BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1422 21. Wahlperiode 04.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Brand- und Unfallsicherheit im Hamburger U-und S-Bahn-Netz Die Hamburger U- und S-Bahnen befördern jeden Tag Hunderttausende Fahrgäste, sie sind die meistbenutzten und zuverlässigsten Verkehrsmittel in der Stadt. Genau hieraus könnte sich eine Gefahr ergeben. Bei einem derart hohen Aufkommen an Fahrgästen kann im Falle eines Brandes oder eines Unfalls eine schwer überschaubare Katastrophensituation entstehen. Die Uund S-Bahnen verlaufen in Hamburg teilweise überirdisch, aber auch unterirdisch , sodass Wagen und Tunnel im Brandfall leicht zur tödlichen Falle werden können. In Städten, in denen es eine ähnliche Infrastruktur gibt, ist es unter anderem zu Unfällen mit extremer Rauchentwicklung gekommen und in den jeweiligen Fällen war das Krisenmanagement sehr bedenklich. Um eine Katastrophe zu vermeiden, braucht es vor allem ein zuverlässiges und schnelles Katastrophen - und Unfallmanagement in den Hamburger U- und S-Bahnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG und der Hamburger Hochbahn AG (HHA) wie folgt: 1. Wie viele Unfälle und Brände haben sich seit 2011 in Tunneln oder unterirdischen Haltestellen im Hamburger U- und S-Bahn-Netz ereignet? Bitte jahresweise aufschlüsseln, die genaue Art der Unfälle beziehungsweise Brände aufführen und angeben, um welche Linie und welchen Streckabschnitt es sich handelt. U-Bahn: Unfälle in unterirdischen Tunnelanlagen (Linie bzw. Streckenabschnitt) Jahre Art des Ereignisses 2011 2012 2013 2014 2015* U1 Wandsbekt Markt 1 Betrunkene Person verlor Gleichgewicht und fiel in das Gleisbett U2 Schlump 1 Person lief in die Tunnelanlage und wurde angefahren U2/U4 Horner Rennbahn 1 Person fiel in das Gleisbett (* Stand: 31. August 2015: bisher keine Unfälle) Drucksache 21/1422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Brände in unterirdischen Tunnelanlagen (Linie bzw. Streckenabschnitt) Jahre Art des Ereignisses 2011 2012 2013 2014 2015* U3 Schlump-Sternschanze 1 Durch Unbekannte wurde ein bengalisches Feuer entzündet U2 Mümmelmannsberg 1 Brandstiftung im Zug; ein Sitzpolster wurde entzündet U3 St.Pauli 1 Lüftermatte brannte an einem abgestellten Zug U2 Lutterothstraße 1 Kabelbrand U1 Garstedt 1 Entzündetes Laub (* Stand: 31. August 2015: bisher keine Brände) S-Bahn: Brände in unterirdischen Tunnelanlagen (Linie bzw. Streckenabschnitt) Jahre Art des Ereignisses 2011 2012 2013 2014* 2015 S1,S2, S3 Königstraße – Landungsbrücken 1 1 Unrat im Tunnel, Kabelbrand S1 Hamburg Airport 1 Unrat im Tunnel S3, S31 Harburg- Harburg Rathaus 1 Unrat im Tunnel (* Stand: 31. Dezember 2014) Für die Jahre 2011 und 2015 hat die DB AG keine Angaben gemacht. Darüber hinaus ist der zuständigen Behörde der Kabelbrand vom 28. August 2015 bekannt. 2. Wie viele Menschen wurden seit 2011 jeweils bei Unfällen oder Bränden im Hamburger U-und S-Bahn-Netz verletzt, wie viele getötet? Bitte jahresweise aufschlüsseln und angeben, auf welcher Linie und welchem Streckabschnitt sich der Zwischenfall ereignet hat. Hinweis: Die Definition eines „Unfalls“ erfolgt gemäß den Erhebungsbögen zur Schienenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes. Demnach gab es folgende Ergebnisse: - U-Bahn: 2011 bis 2014 keine Personenschäden bei Bränden, 2011 zwei verletzte Personen bei Unfällen, 2012 eine, seit 2013 keine. - S-Bahn: Die DB AG hat hierzu keine Angaben gemacht. 