BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14221 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dirk Nockemann (AfD) vom 03.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Jobcenter und Arbeitsagentur Arbeitsagenturen und Jobcenter sind wichtige Partner im Prozess des beruflichen Wiedereinstiegs. Sie bieten Berufsrückkehrenden und am beruflichen Wiedereinstieg Interessierten eine Fülle von Informationen zu Themen rund um Arbeitsmarkt, Stellensuche und Bewerbung, Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuung als auch unter bestimmten Bedingungen Qualifizierung sowie finanzielle Fördermöglichkeiten. Doch Qualifikation, Entlohnung und Arbeitsverträge der Mitarbeiter bei Jobcentern und Agenturen sind vielfältig, was zu manchem Unmut führt. Aber auch die andere Seite hat Grund zur Klage, denn trotz aller Bemühungen der Mitarbeiter sind Kunden immer wieder unzufrieden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) wie folgt: 1. Das Kundenreaktionsmanagement (KRM) ist das Beschwerdeinstrument bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und Arbeitsagentur. Wie viele Beschwerden welcher Art (sachlich/personell) gingen an welchen Standorten sowohl beim KRM als auch bei „Interner Service Personal“ von 2015 bis heute ein? 1.1. Wie viele davon waren Dienstaufsichtsbeschwerden? Bei der AA sind seit Januar 2015 insgesamt 2.759 Anliegen eingegangen. Eine Unterscheidung zwischen sachlich/personell wird statistisch nicht erfasst. Im Zeitraum 2015 – 2018 gab es eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Seit Januar 2015 sind insgesamt 3.765 Anliegen, davon 118 Dienstaufsichtsbeschwerden , bei Jobcenter eingegangen. Eine Unterscheidung in sachlich/personell wird statistisch nicht erfasst. 1.2. Wie viele Beschwerden wurden über den Eingabenausschuss oder sonstige Stellen getätigt? Diese Informationen werden von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter team.arbeit.hamburg statistisch nicht erfasst. 1.3. Welcher Art waren die allgemeinen Beschwerden? Inhaltlich erstrecken sich bei der AA die Beschwerdeanliegen auf das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die gesamte Bandbreite der Dienstleistungen des SGB III (Ablehnung von FbW-Maßnahmen, Bearbeitungsdauer von ALG-Anträgen), Drucksache 21/14221 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 das Service-Center sowie die Organisation (Öffnungszeiten, Wartezeiten, Baumaßnahmen ). Bei Jobcenter erstrecken sich die Anliegen ebenfalls auf das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gesamte Bandbreite der Dienstleistungen nach dem SGB II einschließlich der Eingliederungslistungen nach § 16 SGB II, die Leistungen der Grundsicherung sowie die kommunalen Dienstleistungen (§ 16a SGB II). 2. Wie viele Beschäftigte bei Agentur und Jobcenter werden seit 2015 bis heute von der Freien und Hansestadt Hamburg/BASFI entlohnt, wie viele durch die Bundesarbeitsagentur für Arbeit? Bitte in absoluten Zahlen als auch im prozentualen Verhältnis zur Gesamtbeschäftigung darstellen. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die AA, wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) entlohnt. Zur Anzahl der Beschäftigten der AA siehe nachstehende Übersicht: AA Hamburg Beschäftigte  2015 1.245 2016 1.349 2017 1.369 2018 1.479 Die Daten des Jobcenters beziehen sich auf Mitarbeiterkapazitäten (MAK = Vollzeitäquivalente ). Für die Ermittlung der Daten für 2018 wurden die Monate Januar bis August zugrunde gelegt. MAK* Gesamt (Jahresdurchschnitt ) davon: MAK* BA- Beschäftigte Anteil BA-Beschäftigte an Gesamtkapazität in % MAK* FHH- Beschäftigte Anteil FHH- Beschäftigte an Gesamtkapazität in % 2015 2.152 1.394 65 758 35 2016 2.158 1.394 65 765 35 2017 2.143 1.321 62 822 38 2018 2.162 1.296 60 867 40 2.1. Welche Unterschiede resultieren daraus (Entlohnung, Arbeitsvertrag et cetera)? Für die AA siehe Antwort zu 2. Für die BA-Beschäftigten von Jobcenter findet der Tarifvertrag der BA (TV-BA) Anwendung beziehungsweise die bundesrechtlichen Beamtenregelungen. Für die FHH-Beschäftigten des Jobcenters gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beziehungsweise die Landesrechtlichen Beamtengesetze. Aufgrund der Tarifverträge ergeben sich Unterschiede in der Vergütung der Beschäftigten. 2.2. Differieren die Unterschiede zwischen Freier und Hansestadt Hamburg und Bundesagentur auch in Bezug auf Einstellungsvoraussetzungen potenzieller Mitarbeiter? Bitte konkret benennen. Für die AA siehe Antwort zu 2. Im Jobcenter unterscheiden sich die Einstellungsvoraussetzungen je nach Tätigkeitsebene . Für eine Einstellung bei der AA wird mindestens eine abgeschlossene Ausbildung (Fachassistenzebene) oder ein Hochschulabschluss (Sachbearbeiterebene) vorausgesetzt, die grundsätzlich keiner fachlichen Einschränkung unterliegen. Die FHH setzt grundsätzlich den Ausbildungsabschluss zur/zum Verwaltungsangestellten beziehungsweise den Hochschulabschluss im Public Management oder vergleichbare Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse sowie gegebenenfalls entsprechende Berufserfahrungen voraus. 