BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14200 21. Wahlperiode 07.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 30.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Autobahn A 24, zwischen Horner Kreisel und Kreuz Hamburg Ost Soeben wurde die A 24 zwischen Horner Kreisel und Kreuz Hamburg-Ost renoviert. Dabei wurden jetzt Tempo-Regelungen geändert. Wo zuvor weitgehend Tempo 120 km/h gestattet war, ist – vom Kreuz Hamburg-Ost kommend – jetzt praktisch durchgängig Tempo 80 km/h vorgeschrieben. Die alten Verkehrsschilder dazu liegen derzeit noch am Straßenrand. Wir fragen den Senat: 1. Welche Begründung gab/gibt es für die Änderung der Geschwindigkeitsregelung in diesem Teilabschnitt der A 24? 2. Ist diese Regelung auf Dauer angelegt oder wird kurzfristig wieder zu Tempo 120 zurückgekehrt? Derzeit finden noch Restarbeiten an den Fahrzeugrückhaltesystemen statt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die befristete Temporeduzierung von 120 km/h auf 80 km/h wieder aufgehoben. 3. Wurde im Rahmen der Renovierung der A 24 „Flüsterasphalt“ verwendet ? 4. Wenn nicht, warum nicht? Im Rahmen einer Lärmsanierung an der A24 wurden im Jahr 2007 Lärmschutzwände und -wälle errichtet, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Die Verkehrszahlen und die Lkw-Belastung haben sich seitdem nur wenig verändert. Die zugrunde liegenden Prognosen zur Dimensionierung des Lärmschutzes werden weiterhin deutlich unterschritten, sodass der Lärmschutz ausreichend gegeben ist. Es erfolgt keine Verwendung von offenporigem Asphalt. Eine wesentliche bauliche Änderung , die ebenfalls Veranlassung für eine Nachbesserung des Lärmschutzes geben würde, liegt nicht vor.