3. Gibt es Katastrophenschutzpläne für die U- und S-Bahnen in Hamburg? Wenn ja, aus welchem Jahr stammen diese und wann wurden sie letztmalig aktualisiert? Wenn nein, welche sonstigen Pläne und Anweisungen gibt es für den Umfang mit Katastrophenszenarien in U- und S-Bahnen in Hamburg? Die allgemeinen anlassübergreifenden Planungen des Katastrophenschutzes wie die Allgemeine Richtlinie für den Katastrophenschutz (vom 15. April 1993), die Stabsrichtlinie (vom 27. Juni 2014) und die Krisenkommunikationsrichtlinie (vom 27. Juni 2014) kommen bei einem Bahnunfall zum Tragen. Für das konkrete Ereignis eines Bahnunfalles ergeben sich die Katastrophenschutzmaßnahmen insbesondere aus der Bahnunfallrichtlinie vom 8. Juli 2015. Gemäß dieser Richtlinie gibt es bei den beteiligten Behörden, Ämter und Organisationen (Hamburger Hochbahn AG und Deutsche Bahn AG) eigene Planungen und Dienstanwei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1422 3 sungen. Die Polizei hat die Einzelplanung in einem sogenannten Alarmkalender „Bahnunfall“ vorgenommen, welcher sich derzeit in Überarbeitung befindet. Im Bereich der U-Bahn wurden Notfall- und Krisenpläne im Jahr 2007 erstellt. Diese werden laufend aktualisiert, aktuell am 29. Mai 2015. Im S-Bahn-Bereich wurden Katastrophenschutzpläne für die Tunnelstrecken der S-Bahn Hamburg (City-Tunnel 1975 − 1979, Harburger Tunnel 1983, Airport-Tunnel 2008) jeweils zur Inbetriebnahme erstellt. Darüber hinaus liegen aktuelle „Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne “ vor. 4. Ist Hamburg ausreichend auf eventuelle Unfälle und Brände in den unterirdischen Stationen und Tunneln beziehungsweise in den S- und UBahn -Wagen vorbereitet? Nach Einschätzung der Feuerwehr und der zuständigen Verkehrsunternehmen: ja. Seitens der Feuerwehr werden jährliche Begehungen der Bahnhöfe, der Notausstiege und eventueller Neubauten (HafenCity) und/oder Übungen durchgeführt. Daneben führt die Feuerwehr mit den Betreibern der Bahnen in Hamburg Besprechungen zu aktuellen Themen der Unfall- und Brandverhütung durch. Die aktuellen Erkenntnisse fließen in die strategische Grundlagenplanung bei Bahnunfällen zur nicht polizeilichen Gefahrenabwehr seitens der Feuerwehr ein (insbesondere Einsatztaktik Standards, Objektdaten im Hamburger Einsatzleitsystem HELS, Lage Notausstiege, Bereitstellungsräume et cetera). Mit der Errichtung der neuen Brandsimulationsanlage an der Feuerwehrakademie im Jahr 2015 stehen darüber hinaus fundierte, dem Stand der Technik entsprechende Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für derartige Einsatzlagen für die Feuerwehr Hamburg zur Verfügung. Im S-Bahn-Bereich sind für den Fall von Bränden, Unfällen oder Katastrophen zentralseitig vorgegebene Notfallpläne bei DB Station&Service implementiert, deren Maßnahmen jeweils in etwaigen Ernstfällen greifen. Des Weiteren erfolgt seit 2014 eine Brandschutzertüchtigung im Rahmen des „UPVA-Projekts“ (UPVA = unterirdische Personenverkehrsanlagen), in dem die Vorgaben der neuen Brandschutzkonzepte umgesetzt und erforderliche Einrichtungen installiert werden, die den gesetzlichen und bahninternen Richtlinien entsprechen. Die Stationen der City-S-Bahn von Altona bis Jungfernstieg werden bis Mitte 2016 ertüchtigt sein. Eine Ertüchtigung der Station Hamburg Hbf (S-Bahn, Gleise 1 und 2) und der Stationen im Harburger Tunnel erfolgt 2016 bis 2018. Die Station Hamburg Hbf (S-Bahn, Gleise 1 und 2) erhält eine Entrauchungsanlage . 5. Finden in den Hamburger U- und S- Bahn-Netzen regelmäßig Unfallbeziehungsweise Katastrophenschutzübungen statt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Durch die Feuerwehr werden regelmäßig Übungen am U- oder S-Bahn-Netz realisiert . Zudem finden im Jahresrhythmus Stabsrahmenübungen des Krisenstabes der HHA statt. 