3. Gibt es Überlegungen, einer solchen Ungleichbehandlung zu begegnen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14221 3 Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? Der Senat hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Lohnungleichheit zwischen den Beschäftigten von Freier und Hansestadt Hamburg und Bundesagentur für Arbeit bei Jobcenter team.arbeit.hamburg verringert werden kann. Siehe hierzu Drs. 21/9851 und 21/6921. 4. Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es seit 2015 bis heute beim Jobcenter, wie viele bei der Arbeitsagentur? Bitte differenziert darstellen nach Beschäftigung durch die Freie und Hansestadt Hamburg /BASFI und Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit unter Angabe des Befristungsgrundes. Bitte in absoluten Zahlen als auch im prozentualen Verhältnis zur Gesamtbeschäftigung darstellen. Übersicht AA: AA Hamburg befristete Kräfte  Dauerpersonal Befristungsanteil befristet sachgrundlos befristet mit Sachgrund 2015 106 1066 9,94% 92,19% 7,81% 2016 155 1117 13,88% 93,21% 6,79% 2017 130 1147 11,33% 93,40% 6,60% 2018 108 1264 8,54% 94,05% 5,95% Übersicht Jobcenter: MAK* Gesamt (Jahresdurchschnitt ) davon: befr. BA- Beschäftigte Anteil befr. BA- Beschäftigter an Gesamtkapazität in % befr. FHH- Beschäftigte Anteil befr. FHH- Beschäftigter an Gesamtkapazität in % 2015 2.096 208 9,90 9 0,42 2016 2.158 190 8,79 1 0,05 2017 2.143 68 3,15 1 0,05 2018 2.162 70 3,22 2 0,09 5. Die Senatorin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Dr. Melanie Leonhard, erklärte im Juli 2017 anlässlich eines bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 21/9851), sich dafür einzusetzen, Lohnungleichheit in den Jobcentern zwischen städtischen Angestellten und Bundesangestellten zu beseitigen. Was hat sich hieraus für Hamburg ergeben? Siehe Antwort zu 3. 6. Wie stellt sich die personelle Entwicklung bei Jobcenter und Agentur seit 2015 dar? Bitte unterteilen in „Vermittlung“, Leistungsgewährung“, „Eingangszonen “, „Standortleitung“ und „Geschäftszimmer“ sowie Außendienst und diverse Sonderprojekte. Eine statistische Auswertung und Erfassung nach den in der Fragestellung genannten Kriterien ist für die AA nicht möglich. Für die Entwicklung bei Jobcenter siehe nachstehende Übersicht: 2015 2016 2017 2018 Vermittlung 594 678 639 659 Arbeitgeber-Service 69 69 69 69 Leistungsgewährung 746 794 782 777 Eingangszonen 234 270 278 278 Standortleitung 16 16 17 17 Geschäftszimmer 16 16 17 17 Außendienst 18 18 18 18 7. Wie viele Migranten konnten bei Jobcenter und/oder Agentur angestellt werden beziehungsweise wie viele der Beschäftigten der Gesamtbe- Drucksache 21/14221 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 schäftigung in Jobcenter und Agentur haben Migrationshintergrund? Bitte seit 2015 bis heute darstellen nach Herkunft, Einstiegsqualifikation sowie Weiter-/Fortbildungsmaßnahmen. Die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AA und des Jobcenters erfolgt nach Eignung. Es erfolgt keine Kennzeichnung der Beschäftigten nach Herkunft und damit auch keine statistische Erfassung. 8. Gibt es ein spezielles Förderprogramm für Migranten, um diesen zu einem Beschäftigungsverhältnis bei Jobcenter und Agentur zu verhelfen ? Wenn ja, wie, wenn nein, welche Qualifikationen wurden dann im Einzelfall nachgewiesen? Bei der AA gibt es – wie bei vielen anderen Arbeitgebern auch – eine sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) für Menschen mit Migrationshintergrund, um sie für eine Ausbildung im Hause zu qualifizieren. Die EQ gibt es seit 2016. Die EQ dauert sechs Monate und beinhaltet Hospitationen, Schulungen und Sprachkurse. Im Anschluss durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Auswahlverfahren und erhalten im Erfolgsfall einen Ausbildungsvertrag. Aus dem Projekt W.I.R „work and integration for refugees“ wurden Jobcenter potenzielle Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen, denen im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Aufgaben im Bereich SGB II vorgestellt wurden. Eine anschließende Bewerbung bei Interesse steht jedem Teilnehmenden frei. 9. Wie stellen sich seit 2015 bis heute Gesundheitsquote und Krankenstand in Jobcenter und Agentur dar? Aus Datenschutzgründen wird der Krankenstand in der AA nicht erhoben. Für die Erhebung des Krankenstandes im Jobcenter für die Jahre 2015 bis heute ist eine händische Auswertung aller Personalakten der JC-Beschäftigten (mehrere Hundert Personalakten) erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Gesundheitsquote in Prozent: AA Jobcenter 2015 92,10 92,08 2016 92,69 92,76 2017 92,07 93,42 2018 91,34 91,59