BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14211 21. Wahlperiode 07.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 31.08.18 und Antwort des Senats Betr.: Fernwärmeversorgung – Welche Konzepte wurden vom Schiedsgutachter untersucht? Der Schiedsgutachter im Disput zwischen Vattenfall und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) um den Wert des Fernwärmenetzes, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO), war unter anderem auch damit beauftragt, verschiedene angedachte Szenarien beziehungsweise Konzeptvarianten zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Fernwärmeversorgung zu bewerten, so insbesondere auch die Modelle der Behörde für Umwelt und Energie (BUE). In der Sitzung des Energienetzbeirats am 30.08.18 erklärte BDO jedoch, dass es faktisch nur ein bewertbares Konzept gegeben habe, nämlich das von Vattenfall. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) wurde im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zwischen Vattenfall und Stadt tätig. Nachdem die Stadt Ende 2017 fristgerecht die Ausübungsankündigungserklärung abgegeben hat und den daraufhin von Vattenfall im Februar 2018 aufgerufenen Unternehmenswert von 1,3 Milliarden Euro nicht akzeptiert hatte, wurde die BDO durch die Vertragsparteien mit der Ermittlung eines objektivierten Ertragswerts nach IDW S 1 beauftragt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1) Welche Szenarien beziehungsweise Konzeptvarianten der BUE zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Fernwärmeversorgung wurden durch die BDO gutachterlich untersucht? 2) Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen hervorgebracht? 3) Wenn bislang keine Ergebnisse vorliegen: Warum nicht? Wurde die Untersuchung abgebrochen? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen? Das Vorhaben, zusätzlich parallel zur Unternehmensbewertung auf der Grundlage des Wärmeversorgungskonzepts der Geschäftsführung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH innerhalb der vertraglich einzuhaltenden Frist für das Gutachten über den Unternehmenswert eine indikative Wertermittlung mit der städtischen Wärmekonzeption („Südvariante“) durchzuführen, konnte auf Grundlage des bis Mai 2018 erreichten Planungsstandes nicht abgeschlossen werden. Anhand der bis zum Abbruch erzielten Erkenntnisse hat die BDO die Feststellung getroffen, dass nach IDW S 1 im Verfahren zur Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes nicht von einem höheren Drucksache 21/14211 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unternehmenswert auszugehen ist, sondern dieser in der Tendenz niedriger liegen würde. Über die damalige Konzeption der „Südvariante“ wurde im Energienetzbeirat am 23. November 2017 (siehe: https://www.hamburg.de/energienetzbeirat/10014454/sitzung- 23-11-2017/) und im Ausschuss für Umwelt und Energie der Hamburgischen Bürgerschaft am 19. Januar 2018 (siehe Protokoll Nummer 21/33) informiert. Im Übrigen verfolgt die BUE mittlerweile eine gegenüber der im Verfahren betrachteten geänderte Variante. 4) In welchem Umfang wurde von BDO bei der Feststellung des Werts des Fernwärmenetzes von 645,1 Millionen Euro ein Anschluss des Kraftwerks Moorburg berücksichtigt? (Bitte thermische Anschlussleistung angeben.) Die zugrunde gelegte thermische Anschlussleistung beträgt 260 Megawatt. 5) In welchen Szenarien beziehungsweise unter welchen Bedingungen führt ein Anschluss des bereits gebauten und teilweise abgeschriebenen Kraftwerks Moorburg zu einer Steigerung des Werts des Fernwärmenetzes ? 6) Ceteris paribus: Bei welcher thermischen Anschlussleistung des Kraftwerks Moorburg an das Fernwärmenetz wird der bislang vertraglich vereinbarte Mindestwert von Fernwärmenetz und -erzeugungskapazitäten von 950 Millionen Euro erreicht? Die Szenarien und Fragestellungen waren nicht Gegenstand der Unternehmensbewertung .