BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14209 21. Wahlperiode 07.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 31.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Verfahren bei der Richterernennung Marc Tully hat sich gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt und ist zum neuen Hamburger Landgerichtspräsidenten gewählt worden. Die beiden Mitbewerber Guido Christensen, Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts, und Bernd Lübbe, der Vizepräsident des Landgerichts, hatten jeweils einen Eilantrag eingereicht, um Tullys Wahl zu verhindern. In ihren Anträgen beriefen sich die beiden Mitbewerber auf ihre besseren Bewertungen in der dienstlichen Beurteilung. Das Verwaltungsgericht lehnte die beiden Eilanträge jedoch mit der Begründung ab, dass zwar im Prinzip der Grundsatz der „Bestenauslese“ gelte, der Wahlausschuss aber nicht zwingend an die Vorgaben aus der dienstlichen Beurteilung gebunden sei. Laut Artikel aus dem „Hamburger Abendblatt“1 sollen sich „die Mitglieder des Ausschusses mit SPD-Parteibuch (…) schon vor der Wahl für Tully ausgesprochen haben.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, dass sich bestimmte Mitglieder des Ausschusses bereits vor der Wahl für Herrn Tully ausgesprochen haben? Wie bewertet der Senat das? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe §§ 10 Absatz 1 und 26 Absatz 2 S. 2 HmbRiG. 2. Der Wahlausschuss ist nicht an die Vorgaben aus der dienstlichen Beurteilung gebunden. In der Öffentlichkeit entsteht dabei der Eindruck, dass parteipolitische Opportunität schwerer wiegt als Qualität. Teilt der Senat meine Auffassung, dass der Vorgang ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung zwischen Judikative einerseits und Legislative andererseits darstellt ? Falls nein: Wie begründet der Senat das? Zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben für das Wahlverfahren siehe die Beschlüsse des VG Hamburg vom 14. August 2018, Az. 14 E 3328/18 und 14 E 3444/18, veröffentlicht unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wurden in der Vergangenheit bereits Richter ernannt, obwohl andere Mitbewerber eine bessere dienstliche Beurteilung vorzuweisen hatten? Seit Bestehen des Richterwahlausschusses wurden mehrere Hundert Auswahlentscheidungen getroffen. Die händische Auswertung aller zugehörigen Akten ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article215093713/Postengerangel-am-Landgericht- Schlappe-fuer-Top-Juristen.html.