BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14213 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 03.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Treffen sich ein Landesbetrieb und seine Mutterbehörde – Sagt der eine: Es gibt einen dramatischen Verfall der Brücken in Hamburg. Sagt die andere: Es gibt keinen dramatischen Verfall der Brücken in Hamburg . Der Brückeneinsturz in Genua Mitte August mit über 40 Todesopfern hat die Bedeutung des baulichen Zustandes dieser besonderen Bauwerke auf tragische Weise vor Augen geführt. Mit Drs. 21/13828 hatte die CDU bereits zwei Wochen vorher die Sanierungsbedarf der Brücken in Hamburg erfragt. Die vom Senat in seiner Antwort vorgelegten Zahlen zeichnen kein positives Bild. Waren 2014 noch 44,87 Prozent (= 140.000 m2 von 312.000 m2) der Brücken(-flächen) in Hamburg sanierungsbedürftig (= Zustandsnote 2,5 und höher), sind es aktuell 49,54 Prozent. Der Zustand der Brücken in Hamburg hat sich in der laufenden Wahlperiode also eindeutig verschlechtert. Dass der Senat selbst für das Jahr 2020 lediglich anpeilt, dass dann immer noch nur 48,47 Prozent der Brücken(-flächen) in Hamburg einen solch hohen Sanierungsbedarf aufweisen sollen, ist schwer nachvollziehbar. Gleiches gilt für den Umstand, dass diese Mammutaufgabe planerisch von zurzeit gerade einmal 42 Vollzeitkräften beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) gemeistert werden soll. Noch irritierender war das Hickhack zu diesem Thema zwischen einem Vertreter des LSBG auf der einen Seite und dem Staatsrat für Verkehr der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) auf der anderen Seite in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft . Anlass des Disputs war die Frage aus Reihen der CDU-Fraktion, warum laut Kennzahl 8 auf Seite 43 die Brückenfläche mit der besonders miserablen Zustandsnote 3,0 – 4,0 im Plan 2019 gegenüber dem Ist 2017 um rund 19 Prozent steigen soll. Ein LSBG-Mitarbeiter äußerte daraufhin, dass es in Hamburg einen dramatischen Verfall der Brücken gäbe. Im selben Moment intervenierte der besagte Staatsrat und verneinte die soeben getätigte Aussage des LSBG-Mitarbeiters. Hierdurch entstand für die Anwesenden ein extrem verwirrender Eindruck. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, die öffentliche Infrastruktur in einen guten Zustand zu bringen und diesen in der Folge dauerhaft zu erhalten. Er setzt hierbei auf ein systematisches Vorgehen, das der Bürgerschaft mit der Drs. 21/13592 – Grundsätze des Erhaltungsmanagements der Freien und Hansestadt Hamburg vom 26. Juni 2018 mitgeteilt wurde. Basierend auf dem Aufbau des Erhaltungsmanagement für Drucksache 21/14213 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Straßen (siehe Drs. 20/10333) hat der Senat damit begonnen, den Sanierungsstau abzubauen und die Priorität auf die Sanierung und Instandhaltung gesetzt. Dieser Ansatz wird zu einem systematischen Erhaltungsmanagement weiter entwickelt, das den dauerhaften Erhalt der Infrastruktur und die Ermittlung von Finanzbedarfen sichert. Durch die Einführung von stadtweit geltenden und verbindlichen Management- Standards auch im Bereich der konstruktiven Bauwerke wird das bereits bestehende Bestandsmanagement ausgebaut und das Ziel der Zustandsverbesserung unterstützt. Bei Brücken ist insbesondere die Sicherstellung der Nutzbarkeit von Bedeutung. Das Erhaltungsmanagement für die der Freien und Hansestadt Hamburg zugehörigen Brückenbauwerke basiert auf regelmäßigen Untersuchungen nach DIN 1076 und dient der lückenlosen Bestands- und Zustandserfassung. Die Brücken befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Im Übrigen siehe Drs. 21/13828. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat sich der Zustand der Brücken im Zeitraum 2014 – 2018 verschlechtert ? Wenn ja, warum, in welchem Ausmaß und was plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gegen diesen Verfall? Wenn nein, wie umschreibt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dann, dass die Brückenfläche mit der Zustandsnote 2,5 und höher seit 2014 um gut 4,5 Prozentpunkte gewachsen ist? Die mittlere Zustandsnote aller Hamburger Brücken hat sich von in den Jahren 2014 bis 2017 von 2,23 auf 2,3 verändert. Die Änderung des Bauwerkszustandes ist durch den allgemeinen Alterungsprozess der Bauwerke in Kombination mit der gestiegenen Verkehrsbelastung insbesondere durch Schwerverkehr bedingt. Das Ausmaß spiegelt sich in den bekanntgegebenen Ist-Zahlen wider. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Inwiefern gibt es unterschiedliche Bewertungen im LSBG und der BWVI hinsichtlich des baulichen Zustandes der Brücken in Hamburg und der entsprechenden Entwicklung seit 2014? Die Bewertung des Bauwerkszustandes der konstruktiven Ingenieurbauwerke erfolgt nach den Bundesrichtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken, hier der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) in Hamburg einheitlich. 3. Warum soll laut Kennzahl 8 auf Seite 43 des Entwurfs des Einzelplans 7 für die Jahre 2019/2020 die Brückenfläche mit der besonders miserablen Zustandsnote 3,0 – 4,0 gegenüber dem Ist 2017 im Plan 2019 um rund 19 Prozent steigen? Die Festlegungen der Planwertzahlen der einzelnen Kennzahlen berücksichtigen die mit der Drs. 21/13592 festgelegten Ziele, den Sanierungsstau abzubauen und die Infrastruktur Hamburgs in einen guten Zustand zu versetzen. Die Planwerte der Kennzahl 8 sind langfristig ausgelegt und gehen von einer bis zum Jahr 2021 sich fortsetzenden Verschlechterung von jährlich rund 1.000 m² Brückenfläche aus. Im Übrigen können Erfassungszeitpunkte zum Beispiel bei der Brückenprüfung und den daraus gewonnenen Zuständen sowie einzelne Erhaltungsmaßnahmen zu signifikanten statistischen Verschiebungen führen.