BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14206 21. Wahlperiode 07.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 31.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Treibt der Senat die privaten Schulträger in finanzielle Engpässe? (III) In Drs. 21/12141 heißt es: „Die zuständige Behörde führt zurzeit eine Neuberechnung der Schülerjahreskosten durch. Dies erfordert die Qualitätssicherung einer Vielzahl von Eingangsgrößen und den Vergleich von Szenarien der Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schulen in freier Trägerschaft. Die Neuberechnung ist noch nicht abgeschlossen.“ In Drs. 21/13565 wurde dann die Vorlage im Halbjahresbericht 2018 avisiert, was dann auch mit Vorlage der Drs. 21/14050 erfolgte. Dort heißt es: „Die in die Kennzahlen Schülerjahreskosten einbezogenen Kostenbestandteile wurden wegen veränderter Rahmenbedingungen (u.a. bei den Personalkosten wegen Tariferhöhungen und Veränderungen bei den Versorgungsleistungen für beamtete Lehrerinnen und Lehrer) eingehend überprüft. Die Überprüfung erfolgte auf Basis der Daten für das Jahr 2017. Das Ergebnis wirkt deshalb zurück auf die Schülerjahreskosten 2017, die als Ergebnis der Kontrolle zu korrigieren sind.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Dem Halbjahresbericht 2018 sind die neuen Werte der Schülerjahreskosten 2017 zu entnehmen. Um wie viel Prozent sind diese jeweils gegenüber dem vorherigen Wert angestiegen? Bitte für alle Schulformen angeben. Siehe Anlage 1. 2. Welche veränderten Rahmenbedingungen (insbesondere bei Verwaltungskosten , Personalkosten, Gebäudekosten) haben jeweils in welchem Umfang aus welchen Gründen eine Veränderung bei den Schülerjahreskosten 2017 bewirkt? Bitte insgesamt und nach Schulformen darlegen . Die den errechneten Schülerjahreskosten zugrunde liegenden Kostenfaktoren des staatlichen Schulsystems ändern sich ständig, sodass die Schülerjahreskosten jährlich neu berechnet werden. Die Verbesserung der Personalausstattung an staatlichen Schulen, aber auch Tarifentwicklungen und weitere Einflussfaktoren – zum Beispiel in Bezug auf die Personalkosten – fließen in die Berechnungen ein. Relevant sind beispielsweise Kostenentwicklungen in den Bereichen „Schulbau“, „Ganztagsbetreuung“, die bei der Berechnung Berücksichtigung finden. Die deutliche Erhöhung bei den zusätzlichen Bedarfen für den Ganztag beruht auf der Tatsache, dass diese bisher ausschließlich auf Grundlage der Drs. 18/525 und 19/555 berücksichtigt wurden. Die Sätze der speziellen Sonderschulen waren in der Vergangenheit hinsichtlich der Steigerungsraten unterschiedlich, was auf schwankende Schülerzahlen im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen zurückzuführen ist. Bei den Fachschulen wurde die Zuordnung einiger Bildungsgänge darüber hinaus verändert. Im Übrigen siehe Anlage 1. Drucksache 21/14206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Anlage 1 der Drs. 21/11765 stellt den Berechnungsweg der Schülerjahreskosten (SJK) dar. Hat sich an diesem Berechnungsweg etwas geändert ? Wenn ja, was inwiefern warum? Bitte den neuen Berechnungsweg darstellen . Nein, es wurden lediglich Kostengrößen bei den Raumkosten verändert und der eingerechnete Anteil der Vorsorgeaufwendungen beim Personal erhöht. 4. Welchen Mehrbetrag erhalten die Schulen in freier Trägerschaft nach der Neuberechnung nun jeweils zusätzlich für das laufende Jahr 2018? Bitte insgesamt und nach Schülerkostensätzen/Schulformen aufschlüsseln . Siehe Anlage 2. 5. Wann erhalten die Schulen in freier Trägerschaft den Mehrbetrag für das laufende Jahr? Die Finanzhilfebescheide für das Kalenderjahr 2018 werden im 3. Quartal 2018 versandt . 6. Ist bereits absehbar, dass bei der Berechnung der Schülerjahreskosten 2018 weitere veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen? Wenn ja, welche warum? Nein. 7. 