schule Schulkamp 0 0 Schule Trenknerweg 3 3 Schule Wesperloh 2 2 Schule Windmühlenweg 2 2 Theodor-Haubach-Schule 1 1 Gesamt 59 58 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde Datenstand: Plandaten 11.02.2015 für das SJ 2015/2016; Plandaten 31.03.2015 für das SJ 2014/2015 sowie Ist-Daten nach Schuljahresstatistik 2014 4. Wie hoch stellt sich die Klassenfrequenz an den einzelnen Vorschulen im Bezirk Altona zum Schuljahr 2015/2016 dar und wie hoch war sie im Vergleich dazu im Schuljahr 2014/2015? Welche Zügigkeit wurde bei den Schulen im Bezirk Altona laut Schulentwicklungsplan ursprünglich angestrebt? 5. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden in den Vorschulklassen der Grundschulen im Bezirk Altona im Schuljahr 2014/ 2015 aufgenommen? Bitte für jede Schule einzeln angeben. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in den Vorschulklassen der Grundschulen im Bezirk Altona im Schuljahr 2015/2016 aufgenommen ? Bitte für jede Schule einzeln angeben. In der nachfolgenden Tabelle sind für das Schuljahr 2014/2015 die durchschnittlichen Klassengrößen und die Anzahl der Vorschulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgewiesen. Schulname Schuljahr 2014/2015 Anzahl Vorschul - klassen durchschnittliche Klassengröße der Vorschulklassen Anzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Vorschulklasse Max-Brauer-Schule 2 16,5 0 Grundschule Arnkielstraße 2 21,0 0 Elbkinder Grundschule 2 21,5 0 Ganztagsgrundschule Sternschanze 3 14,3 <5 Schule Bahrenfelder Straße 1 23,0 0 Louise Schroeder Schule 4 16,0 <5 Schule Klein Flottbeker Weg 2 16,5 0 Loki-Schmidt-Schule 1 19,0 0 Schule Rothestraße 2 16,5 0 Drucksache 21/142 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schulname Schuljahr 2014/2015 Anzahl Vorschul - klassen durchschnittliche Klassengröße der Vorschulklassen Anzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Vorschulklasse Ganztagsschule an der Elbe 1 10,0 0 Grundschule Thadenstraße 1 23,0 0 Theodor-Haubach-Schule 1 16,0 0 Schule Trenknerweg 3 15,7 0 Grundschule Goosacker 2 21,5 0 Gorch-Fock-Schule 2 21,5 0 Schule Iserbarg 2 21,0 <5 Schule Lehmkuhlenweg 2 20,0 0 Schule Marschweg 2 23,5 0 Schule Mendelssohnstraße 1 19,0 0 Schule Iserbrook 2 16,0 0 Grundschule Groß Flottbek 2 23,0 0 Schule Schenefelder Landstraße 1 23,0 <5 Schule Schulkamp - - - Schule Windmühlenweg 2 21,5 0 Grundschule Franzosenkoppel 2 19,5 0 Fridtjof-Nansen-Schule 4 17,0 <5 Schule Langbargheide 1 16,0 0 Grundschule Luruper Hauptstraße 1 21,0 0 Schule Wesperloh 2 17,0 0 Schule Kroonhorst 2 15,5 0 Schule Barlsheide 3 17,0 <5 Quelle: Schuljahresstatistik 2014; sonderpädagogische Förderbedarfe: Einträge in den Schulverwaltungsprogrammen mit Stand 30. Januar 2015 - = nicht vorhanden Aus Datenschutzgründen werden Schülerzahlen kleiner 5 nicht ausgewiesen. Die Anzahl der Vorschulklassen steht unter dem Organisationsvorbehalt der zuständigen Behörde und ist im Schulentwicklungsplan 2012 nicht benannt. Eine Klassenfrequenz analog zu den Rahmenbedingungen gemäß § 87 Absatz 1 HmbSG ist für Vorschulklassen gesetzlich nicht festgelegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Der Prozess der Platzzusage und -annahme für das Schuljahr 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind daher die Anmeldungen der Vorschulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgewiesen. Schule angemeldete Vorschulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum SJ 2015/16 Elbkinder Grundschule 0 Fridtjof-Nansen-Schule < 5 Ganztagsgrundschule Sternschanze 0 Ganztagsschule an der Elbe 0 Gorch-Fock-Schule 0 Grundschule Arnkielstraße 0 Grundschule Franzosenkoppel 0 Grundschule Goosacker 0 Grundschule Groß Flottbek 0 Grundschule Luruper Hauptstraße 0 Grundschule Thadenstraße 0 Loki-Schmidt-Schule 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/142 5 Schule angemeldete Vorschulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum SJ 2015/16 Louise Schroeder Schule <5 Max-Brauer-Schule 0 Schule Bahrenfelder Straße 0 Schule Barlsheide 0 Schule Iserbarg <5 Schule Iserbrook 0 Schule Klein Flottbeker Weg 0 Schule Kroonhorst 0 Schule Langbargheide 0 Schule Lehmkuhlenweg 0 Schule Marschweg 0 Schule Mendelssohnstraße 0 Schule Rothestraße 0 Schule Schenefelder Landstraße 0 Schule Schulkamp 0 Schule Trenknerweg 0 Schule Wesperloh 0 Schule Windmühlenweg 0 Theodor-Haubach-Schule 0 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde, Stichtag: 11. Februar 2015. Aus Datenschutzgründen werden Schülerzahlen kleiner 5 nicht ausgewiesen. 6. Welche zusätzlichen Ressourcen erhalten die Grundschulen im Bezirk Altona jeweils zum Schuljahr 2014/2015 beziehungsweise 2015/2016, um die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Vorschulklassen zu betreuen? Die Zuweisung der Inklusionsressourcen im Schuljahr 2014/2015 ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Die Zuweisungen für das Schuljahr 2015/2016 sind noch nicht ermittelt. Schuljahr 2014/2015 Schulname Inklusionsressourcen für VSK in WAZ für sonderpädagogische Förderbedarfe LSE für andere sonderpädagogische Förderbedarfe Inklusionszuweisung VSK insgesamt Max-Brauer-Schule 2,67 0 2,67 Grundschule Arnkielstraße 17,2 0 17,2 Elbkinder Grundschule 1,73 0 1,73 Ganztagsgrundschule Sternschanze 14,14 0 14,14 Schule Bahrenfelder Straße 3,47 0 3,47 Louise Schroeder Schule 15,87 38,79 54,66 Schule Klein Flottbeker Weg 1,33 0 1,33 Loki-Schmidt-Schule 2,87 0 2,87 Schule Rothestraße 2,67 0 2,67 Ganztagsschule an der Elbe 3,29 0 3,29 Grundschule Thadenstraße 3,72 0 3,72 Theodor-HaubachSchule 3,97 0 3,97 Schule Trenknerweg 3,55 0 3,55 Drucksache 21/142 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Schuljahr 2014/2015 Schulname Inklusionsressourcen für VSK in WAZ für sonderpädagogische Förderbedarfe LSE für andere sonderpädagogische Förderbedarfe Inklusionszuweisung VSK insgesamt Grundschule Goosacker 6,49 0 6,49 Gorch-Fock-Schule 1,73 0 1,73 Schule Iserbarg 3,17 0 3,17 Schule Lehmkuhlenweg 1,61 0 1,61 Schule Marschweg 1,89 0 1,89 Schule Mendelssohnstraße 5,83 0 5,83 Schule Iserbrook 2,59 0 2,59 Grundschule Groß Flottbek 3,47 0 3,47 Schule Schenefelder Landstraße 3,47 10,06 13,53 Schule Schulkamp 0 0 0 Schule Windmühlenweg 1,73 0 1,73 Grundschule Franzosenkoppel 9,67 0 9,67 Fridtjof-Nansen-Schule 16,86 0 16,86 Schule Langbargheide 6,12 0 6,12 Grundschule Luruper Hauptstraße 4,86 0 4,86 Schule Wesperloh 5,13 0 5,13 Schule Kroonhorst 12,7 0 12,7 Schule Barlsheide 20,89 0 20,89 Quelle: Berechnungen der zuständigen Behörde, Schulhalbjahr 01.02.2015 7. Wann genau werden die Eltern über die Aufnahme an der Vorschule unterrichtet? Gemäß öffentlicher Bekanntmachung vom Oktober 2014 in den Schulen werden die Eltern aller angemeldeten Kinder seit März 2015 schriftlich von der Schule benachrichtigt .