BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14233 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Lenders und Philipp Heißner (CDU) vom 04.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Endloses Warten aufs Geld – Hat der Senat inzwischen eine schnellere Bearbeitung der Beihilfeanträge realisiert? (II) Die Drs. 21/11550 und 21/11716 offenbarten, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Beihilfeanträgen von geplanten zehn Werktagen im Januar 2018 auf erschreckende 20 Werktage angestiegen war. Zugleich war die Rückstandsmenge von 14.868 unbearbeiteten Beihilfeanträgen im Januar 2017 um über 70 Prozent auf 25.314 Ende 2017 angestiegen. Im Februar 2018 stellte die CDU-Fraktion daher den Antrag „Endloses Warten auf’s Geld – Schnellere Bearbeitung der Beihilfeanträge dringend erforderlich“ (Drs. 21/12025), der zwar in den Unterausschuss Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst überwiesen wurde, dort aber nach kurzer Beratung auch auf Basis der Zahlen der Drs. 21/13260 vertagt wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Beihilfeanträge sind in den Monaten Juni, Juli und August 2018 jeweils neu eingereicht worden? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 2. Wie hoch waren die durchschnittliche und maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen in den Monaten Juni, Juli und August 2018? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 3. Wie hoch waren die durchschnittliche und maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen mit einer Aufwendungssumme ab 2.500 Euro? Bitte pro Monat angeben. Siehe Anlage. Die Werte werden einer anonymen Fallstatistik entnommen, die die Zeit vom Antragseingang bis zum Tag der Festsetzung erfasst. Einzelne längere Bearbeitungszeiten entstehen vor allem durch unvollständige Antragsunterlagen und durch Widersprüche. 4. Bei wie vielen der in den Monaten Juni, Juli und August 2018 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung länger als 200 Werktage ? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 5. Bei wie vielen in den Monaten Juni, Juli und August 2018 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung zwischen 100 und 200 Werktage ? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 6. Bei wie vielen der in den Monaten Juni, Juli und August 2018 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung zwischen 50 und 100 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Drucksache 21/14233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Bei wie vielen in den Monaten Juni, Juli und August 2018 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung zwischen 25 und 50 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 8. Wie viele zu bearbeitende Anträge entfielen in den Monaten Juni, Juli und August 2018 durchschnittlich und maximal auf einen Mitarbeiter (reale Mitarbeiter und VZÄ)? Wie stellt sich die Entwicklung der Fallbelastung dar? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Das Beihilfeberichtswesen des ZPD sieht keine personenbezogenen Auswertungen vor. Eine Ermittlung von Maximalwerten ist deshalb nicht möglich. Auf eine Vollkraft entfielen durchschnittlich die in der Anlage genannten Mengen. 9. Wie hoch war die Rückstandsmenge der Beihilfeanträge jeweils zum Ende der Monate Juni, Juli und August 2018? Bitte nach Monaten aufschlüsseln sowie absolute und prozentuale Zahlen angeben. Siehe Anlage. Die Prozentwerte stellen den Rückstand im Verhältnis zur Anzahl der monatlichen Antragseingänge dar. 10. Wie viel Mehrarbeit an Samstagen wurde in den letzten fünf Monaten zur Reduzierung der Rückstandsmenge angeordnet und geleistet und wie viele Anträge wurden dadurch beschieden? In den letzten fünf Monaten wurden 346 Stunden freiwillige Mehrarbeit geleistet und in dieser Zeit 2.910 Anträge bearbeitet. 