BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14215 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 03.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Schwimmabzeichen des DLRG in Hamburg (II) Zur Antwort des Senats in Drs. 21/13965 ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Haben sich die Anforderungen an das Schwimmabzeichen (zum Beispiel durch geänderte Prüfungsordnungen) seit Beginn der jährlichen Erfassung im Schuljahr 2006/2007 geändert? Falls ja, wann und in welcher Hinsicht? Nein. Maßgeblich ist hier die Vereinbarung über die Gültigkeit der „Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen – Retten – Tauchen“ in Verbänden und Schulen, beschlossen durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 16. Februar 1978, zuletzt geändert am 18.06.2004. 2) Im Eingangstext zur Antwort Drs. 21/13965 heißt es: „(…) Beim Seepferdchen gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf. Dass gleichzeitig immer weniger Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Schwimmunterrichts an Wasser gewöhnt sind, ist jedoch ein weiterer Beleg für den Erfolg der zum Schuljahr 2014/2015 eingeführten Maßnahmen. (…)“. Wie ist diese Aussage zu verstehen? Die Seepferdchenquote ist mit Blick auf den Zielwert der Ziel- und Leistungsvereinbarung noch etwas ausbaufähig. Ein Grund dafür ist, dass die Schülerinnen und Schüler vor Beginn des obligatorischen Schwimmunterrichts immer weniger an Wasser gewöhnt sind. Der Zuwachs der Nichtschwimmer im Schuljahr 2011/2012 zum Schuljahr 2016/2017 beträgt 9,4 Prozent. Insofern ist die Entwicklung der Abzeichenquoten trotz dieser Voraussetzungen positiv zu bewerten, was auf die veränderten Rahmenbedingungen des Schulschwimmkonzepts zurückgeführt wird. 3) In der Antwort zur Drs. 21/2810 (Ziffer 2) zeigen sich starke Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken hinsichtlich der Erwerbsquoten von Schülern. So konnten im Schuljahr 2014/2015 nur 36,7 Prozent der Schüler des Bezirks Hamburg-Mitte das Abzeichen Bronze und besser erwerben und damit als sichere Schwimmer eingestuft werden. Dies vorausgeschickt, frage ich: a. Wie haben sich Anzahl und Quoten seit dem Schuljahr 2014/2015 in den einzelnen Bezirken entwickelt? b. Wodurch lassen sich die starken Unterschiede erklären? c. Wie wird diesem Missverhältnis Abhilfe geleistet? Für die Entwicklung der Abzeichenquoten nach Bezirken siehe folgende Tabellen: Drucksache 21/14215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl und Quoten Seepferdchen/Bronze und höher im Schuljahr 2015/2016 Bezirk Anzahl Schülerinnen und Schüler Summe Schülerinnen und Schüler mit Seepferdchen oder höher Schülerinnen und Schüler mit Seepferdchen oder höher in % Summe Schülerinnen und Schüler mit Bronze oder höher Schülerinnen und Schüler mit Bronze oder höher in % Altona 1.861 1.680 90,3% 1.273 68,4% Bergedorf 939 838 89,2% 665 70,8% Eimsbüttel 1.565 1.448 92,5% 768 49,1% Hamburg-Mitte 1.902 1.421 74,7% 750 39,4% Hamburg-Nord 1.650 1.471 89,2% 941 57,0% Harburg 1.318 1.028 78,0% 568 43,1% Wandsbek 3.276 2.991 91,3% 2.247 68,6% Gesamtergebnis 12.511 10.877 87% 7212 58% Quelle: BLH und VAF Anzahl und Quoten Seepferdchen/Bronze und höher im Schuljahr 2016/2017 Bezirk Anzahl Schülerinnen und Schüler Summe Schülerinnen und Schüler mit Seepferdchen oder höher