BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14228 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 03.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie gut ist die Ausstattung unserer Schulen wirklich? Senator Rabe schmückt sich erneut mit einer Vorreiterrolle der Hamburger Schulpolitik. Noch vor zwei Wochen hat er die Umsetzung des Digitalpakts auf Bundesebene als unbedingte Voraussetzung angemahnt, dass man in Hamburg vorankomme. Die Bundesgelder können nur für die Infrastruktur eingesetzt werden, doch woran es in Hamburg besonders mangelt ist die Unterstützung und Umsetzung an den einzelnen Schulen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat mit dem Anschluss aller staatlichen Hamburger Schulen an das Glasfasernetz der Stadt und der geschaffenen IT-Infrastruktur an den Schulen die Voraussetzung für einen zuverlässigen und verfügbaren IT-Betrieb geschaffen. Ausschlaggebend für die Qualität der Netzwerkinfrastruktur sind nicht nur die Höhe der Bandbreiten , sondern ebenso die Gewährleistung von Sicherheit, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit . Jeder Kassenraum besitzt einen Netzwerkanschluss. Die nächste Entwicklungsstufe der Netzwerkinfrastruktur in den Schulen ist die flächendeckende Ausstattung der Schulen mit WLAN in jedem Unterrichtsraum. Diese Ausstattung soll den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, auf dem eigenen Smartphone oder Tablet im Unterricht mit Lernprogrammen aus dem Internet zu arbeiten. Der WLAN-Ausbau hat bereits begonnen: Jede allgemeinbildende Schule der Hansestadt verfügt heute über mindestens einen WLAN-Accesspoint. Bei 35 Schulen ist der Ausbau des flächendeckenden und umfangreichen WLANs in jedem Unterrichtsraum bereits abgeschlossen oder in die Planung eines bereits laufende Um- oder Neubaus eingebunden. Der nächste Schritt soll ab dem nächsten Jahr starten und mit den Mitteln aus dem Digitalpakt zwischen Bund und Ländern finanziert werden Rund dreiviertel aller Klassenräume haben ergänzend zur Tafel ein interaktives Whiteboard , mit dem die Lehrkräfte den Unterricht gestalten können. Zurzeit gibt es an den Hamburger Schulen bereits 5.605 interaktive Whiteboards: ein Anstieg von über 30 Prozent seit 2014. Spitzenreiter sind die Stadtteilschulen mit durchschnittlich 32,5 Geräten pro Schule, gefolgt von den Gymnasien (24,7), den Sonderschulen (15,5) und den Grundschulen (11,4). Des Weiteren verfügen die Hamburger allgemeinbildenden Schulen über circa 30.000 Endgeräte. Rechnerisch teilen sich 5,4 Schülerinnen und Schüler ein Gerät. Im Bundesdurchschnitt müssen sich dagegen 11,5 Schüler ein Gerät teilen. Damit besitzen die allgemeinbildenden staatlichen Schulen auch bei den Endgeräten eine gute Grundlage, sich auf die Veränderungen der fortschreitenden Digitalisierung einzustellen . Diese Ausstattung bietet Qualität und gewährleistet Sicherheit und Skalierbarkeit, das heißt die Fähigkeit sich zum einen auf veränderte Anforderungen einstellen zu können und zum anderen neue Standorte schnell einbinden zu können. Drucksache 21/14228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies sind im Bundesvergleich gute technische Voraussetzungen, die Digitalisierung für die Schulen optimal zu gestalten. Zur IT-Ausstattung an Hamburger Schulen siehe auch Drs. 21/14178 und 21/11206. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Schulen sind mit Breitbandanschlüssen welcher Geschwindigkeit ausgestattet? Die Bandbreiten der pädagogischen Internetanschlüsse in den staatlichen allgemeinbildenden Schulen, die im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms SIP 2010 realisiert wurden, betragen je nach Erfordernis mindestens synchron 10 MBit/s (Standard) bis zu 100 MBit/s. Im Übrigen siehe Drs. 21/7633. Für Schulen mit einem Bandbreitenanschluss von mehr als 10 MBit/s siehe Anlage 1. Alle übrigen Schulen haben einen Bandbreitenanschluss von 10MBits/s. 2. Welche Schulen sind mit WLAN welcher Geschwindigkeit ausgestattet? Die in den staatlichen Schulen bisher eingebauten Access Points erlauben eine Bandbreite von 455 MBit/s bis 1,3 GBit/s. Die Bandbreite der einzelnen Access Points ist aber nicht das entscheidende Kriterium für einen schnellen Datendurchsatz, sondern der vorhandene Internetanschluss, der in der Bandbreite bedarfsgerecht angepasst werden kann. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Drs. 21/7633 und 21/8420. 3. Welche Schulen sind bisher nicht an mit WLAN ausgestattet? Keine. Die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg haben mindestens einen Access Point. Darüber hinaus haben Schulen Teilbereiche beziehungsweise einige auch schon eine flächendeckende Funkvernetzung. Im Übrigen siehe Drs. 21/11206. 4. Für wen ist das WLAN-Netz bisher nutzbar (Eltern, Lehrer, Schüler)? Die schulische WLAN-Infrastruktur ist für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schülern nutzbar. An Schulen, die nur einen WLAN-Access-Point im Lehrerzimmer haben, wird es praktisch nur von Lehrkräften genutzt. An Schulen mit Gesamt- oder Teilvernetzung mit WLAN trifft die Schule die pädagogische Entscheidung, ob Schülerinnen oder Schülern eine Nutzung des WLAN ermöglicht wird. Eine Erweiterung der Nutzbarkeit des WLANs auf Eltern ist noch in der Prüfung. 5. Dürfen Schüler und Lehrer eigne Smartphones und Tablet im Unterricht nutzen? Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen (vergleiche §§ 98 Absatz 5 Satz 2, 98 b Absatz 1 Satz 3 Hamburgisches Schulgesetz) eigene Smartphones und Tablets im Unterricht nutzen, wenn sie dies freiwillig wollen. Ob in der einzelnen Unterrichtsstunde Smartphones und Tablets genutzt werden, hängt vom Unterrichtsinhalt und der pädagogischen Entscheidung ab. 6. An welchen Schulen gibt es bereits eine digitale Verwaltung? Welche Bereiche sind konkret digitalisiert, das heißt beispielsweise per App einsehbare Stundenpläne, die bei kurzfristigen Veränderungen direkt aktualisiert werden? Welche Bereiche sind nicht digitalisiert? Alle Schulen sind in die Netzwerkinfrastruktur der Freien und Hansestadt Hamburg integriert. Allen Schulen steht für die digitale Verwaltung über die Standardanwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg hinaus ein Angebot von mehreren IT- Anwendungen zur Verfügung, die weiterentwickelt und modernisiert werden. Diese Anwendungen unterstützen gute und moderne digitale Verwaltung in den Schulen und bringen die Digitalisierung in den Schulen weiter voran. In der Schulverwaltung wird zum Beispiel die neue web-basierte Software DiViS (Digitale Verwaltung in Schulen) eingesetzt. Für das schulische Personalmanagement stehen mehrere Module zur Verfügung: Dies sind beispielsweise die Kapazitäts- und Strukturplanung (KSP), die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14228 3 Bewirtschaftung von Vertretungs- und Organisationsmitteln (VOrM), das Personalplanungssystem (PPS) und die Personalbeschaffung für Schulen (pbOn). Die Unterrichts- und Vertretungsplanung können die Schulen mit der Standard- Software Untis durchführen. Vorgenannte Anwendungen sind integrierte und web-basierte Lösungen. Darüber hinaus erhalten Lehrkräfte im Schuljahr 2018/2019 auch einen Zugang zu IT- Fachverfahren der Verwaltung, um zum Beispiel die Zeugnisfunktion in DiViS zu nutzen . Informationen die unter anderem für Lehrkräfte, Schüler/-innen oder die Schulöffentlichkeit wichtig sind, können über schulinternen Anzeigesysteme innerhalb der Schule zugänglich gemacht werden oder, soweit dies erforderlich ist, im Internet veröffentlicht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. An welchen Schulen einen digitalen Vertretungsplan, Essensanmeldung, Kursanmeldung et cetera? Bitte separat angeben. Mit der Einführung der Unterrichts- und Vertretungsplanungsanwendung (Untis) wurde allen Schulen auch ein Webmodul (WebUntis) zur Verfügung gestellt. Alle Schulen verfügen daher über die technische Möglichkeit, Stundenpläne oder Vertretungspläne entweder über die schulinternen Anzeigesysteme anzuzeigen oder über das Internet anzuzeigen. Es steht Nutzerinnen beziehungsweise Nutzern auch eine App zur Verfügung , sodass diese Informationen auf den persönlichen Endgeräten angezeigt werden . Welche Schulen von diesen technischen Möglichkeiten Gebrauch machen, wird nicht zentral erhoben. Es wird nicht zentral erhoben, ob von Caterern Essenspläne oder Essensanmeldungen digital bereitgestellt stellen. 