BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14218 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 03.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Elbtower IV – „Die Menschen sollen sagen: Das hat Olaf Scholz gut gemacht“ – Aussichtsplattform in Sicht? Das Projekt des „Bestbieters“ hat den Zuschlag des Senats und der durch den Senat berufenen geheimen Jury erhalten, obwohl dieses nicht den höchsten Kaufpreis bot, kein Wohnen vorsah, keine Aussichtsplattform anbot. Zumindest in Bezug auf die Aussichtsplattform soll sich dieses geändert haben. Ich frage den Senat: Die Kriterien für die Ausschreibung mit Mindestanforderungen und Auswahlkriterien sind in der Auslobung (siehe Drs. 21/14216) benannt. Die Erfüllung von Einzelmerkmalen , wie die vom Fragesteller benannten, war nicht Gegenstand der Auslobung. Die herausragend ästhetische und gestalterische Qualität und die Sicherstellung einer belastbaren, qualitätsvollen und zügigen Projektrealisierung waren ausschlaggebend. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) wie folgt: 1. Sieht das Projekt des „Bestbieters“ jetzt eine Aussichtsplattform vor und wie soll diese genau dargestellt werden? Das Vorhaben sieht jetzt eine Aussichtsebene im oberen Turmbereich vor. Die Entwurfsunterlagen werden mit dem Gebäudeentwurf überarbeitet. 2. Erhöht sich durch die Aussichtsplattform der Kaufpreis, erhält die Freie und Hansestadt Hamburg mehr Geld? Eine Aussichtsebene erhöht die Investitionskosten und die Betriebskosten eines Bürogebäudes durch die separate Erschließung und Sicherheitskontrolle deutlich. Es ist nicht erkennbar, wie unter diesen Voraussetzungen für den Bauherren des Elbtowers ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, der einen höheren Kaufpreis rechtfertigen würde. 3. Wie wird abgesichert, dass der „Bestbieter“ tatsächlich eine Aussichtsplattform errichtet und diese dauerhaft unterhält? Gibt es dazu vertragliche Vereinbarungen? Ich bitte um Vorlage der vertraglichen Vereinbarungen als Anlage zu dieser Anfrage. Drucksache 21/14218 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Zusammenhang mit einem Kaufvertragsnachtrag wird die dann konzeptionell und planerisch gefestigte und rechtlich sichere Lösung für die Aussichtsebene festgeschrieben .