Schülerinnen und Schüler mit Seepferdchen oder höher in % Summe Schülerinnen und Schüler mit Bronze oder höher Schülerinnen und Schüler mit Bronze oder höher in % Altona 2.289 2.037 89,0% 1.613 70,5% Bergedorf 1.057 910 86,1% 688 65,1% Eimsbüttel 1.669 1.559 93,4% 1.194 71,5% Hamburg-Mitte 1.918 1.471 76,7% 931 48,5% Hamburg-Nord 1.673 1.513 90,4% 1.133 67,7% Harburg 1.203 994 82,6% 614 51,0% Wandsbek 3.273 2.898 88,5% 2.195 67,1% Gesamtergebnis 13.082 11.382 87% 8.368 64% Quelle: BLH und VAF Die Unterschiede korrelieren mit sozioökonomischen Unterschieden der einzelnen Bezirke, siehe dazu Drs. 20/654. Die Bronzequote für den Bezirk Hamburg-Mitte ist seit dem Schuljahr 2014/2015 um 41,5 Prozent gestiegen. Die Optimierungsmaßnahmen der für Bildung zuständigen Behörde bestehen insbesondere in der Einrichtung und laufenden Weiterentwicklung des Förderschwimmens, siehe Drs. 21/9895 und Drs. 21/10943. 4) Wie viele Anträge auf Befreiung vom Schwimmunterricht gab es seit dem Schuljahr 2014/2015? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf „andere Gründe“ im Sinne des Durchführungshinweises.1 Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln. a. Wie viele Befreiungen wurden von der Behörde genehmigt? b. Was waren die drei häufigsten „anderen Gründe“ für eine Befreiung vom Schwimmunterricht? Zur Ermittlung der erfragten Daten wäre eine Prüfung aller Klassenbücher und Kurshefte der Schuljahre 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 sowie des laufenden Schuljahres erforderlich, da solche Anträge nur in der Schule gestellt werden können. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu den möglichen Gründen einer Befreiung vom Schwimmunterricht siehe Drs. 21/13965. 5) Gemäß dem Ablaufplan zur Vergabe von Schwimmkursgutscheinen wird der Nachweis des DJSA Bronze „durch Vorlage des Schwimmpasses 1 Siehe: https://www.schulsport-hamburg.de/Schulschwimmen/Durchfuehrungshinweise. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14215 3 oder eine schriftliche Bestätigung durch die Eltern“ erbracht und somit der Schwimmstatus dokumentiert.2 a. Warum wird der Schwimmstatus, schon alleine zum Wohle des Schülers, nicht ausschließlich durch einen konkreten Nachweis erhoben, um sicherzustellen, dass der entsprechende Schüler ausreichend schwimmfähig ist? Die Vorlage des Schwimmpasses ist ein eindeutiger Nachweis. Eine schriftliche Bestätigung durch das Elternhaus darf unter Berücksichtigung der Erziehungsverantwortung ebenfalls als Nachweis gelten. Die in Drs. 21/13965 vom Fragesteller zitierte forsa-Studie zu den deutschlandweit erworbenen Schwimmabzeichen basiert ausschließlich auf Angaben der Eltern, siehe dazu Drs. 21/10666. 6) Wie stellt sich das Verhältnis von ausgestellten zu tatsächlich eingelösten Gutscheinen dar? Bitte ab dem Jahre 2015 jährlich auflisten. 7) Wie viele Teilnehmer haben das DSJ über die Teilnahme an Schwimmkursgutscheinen erfolgreich absolviert: Wie hoch lag die jährliche Erfolgsquote? Bitte ab dem Jahre 2015 auflisten. Angaben für im Schuljahr 2017/2018 ausgegebene Gutscheine liegen noch nicht vor, da diese eine Gültigkeit von 15 Monaten besitzen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11098 und 21/6796. 2 Siehe https://www.schulsport-hamburg.de/media/downloads/Schulschwimmen/Ablaufplan_ Gutscheine_Schulschwimmen.pdf.