8. Dürfen alle (Schüler, Lehrer, Eltern) den Vertretungsplan einsehen? Wenn ja, wie ist der Datenschutz gewährleistet? Wenn nein, warum nicht? Mit der Unterrichts- und Vertretungsplanungsanwendung (Untis) können sowohl Vertretungspläne mit Angabe der Lehrkraft wie auch solche ohne personenbezogene Angaben, also insbesondere nur Unterrichtsfach und Klasse, erzeugt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Vertretungspläne, die personenbezogene Angaben enthalten, nur den Lehrkräften in denen diesen vorbehaltenen Räumen an der Schule oder digital zur Verfügung gestellt. Vertretungspläne ohne personenbezogene Angaben können in der Schule oder im Internet nach Entscheidung der Schule für alle zugänglich angezeigt werden. 9. An welchen Schulen und wir werden digitale Medien (inhaltlich als auch von Seiten der Hardware) miteinbezogen? An allen allgemeinbildenden Schulen werden digitale Medien im Unterricht einbezogen . Dies beginnt mit der Nutzung von digitalen Unterrichtsmedien, die zum Beispiel über die Hamburger Mediathek allen Schulen zur Verfügung gestellt werden, und geht über Lernprogramme bis hin zur Nutzung des Internets. Hierfür stehen schulische digitale Endgeräte stationär oder mobil, interaktive Präsentationssysteme et cetera hardwareseitig zur Verfügung. Welche digitalen Medien die Schulen im Einzelnen in den Unterricht einbeziehen, wird nicht zentral erfasst. 10. An welchen Schulen gibt es konkrete Ausbaupläne, inhaltliche Konzepte, Kostentransparenz sowie eine gesicherte Finanzierung? Der weitere WLAN-Ausbau ist an 35 Schulen (14 Gymnasien, 13 Stadtteilschulen, sieben Grundschulen und ein ReBBZ) abgeschlossen oder in die Planung eines Drucksache 21/14228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 bereits laufenden Um- oder Neubaus eingebunden. Die Finanzierung ist entsprechend gesichert. Eine Liste der 35 Schulen mit Stand 06.09.2018 ist in Anlage 2 beigefügt. Nach Maßgabe der unter dem DigitalPakt verfügbaren Mittel wird der WLAN Ausbau an den anderen Schulen so schnell wie möglich durchgeführt. 11. Bei welchen der unter 10. genannten Posten sind die Bundesmittel des avisierten Digitalpakts einsetzbar? Da die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern zum DigitalPakt Schule noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit nicht beurteilt werden, inwieweit an den unter 10. genannten Schulen Mittel aus dem DigitalPakt einsetzbar sind. Die Finanzierung ist auch ohne die Mittel aus dem DigitalPakt gewährleistet, siehe Antwort zu 10. Schule Bandbreite in Mbit/s (synchron) Abendschule Vor dem Holstentor 50 Adolph-Schönfelder-Schule 50 Albert-Schweitzer-Gymnasium 30 Albert-Schweitzer-Schule 50 Albrecht-Thaer-Gymnasium 50 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 50 Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte 50 Brüder-Grimm-Schule 50 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 50 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 50 Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation 50 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 50 Fridtjof-Nansen-Schule 50 Fritz-Schumacher-Schule 50 Ganztagsgrundschule Sternschanze 50 Gelehrtenschule des Johanneums 50 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 50 Goethe-Schule-Harburg 50 Gretel-Bergmann-Schule 50 Grundschule Altrahlstedt 50 Grundschule Islandstraße 50 Grundschule Karlshöhe mit Zweigstellen 50 Gymnasium Allee 50 Gymnasium Allermöhe 50 Gymnasium Alstertal 50 Gymnasium Altona 50 Gymnasium Blankenese 50 Gymnasium Bondenwald 50 Gymnasium Bornbrook 50 Gymnasium Buckhorn 50 Gymnasium Corveystraße 50 Gymnasium Dörpsweg 50 Gymnasium Eppendorf 50 Gymnasium Farmsen 100 Gymnasium Finkenwerder 50 Gymnasium Grootmoor 50 Gymnasium Hamm 50 Gymnasium Hochrad 50 Gymnasium Hoheluft 50 Gymnasium Hummelsbüttel 