11. Wie viele Beschwerden über die zu lange Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge gingen jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 2018 bei welcher Stelle ein? Bitte nach Monaten und Eingabestellen aufschlüsseln . Siehe Anlage. Die Werte beinhalten nicht die im Rahmen des normalen Schriftverkehrs und fernmündlich direkt erhobenen Beschwerden. 12. Wie hoch war die Krankheitsquote im Fachbereich Beihilfe jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 2018? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 13. Wie viele Stellen mit jeweils welcher Vergütung waren bisher im Jahr 2018, zusätzlich zu den in Drs. 21/13260 genannten, ausgeschrieben? Wie viele davon wurden bisher jeweils wann besetzt? Wenn noch nicht alle besetzt wurden, warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Seit der Drs. 21/13260 wurden zwei zusätzliche Stellen der Wertigkeit E9/A8 intern ausgeschrieben. Außerdem wurde, wie es bereits im Ausschreibungstext als Möglichkeit vorgesehen war, das Volumen der beiden ersten Stellenausschreibungen von je vier auf je sechs ausgeschriebene Stellen erhöht. Sechs Stellen wurden zum 01.06.2018, drei Stellen zum 01.07.2018 und drei Stellen zum 01.08.2018 besetzt. Die im August noch bestehenden Vakanzen wurden am 01.09.2018 besetzt. Für schon eingeplante zukünftige Vakanzen erfolgen noch je zwei weitere Nachbesetzungen zum 01.10.2018 und 01.11.2018. 14. In Drs. 21/13260 heißt es, dass die Einarbeitung neuer Kräfte rund sechs Monate dauert. Wie viele der im Jahr 2018 neu eingestellten Kräfte erreichen bereits die volle Leistung? Von den in 2018 eingestellten Personen haben drei die Einarbeitung offiziell abgeschlossen und unterliegen daher nicht mehr der Vollprüfung. 15. Wie stellt sich die Entwicklung der Stellenbesetzung im Fachbereich Beihilfe in den Monaten Juni, Juli und August 2018 dar? Wie viele Stellen waren jeweils zum Monatsende besetzt und unbesetzt? Bitte nach Monaten und gesamt jeweils für das Jahr 2018 aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14233 3 Anknüpfend an die Drs. 21/6236, 21/7553, 21/11550 und 21/13260 werden in der Anlage nur die Stellen der Beihilfesachbearbeitung ausgewiesen. 16. Wie hat sich die Fluktuation der Mitarbeiter im Fachbereich Beihilfe in den Monaten Juni, Juli und August 2018 entwickelt? Bitte alle Zu -und Abgänge nach Monaten und jeweils gesamt für das Jahr 2018 auflisten. Siehe Anlage. 17. Gibt es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörde einen Mitarbeitermangel? Wenn ja, wie soll dieser kompensiert werden? Nein. 18. Dem aktuellsten Protokoll des Unterausschusses „Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst“ (Nummer 21/7) ist zu entnehmen, wie viele der gestellten Anträge über dem Betrag von 800 und wie viele über dem Betrag von 2.500 Euro liegen. Wie viele Anträge liegen insgesamt und prozentual jeweils über den Beträgen in Höhe von 1.000, 1.500 und 2.000 Euro? siehe Anlage. 19. Bezüglich einer Direktabrechnung mit den Krankenhäusern hieß es im Unterausschuss, dass man sich noch nicht in Verhandlungen mit den Krankenhäusern befände, sondern man überlege, ob und wie solche Verhandlungen möglich seien. Liegen bezüglich des „ob“ und des „wie“ inzwischen neue Erkenntnisse vor? Hamburg ist der „Rahmenvereinbarung über eine Direktabrechnung von Krankenhausleistungen – Beihilfe – im schriftlichen Verfahren“ beigetreten. Derzeit laufen die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Software, um die bundesweit einheitlichen Anträge verarbeiten zu können. Auf dieser Basis erfolgt voraussichtlich Anfang des 4. Quartals 2018 eine Information der Beihilfeberechtigten. 