2017 hatten sich die Schülerjahreskosten reduziert. Hauptursache war die Veränderung der Personalstruktur und der damit verbundenen Gehalts- und Pensionskosten (verstärktes Ausscheiden älterer (teurerer) Mitarbeiter und verstärkter Einsatz jüngerer (günstigerer) Mitarbeiter.) Welche Erkenntnisse liegen hierzu für das Jahr 2018 vor? Welche Entwicklung ist für die Folgejahre absehbar? Die Höhe der Personalkosten variiert mit dem durchschnittlichen Alter des tatsächlichen Personals in bestimmten Funktionsgruppen, der durchschnittlichen Eingruppierung und den jährlichen Veränderungen der Tarifverträge beziehungsweise der besoldungsrechtlichen Vorschriften. Eine sichere Prognose des aus diesen Größen resultierenden Effekts ist nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14206 3 Anlage 1 Grundschulen, PG 241.01 2017 alt für Halbjahresbericht 2017 2017 neu für Halbjahresbericht 2018 Steigerungsrate Schülerinnen und Schüler in: Vorschulen 4.698 € 4.896 € 4,2% Grundschulen mit KESS 3 bis 6 6.058 € 6.316 € 4,3% Grundschulen mit KESS 1 oder 2 6.861 € 7.162 € 4,4% Mehrbedarf, GT alt, Grundschule 1.157 € 1.901 € 64,3% Mehrbedarf, GT neu, Grundschule 902 € 1.490 € 65,2% Sonderschulen, PG 241.02 Schülerinnen und Schüler in: Förderschwerpunkt LSE 18.087 € 18.538 € 2,5% Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 29.976 € 32.276 € 7,7% Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 25.227 € 27.470 € 8,9% Förderschwerpunkt Schwerst- Mehrfachbehinderte, Klassen und integriert 34.830 € 37.431 € 7,5% Förderschwerpunkt Sinnesgeschädigte 28.210 € 29.543 € 4,7% Gymnasien, PG 241.04 Schülerinnen und Schüler in: der Beobachtungsstufe (5./6. Kl.) 5.685 € 6.215 € 9,3% der Sekundarstufe I 6.517 € 7.093 € 8,8% der Sekundarstufe II 8.187 € 8.853 € 8,1% Abendgymnasien 6.584 € 7.163 € 8,8% bestehenden Ganztagsschulen (alt) - Mehrbedarf, GT, Beo 654 € 786 € 20,2% - Mehrbedarf, GT, Sek I 608 € 786 € 29,3% neuen Ganztagsschulen (neu, gemäß Drucksache 18/525 vom 21.06.2004) - Mehrbedarf, GT, Beo 430 € 512 € 19,1% - Mehrbedarf, GT, Sek I 430 € 512 € 19,1% Stadtteilschulen, PG 241.03 Schülerinnen und Schüler in: der Sekundarstufe I 6.762 € 7.254 € 7,3% der Sekundarstufe II 7.656 € 8.197 € 7,1% Mehrbedarf, GT alt, STS Sek I 951 € 945 € -0,6% Mehrbedarf, GT neu, STS Sek I 668 € 706 € 5,7% Berufsschulen, PG 241.05 Schülerinnen und Schüler in: Berufsfachschulen - teilqualifizierend nach ESA 7.483 € 8.022 € 7,2% Berufsfachschulen - teilqualifizierend nach MSA 6.467 € 6.951 € 7,5% Berufsfachschulen - vollqualifizierend nach MSA, Vollzeit 7.192 € 7.715 € 7,3% Berufsfachschulen - vollqualifizierend nach MSA, mit Praxisstunden 6.358 € 6.768 € 6,4% Drucksache 21/14206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Berufsschulen, PG 241.05 Schülerinnen und Schüler in: Fachschulen, Erzieher 6.164 € entfällt Fachschulen, Teilzeit 4.464 € 5.004 € 12,1% Fachschulen, Vollzeit 6.857 € 7.139 € 4,1% Teilzeit - Duale Ausbildung 3.558 € 3.818 € 7,3% BS - Altenpflege (mit FH-Reife) 5.498 € 5.863 € 6,6% GT = Ganztagsschule, Beo = Beobachtungsstufe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14206 5 Anlage 2 Vergleich Finanzhilfezahlungen an Schulen in freier Trägerschaft 2017 und 2018 nach Schulformen Schulform Finanzhilfe Grundlagenbescheid 2018 Durchschnittliche Schülerzahl 2018 Finanzhilfe Festsetzungsbescheid 2017 Durchschnittliche Schülerzahl 2017 Differenz Finanzhilfe 2018 zu 2017 Veränderung in % Allgemeinbildende Schulen 123.426.367,81 19.614 118.645.319,84 19.641 4.781.047,97 4,0 Sonderschulen 14.944.440,94 607 14.402.765,95 603 541.674,99 3,8 Berufliche Schulen 12.294.017,86 2.337 11.084.961,33 2.216 1.209.056,53 10,9 Gesamt 150.664.826,61 22.557 144.133.047,12 22.460 6.531.779,49 4,5