50 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 50 Gymnasium Klosterschule 100 Gymnasium Lerchenfeld 50 Gymnasium Lohbrügge 50 Gymnasium Marienthal 50 Gymnasium Meiendorf 50 Gymnasium Oberalster 100 Gymnasium Ohlstedt 50 Gymnasium Ohmoor 50 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14228 5 Anlage 1 Schule Bandbreite in Mbit/s (synchron) Gymnasium Oldenfelde 50 Gymnasium Osterbek 50 Gymnasium Othmarschen 50 Gymnasium Rahlstedt 50 Gymnasium Rissen 50 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 50 Hansa-Gymnasium Bergedorf 50 Hansa-Kolleg 50 Heilwig-Gymnasium 50 Heinrich-Heine-Gymnasium 50 Heinrich-Hertz-Schule 50 Heisenberg-Gymnasium 50 Helene Lange Gymnasium 50 Helmut-Schmidt-Gymnasium 50 Ida Ehre Schule 50 Ilse-Löwenstein-Schule 50 Immanuel-Kant-Gymnasium 50 Irena-Sendler-Schule 50 Johannes-Brahms-Gymnasium 50 Julius-Leber-Schule 50 Kurt-Körber-Gymnasium 50 Kurt-Tucholsky-Schule 50 Lessing-Stadtteilschule 50 Lise-Meitner-Gymnasium 50 Luisen-Gymnasium Bergedorf 50 Margaretha-Rothe-Gymnasium 50 Marie-Beschütz-Schule 50 Marion Dönhoff Gymnasium 100 Matthias-Claudius-Gymnasium 50 Max-Brauer-Schule 50 Max-Schmeling-Stadtteilschule 50 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 50 Otto-Hahn-Schule 50 ReBBZ Wandsbek-Süd 50 Schule am Schleemer Park 50 Schule an der Burgweide 50 Schule An der Seebek 50 Schule auf der Veddel 50 Schule Forsmannstraße 50 Schule Frohmestraße 50 Schule Genslerstraße 50 Schule Kielortallee 50 Schule Maretstraße 50 Schule Surenland 50 Stadtteilschule Alter Teichweg 50 Stadtteilschule Altrahlstedt 50 Stadtteilschule Am Hafen 50 Stadtteilschule Am Heidberg 50 Stadtteilschule Bahrenfeld 50 Drucksache 21/14228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Schule Bandbreite in Mbit/s (synchron) Stadtteilschule Barmbek 50 Stadtteilschule Bergedorf 50 Stadtteilschule Bergstedt 50 Stadtteilschule Blankenese 50 Stadtteilschule Bramfeld 50 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 50 Stadtteilschule Eidelstedt 50 Stadtteilschule Eppendorf 50 Stadtteilschule Finkenwerder 50 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 50 Stadtteilschule Flottbek 50 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 50 Stadtteilschule Helmuth Hübener 100 Stadtteilschule Horn 50 Stadtteilschule Kirchwerder 50 Stadtteilschule Lohbrügge 100 Stadtteilschule Lurup 50 Stadtteilschule Meiendorf 50 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 50 Stadtteilschule Niendorf 50 Stadtteilschule Öjendorf 50 Stadtteilschule Oldenfelde 50 Stadtteilschule Poppenbüttel 50 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 50 Stadtteilschule Rissen 50 Stadtteilschule Stellingen 50 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 50 Stadtteilschule Süderelbe 50 Stadtteilschule Walddörfer 50 Stadtteilschule Wilhelmsburg 50 Stadtteilschule Winterhude 50 Struensee Gymnasium 50 Studienkolleg für ausländische Studierende 50 Walddörfer-Gymnasium 50 Wilhelm-Gymnasium 50 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, 04.09.2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14228 7 Schule Albert Schweitzer Schule Erich Kästner Schule Stadteilschule Niendorf Stadtteilschule Bergstedt Stadtteilschule Helmuth Hübner STS Winterhude Julius-Leber Schule STS Meiendorf STS Oldenfelde Heinrich Hertz Schule Marion Dönhoff Gymnasium Heilwig Gymnasium Alexander von Humboldt Gymnasium Gymnasium Bondenwald Gymnasium Rahlstedt Heisenberg Gymnasium Wilhelm Gymnasium Gymnasium Süderelbe Gymnasium Farmsen Gymnasium Walddörfer Gymnasium Ohmoor Immanuel Kant Gymnasium Gymnasium Lohbrügge Drucksache 21/14228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Schule Schule Brucknerstraße - ReBBZ Winterhude Schule Wesperloh Schule Iserbarg Marie-Beschütz Schule Grundschule Rahewinkel Goldbek Schule Gorch-Fock-Schule Stadtteilschule Wilhelmsburg Schule auf der Uhlenhorst Schule am See Stadtteilschule Horn Max Brauer Schule Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14228 9 14228ska_Text 14228ska_Anlagen 14228ska_Antwort_Anlage1 14228ska_Antwort_Anlage2