20. Im Unterausschuss wurde erwähnt, dass es eine Mitarbeiterbefragung gegeben hätte, die ausgewertet würde. Liegen die Ergebnisse inzwischen vor? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Wenn nein, wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? Als Ergebnis der Befragung ist entschieden worden, im Bereich der Beihilfesachbearbeitung teamweise moderierte Arbeitssituationsanalysen durchzuführen. Damit wurde im August 2018 begonnen. 21. Welche Organisationsentwicklungsmaßnahmen wurden wann eingeleitet ? Um eine nachhaltige Stabilisierung der Bearbeitungszeiten in der Beihilfe zu erreichen , wurde zum 01.11.2017 ein eigener Geschäftsbereich Beihilfe gegründet und zum 01.06.2018 der Antragsdienst gegründet. 22. Im Unterausschuss wurde ebenfalls angesprochen, dass infolge der Ablösung von PERMIS-B eine Ausschreibung erfolgt sei, deren Angebotsphase im Juni ausgelaufen sei und daraufhin eine Bewertungsphase der Angebote folge. Ist diese inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, welcher Anbieter wurde aus welchen Gründen ausgewählt und wie geht es nun weiter? Wenn nein, warum noch nicht und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen ? Im Rahmen eines laufenden EU-weiten Vergabeverfahrens sind Erstangebote eingegangen , die bewertet und abschließend verhandelt werden. Eine Vergabeentscheidung erfolgt bei planmäßigem Verlauf im 1. Quartal 2019. Drucksache 21/14233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 23. In Drs. 21/11716 heißt es, dass „die Auszahlung … automatisiert innerhalb des Beihilfeprogramms direkt mit der Festsetzung angewiesen“ werden würde. Wie ist dann zu erklären, dass ein Bescheid mit 20. August 2018 datiert ist, das Geld beim Zahlungsempfänger aber erst mit Wertstellung am 27. August 2018 auf dem Konto ist? Es gab Verzögerungen im technischen Ablauf des täglichen Zahldienstes Beihilfe, die zu einer verspäteten Wertstellung führten. 18/06 18/07 18/08 zu Frage 1: Antragseingänge 25.448 28.311 24.047 zu Frage 2: Bearbeitungsdauer (Tage) Ø 10,9 10,3 12,4 Maximum 145 405 208 zu Frage 3: Bearbeitungsdauer - Antragssumme ab 2.500 € (Tage) Ø 8,2 8,9 * Maximum 118 405 * zu Frage 4: Anträge mit Bearbeitungsdauer > 200 Tage 0 4 1 zu Frage 5: Anträge mit Bearbeitungsdauer 100 bis 200 Tage 5 2 5 zu Frage 6: Anträge mit Bearbeitungsdauer 50 bis 100 Tage 56 49 76 zu Frage 7: Anträge mit Bearbeitungsdauer 25 bis 50 Tage 366 360 513 zu Frage 8: Antragseingänge pro Sachbearbeiter (Vollkraft) und Arbeitstag 22,4 23,7 18,4 zu Frage 9: Rückstandsmenge absolut 10.539 13.501 10.745 % 41,4% 47,7% 44,7% zu Frage 11: Beschwerden über zu lange Bearbeitungsdauer Eingabeaussch. 0 0 1 BGM I 0 0 0 SVSK 0 0 0 Ltg. Pers.amt 0 0 0 Ltg. ZPD 3 0 1 zu Frage 12: Krankenquote im Fachbereich Beihilfesachbearbeitung 10,4% 7,4%** * zu Frage 15: Vakanzen und vorhandene Beihilfesachbearbeiter (Vollkräfte) Vakanzen (VK) 5,8 5,8 3,3 BSB Ist (VK) 54,2 54,2 56,7 BSB Soll (VK) 60,0 60,0 60,0 zu Frage 16: Zu- und Abgänge im gesamten Fachbereich Beihilfesachbearbeitung (Köpfe) Zugänge 6 3 4 Abgänge 0 1 2 zu Frage 18: Festsetzungen ab bestimmten Antragssummen Festsetzungen mit AS ≥ 1000 € 12.543 11.940 * proz. Anteil 45,7% 48,1% * Festsetzungen mit AS ≥ 1500 € 8.761 8.711 * proz. Anteil 31,9% 35,1% * Festsetzungen mit AS ≥ 2000 € 6.572 6.852 * proz. Anteil 24,0% 27,6% * * Wert liegt noch nicht vor ** vorläufiger Wert Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14233 5 Anlage 14233ska_Text 14233ska_Anlage