6. Wie viele Unfall- beziehungsweise Katastrophenschutzübungen in Bezug auf das Hamburger U- und S-Bahn-Netz (inklusive Wagen, Tunneln , unterirdischen Haltestellen) haben seit 2011 stattgefunden? Bitte jahresweise aufschlüsseln und angeben, welches Szenario jeweils Gegenstand der Übung war und welche Stellen jeweils daran teilgenommen haben. Katastrophenübungen mit Bezug auf das Hamburger U- und S-Bahn-Netz, die von der Behörde für Inneres und Sport koordiniert werden, finden anlassbezogen statt. Der behördenübergreifende Katastrophenschutz hat eine Vielzahl von Szenarien zu berücksichtigen, zum Beispiel Sturmflut, Flugunfall, Giftgasunfall, Ölunfall und andere. Es handelt sich dabei um komplexe und logistisch aufwendige Vorgänge, sodass einzelne Szenarien nicht regelmäßig geübt werden können. Unabhängig vom konkreten Ereignis eines Bahnunfalls im Hamburger U- und S-BahnNetz werden die Abläufe in den Stäben und bei der Krisenkommunikation für den Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen regelmäßig geübt. Drucksache 21/1422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - U-Bahn: Jahr Datum Erläuterung 2011 06.12. 08.12. 12.12. Rettungsübungen im Vortriebstunnel U4; Brand während der Bauarbeiten im Streckentunnel U4 zwischen Jungfernstieg und Überseequartier Teilnehmer: je eine Wachabteilung der Hamburger Berufsfeuerwehr und die Hochbahnwache 2012 07.11. 22.11. 24.11. Brandschutzübungen im Streckentunnel U4 zwischen Jungfernstieg und Überseequartier; qualmender Zug mit Zugfahrer vor der Haltestelle Überseequartier Teilnehmer: je zwei Wachabteilungen der Hamburger Berufsfeuerwehr 2013 23.04. - 01.08. 19 Brandschutzübungen in der U4-Haltestelle HafenCity Universität ; brennender Zug im Ausfahrbereich Richtung Elbbrücken mit Zugfahrer und möglichen Personen in der Haltestelle Teilnehmer: je zwei Wachabteilungen der Hamburger Berufsfeuerwehr - S-Bahn: Jahr Erläuterung 2011 Aufgleisübung im Airporttunnel im S-Bahn-Bereich zwischen Ohlsdorf und Hamburg Airport Teilnehmer: S-Bahn Hamburg sowie Hamburger Berufsfeuerwehr 2013 Szenario eines Brandes in einem S-Bahn-Zug in Halstenbek Teilnehmer: S-Bahn Hamburg sowie Feuerwehr Halstenbek 2014 Stabsrahmenübung zur länderübergreifenden Katastrophenschutzordnung Teilnehmer: Bund, Länder und DB AG 2014 Übung zur Kollision eines Zuges mit einem Pkw an einem Bahnübergang in Wedel (Holst) Teilnehmer: S-Bahn Hamburg sowie Feuerwehr Wedel 7. Wurden aus diesen Übungen Maßnahmen und Verbesserungen abgeleitet ? Wenn ja, welche und inwieweit wurden diese in der Folgezeit umgesetzt ? Aus den Übungserkenntnissen wurde die Aktualisierung von Einsatztaktik-Standards abgeleitet, dies sind unter anderem der kaskadenförmige Löschangriff und die Aufstellung von Feuerwehreinheiten. Im U-Bahn-Bereich wurden seitens der HHA zusätzliche Unterlagen über Haltestellen und Fahrzeuge für einen möglichen Feuerwehreinsatz in einer Haltestelle erstellt und verteilt. Im S-Bahn-Bereich wurden/werden eingeführt: - eine verbesserte Kennzeichnung der Türgleisbettentriegelung am Triebzug (Maßnahme befindet sich zurzeit in Abstimmung mit den Herstellern), - die Bereitstellung von Rettungsloren an den Tunnelportalen (Maßnahme ist umgesetzt ), - die Erarbeitung einer verbesserten Einsatztaktik von Aufgleismitteln (Maßnahme ist umgesetzt), - die Notbremsüberbrückung, um zur Unterstützung der Selbst- und Fremdrettung bei Benutzung der Notbremse noch die nächste Haltestelle anfahren zu können. 8. Welche Vorkehrungen gegen Unfälle und Brände gibt es im Hamburger U- und S-Bahn-Netz (inklusive Wagen, Tunneln, unterirdischen Haltestellen )? Im S-Bahn-Bereich sind alle Fahrzeuge der S-Bahn Hamburg auf der Grundlage von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten nach den zum Zeitpunkt der Fertigung gel- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1422 5 tenden Brandschutznormen und -richtlinien gebaut worden. Diese beinhalten werkstoffliche und konstruktive Anforderungen für den vorbeugenden Brandschutz wie auch für eine Evakuierung im Brandfall. Modernisierungen der Fahrzeuge richten sich immer nach den zum Zeitpunkt der Modernisierung geltenden Brandschutznormen. Alle Fahrzeuge sind mit Zugfunk, Notsprechstellen und Feuerlöschern in den Fahrgasträumen ausgestattet. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Im U-Bahn-Bereich wurden sämtliche Betriebsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet. Zum ganzheitlichen Brandschutzkonzept gehören unter anderem: - Verwendung von nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialien - Gewährleistung der Standsicherheit tragender Teile im Brandfall - Allgemeines Rauchverbot - Vorschriften für Bauarbeiten und Baustellen (Bauzäune, Schweißarbeiten, Lagerung von Material) - Regelmäßige Reinigung kritischer Bereiche von Laub und Unrat - Regelmäßige Brandschutzschauen, Wartungen und Inspektionen - Automatische Brandmeldeanlagen in Verkaufs- und Technikräumen sowie in U-Bahn-Fahrzeugen DT4 und DT5 - Brandzonen in Haltestellen und Fahrzeugen (konsequente Abschottung öffentlicher und nicht öffentlicher Bereiche) - Notbremsüberbrückung zur Erreichung der nächsten Haltestelle - Notausstiege mit Entfernungshinweisen - Rettungswegkennzeichnung - Personenwarnanlagen - Freihalten der Rettungswege von Rauch und Hitze (Rauchschürzen, oder -vorhänge , Rauchabzugsöffnungen, maschinelle Entrauchung) - Automatische Feuerlöschanlagen (Sprinkler) in Fahrzeugen DT4 und DT5 sowie in unterirdischen Ladenpassagen - Unterflurhydranten in Zugangsnähe - Wandhydranten auf Bahnsteigen tief gelegener Haltestellen - Feuerlöscher auf Haltestellen in Rufsäulen und Betriebsräumen - Feuerlöscher in jedem Wagen - Schulung des Personals im Umgang mit Feuerlöschern und Unterstützung der Feuerwehr - Laufende Einweisung der Feuerwehr in Betriebsanlagen und Fahrzeuge - Brandmeldezentralen an Haltestellenzugängen - Digitales Funksystem für die BOS-Kräfte (Behörden für Ordnung und Sicherheit) im Tunnel 9. Wie sicher schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Tunnel und Haltstellen im Hamburger U- und S-Bahn-Netz hinsichtlich der Brand- und Unfallgefahr ein? Wie kann gewährleistet werden, dass im Falle eines Brandes die Fahrgäste schnell und unversehrt die jeweilige Station oder den Tunnel verlassen können? Die Verantwortlichen sind bestrebt, baulich, technisch und organisatorisch sowohl bei der Planung, der Durchführung sowie dem Betrieb von Bahnanlagen und Fahrzeugen Unfälle und Brände zu vermeiden und eine Gefährdung von Personen zu verhindern. Unfälle und Brände im Bereich der U-Bahn lassen sich nicht verhindern. Im Übrigen siehe Antworten zu 7. und zu 8. Drucksache 21/1422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 10. Gibt es Vorrichtungen, die im Falle von Rauchentwicklungen in Zügen und Tunneln den Abzug des Rauchs gewährleisten? Es gibt maschinelle Entrauchungsanlagen, Rauchwärmeabzugsöffnungen über dem Bahnsteig oder feste beziehungsweise flexible Rauchschutzvorhänge an den Treppenhäusern , um möglichen Rauch abzuleiten beziehungsweise zurückzuhalten und so die Flucht- und Rettungswege während der Selbstrettungsphase rauchfrei zu halten . 11. Gibt es in den Tunneln und den unterirdischen Stationen Vorrichtungen für Löschwasser? Wie oft werden diese auf ihre Funktionalität überprüft? Es gibt in den unterirdischen Ladenpassagen Sprinkleranlagen sowie in tief liegenden Haltestellen Wandhydranten auf dem Bahnsteig. Sprinkleranlagen in den Gewerbeobjekten in Haltestellen unterliegen wöchentlichen Sichtkontrollen sowie monatlichen Funktionsprüfungen. Hydrantenanlagen auf den Bahnsteigen in Haltestellen erhalten Funktionsprüfungen (quartalsweise im U-Bahn-Bereich und jährlich im S-Bahn-Bereich). In Abstimmung mit der Feuerwehr sind in den Tunneln keine Löschwasserleitungen vorgesehen, da diese im Einsatzkonzept der Feuerwehr nicht benötigt werden. Im S-Bahn-Bereich wird eine Wartung und Inspektion an den Hydranten jährlich durchgeführt.