BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14205 21. Wahlperiode 07.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Stephan Gamm (CDU) vom 30.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Baumscheiben in der Fuhlsbüttler Straße (VII) In seinen Antworten auf verschiedene CDU-Anfragen (Drs. 21/4015, Drs. 21/4145, Drs. 21/4277, Drs. 21/4538, Drs. 21/5122, Drs. 21/8099, Drs. 21/8307, Drs. 21/8406) hat der Senat die Frage nach den Kosten beziehungsweise Preisen für die 43 entlang der Fuhlsbüttler Straße seinerzeit geplanten Baumscheiben unter Verweis auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern“ und damit zusammenhängende „Wettbewerbsgründe “ verweigert. Laut Drs. 21/8099 waren sämtliche Bau- und Pflanzarbeiten in der Fuhlsbüttler Straße erst in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2017 abgeschlossen und nicht, wie in Drs. 21/5122 angekündigt, bereits Anfang Oktober 2016. Diese Verzögerung begründet der Senat in seiner Antwort auf Drs. 21/8307 damit, dass für die Baumscheiben vorgesehene Basaltsteine infolge einer Reederei-Insolvenz erst später ausgeliefert wurden. Kostentransparenz scheint hingegen weiterhin kein erklärtes Ziel des Senats zu sein. Hatte der Senat in seinen Antworten vor Drs. 21/8307 noch geschrieben, dass Kostenangaben erst nach Vorliegen der Schlussrechnung gemacht werden könnten, so hat er (der Senat) in Drs. 21/8307 angekündigt, dass die Schlussrechnung erst nach März 2019 erfolgen soll. Diese fortgesetzte Verweigerungshaltung verwundert umso mehr, als dass der Senat beispielsweise laut Seite 62 der Drs. 20/12018 angeben konnte, dass für die Erneuerung der Baumscheiben in der Neugrabener Bahnhofsstraße im Bezirk Harburg exakt 393.861 Euro ausgegeben wurden. Mit dieser Auskunftsfreudigkeit konfrontiert, führte der Senat in Drs. 21/4277 aus, dass es sich bei der in Drs. 20/12018 genannten Summe um „die Gesamtkosten für das Projekt Erneuerung Baumscheiben Neugrabener Bahnhofsstraße “ gehandelt habe und dass „ein Rückschluss auf die Preiskalkulation des Auftragnehmers (…) daraus nicht gewonnen werden (kann), denn Einzelpreise wurden nicht genannt.“ Merkwürdig ist ferner, dass laut Drs. 21/8406 die Schlussrechnungen für die zwei Aufträge im Rahmen des Projektes der Erneuerung der Baumschreiben in der Neugrabener Bahnhofsstraße bereits kurz nach Abschluss der Bauarbeiten Anfang November 2011 gestellt werden konnten, wohingegen dies im aktuellen Fall der Baumaßnahme in der Fuhlsbüttler Straße bis heute und damit knapp eindreiviertel Jahre nach Abschluss der Bau- und Pflanzarbeiten nicht der Fall ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/14205 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Umgestaltung der Fuhlsbüttler Straße zwischen Drosselstraße und Heidhörn stellt einen wichtigen Baustein für die Attraktivitätssteigerung Barmbeks dar. Dem Baustart im August des Jahres 2014 ging ein intensiver Planungs- und Beteiligungsprozess voraus, in welchem die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden ihre Vorstellungen im Rahmen von vier themenbezogenen Workshops einbringen konnten. Dabei wurden die Baumscheiben diskutiert und deren Ausstattung mit Sitzbänken aus Holz begrüßt. Eine ausführliche Dokumentation des Beteiligungsprozesses ist im Internet unter http://barmbek-baut.de/projekt-und-baustellenchronik/ einzusehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4015. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auszahlungen in welcher Höhe wurden für die Errichtung der 43 Baumscheiben im Rahmen des Umbaus der Fuhlsbüttler Straße bisher wann von wem getätigt? Die Kosten werden nicht gesondert ausgewiesen beziehungsweise sind nicht eindeutig den Leistungen zur Erstellung der Baumscheiben zuzuordnen. Zu den Kosten siehe im Übrigen Drs. 21/4145, 21/4277 und 21/8406 sowie Antwort zu 2. 2. In Drs. 21/8307 schreibt der Senat: „Die Schlussrechnung wird durch den Auftragnehmer nach der endgültigen Verhandlung aller Nachträge zu einem Zeitpunkt seiner Wahl gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vertraglich eine Anwuchspflege der Pflanzungen in den Baumscheiben bis zum März des Jahres 2019 vereinbart ist. Eine Schlussrechnung wird erst nach Ablauf dieses Zeitraums erwartet.“ Ist dies hinsichtlich der Schlussrechnung weiterhin der aktuelle Sachstand? Wenn nein, wie lautet der aktuelle Sachstand und zu wann wird die Schlussrechnung nach dem aktuellen Stand der Dinge erwartet? Der Straßenbauvertrag wurde im Juli des Jahres 2018 mit 4.665.218,02 Euro schlussgerechnet . 3. Was sind die Gründe dafür, dass die beiden Schlussrechnungen für die beiden Aufträge im Rahmen des Projektes „Erneuerung Baumscheiben Neugrabener Bahnhofsstraße“ laut Drs. 21/8406 nur wenige Tage beziehungsweise rund vier Wochen nach dem Abschluss der Bauarbeiten in der 44. Kalenderwoche 2011 erstellen werden konnten, wohingegen dies in Bezug auf die Baumaßnahmen in der Fuhlsbüttler Straße trotz des Abschlusses der Bau- und Pflanzarbeiten Anfang 2017 bis heute nicht der Fall ist? Die Straßenbaumaßnahme in der Fuhlsbüttler Straße ist vom Leistungsumfang und der Komplexität nicht mit dem Projekt „Erneuerung Baumscheiben Neugrabener Bahnhofsstraße“ zu vergleichen. Vergleichbare Projekte sind sowohl in der Rechnungslegung als auch in der Rechnungsprüfung sehr komplex und entsprechend zeitaufwendig . Die hier angefallene Zeitspanne zwischen dem Bauende Fuhlsbüttler Straße und der vorbehaltlosen Annahme der Schlussrechnung entspricht einer üblichen Dauer.