BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14236 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 04.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen in Hamburg Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen haben für die betroffenen Haushalte große Auswirkungen. Elektrische Geräte und die Heizung funktionieren nicht mehr, folglich können Lebensmittel nicht gekühlt werden, das Licht bleibt aus und besonders im Winter kann es in der Wohnung empfindlich kalt werden. Eine Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung und des Deutschen Caritasverbands hat ergeben, dass der Bezug von Grundsicherungsleistungen sowohl die Wahrscheinlichkeit der Androhung einer Stromsperre als auch die tatsächliche Umsetzung signifikant erhöht. Auch steigt die Wahrscheinlichkeit einer Stromsperre bei bestehenden Schulden sowie mit der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die städtischen Netzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und Gasnetz Hamburg GmbH (GNH) sind ausschließlich als Netzbetreiber und nicht in der Marktrolle als Strom- beziehungsweise Gaslieferant tätig. Anschlusssperrungen werden durch GNH und SNH gegebenenfalls nur auf Veranlassung der Strom- beziehungsweise Gasversorgungsunternehmen , die mit den Anschlussinhabern jeweils in einem Lieferverhältnis stehen, umgesetzt. Zu den Maßnahmen, welche der Senat diesbezüglich veranlasst hat, siehe Drs. 21/10353. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Agentur für Arbeit Hamburg (AA), SNH, GNH, HAMBURG WASSER (HW), Vattenfall Europe Sales GmbH (Vattenfall) und HAMBURG ENERGIE GmbH (HE) wie folgt: 1. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 4. Quartal 2017 die Stromversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. Nach Auskunft der SNH wurden im 4. Quartal 2017 2.348, im 1. Quartal 2018 2.862, im 2. Quartal 1.272 und im 3. Quartal (nur Juli, August) 1.701 Sperrungen der Stromversorgung umgesetzt. 2. Wie viele Mahnverfahren wegen nicht bezahlter Stromrechnungen haben der auch als Grundversorger fungierende Konzern Vattenfall beziehungsweise die jeweiligen Versorger ab dem 4. Quartal 2017 eingeleitet ? Bitte immer quartalsweise benennen. Die Belieferung mit Strom bieten in Hamburg circa 500 Unternehmen, deren geschäftliche Daten dem Senat nicht zugänglich sind, Privathaushalten an. Somit beschränkt sich die Beantwortung auf das für Hamburg als Strom-Grundversorger festgestellte Drucksache 21/14236 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unternehmen Vattenfall und das städtische Unternehmen HE. Die hier aufgeführten Mahnverfahren betreffend Vattenfall und HE liefern keine Indizien in Bezug auf Personen , die nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen zu begleichen. Vielmehr sind in den hier aufgeführten Zahlen auch alle übrigen Mahnungsgründe enthalten (zum Beispiel vergessene Rechnungen, unterlassene Ab- oder Ummeldungen oder dergleichen). Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und zu 4. Nach Auskunft von Vattenfall hat das Unternehmen im 4. Quartal 2017 insgesamt 168.313, im 1. Quartal 2018 insgesamt 168.998, im 2. Quartal 2018 insgesamt 154.331 und im 3. Quartal 2018 bis einschließlich 4. September 2018 insgesamt 112.056 Mahnschreiben verschickt. Dabei handelt es sich um die Gesamtzahl an versendeten Mahnungen (erste Mahnung, zweite Mahnung, Sperrankündigung, Sperrauftrag ) für den Strombereich. Die Zahlen erfassen sowohl private als auch gewerbliche Kunden. Nach Auskunft von HE befanden sich im 4. Quartal 2017 6.700 Stromkunden in einem Mahnverfahren, im 1. Quartal 2018 10.586 Kunden. Die Zahlen erfassen sowohl private als auch gewerbliche Kunden. Eine Auswertung für das 2. und das noch laufende 3. Quartal 2018 ist noch nicht erfolgt und dem Unternehmen in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 4. Quartal 2017 bis aktuell die Gasversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. Nach Auskunft der GNH wurden im 4. Quartal 2017 102, im 1. Quartal 2018 90, im 2. Quartal 2018 101 und im 3. Quartal (nur Juli) 27 Sperrungen der Gasversorgung umgesetzt. 4. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 4. Quartal 2017 bis aktuell die Wasserversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. Es wurden 153 Sperrungen im 4. Quartal 2017, 179 im 1. Quartal 2018, 216 im 2. Quartal 2018 und im 3. Quartal bis zum 31.August 2018 130 durchgeführt. HW unterscheidet dabei nicht zwischen Privathaushalten und Gewerbe. Der weit überwiegende Anteil der Sperrungen betrifft Privathaushalte. 5. Wie viele Darlehen nach dem SGB II wurden durch Jobcenter t.a.h. an Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte ab dem 4. Quartal 2017 bis aktuell vergeben, um Strom, Heiz- und/oder Wasserkosten zu bezahlen? Bitte jeweils nach Quartal und durchschnittlicher Darlehenssumme auflisten . Bei einer drohenden Versorgungsunterbrechung aufgrund von Schulden aus der Lieferung von Haushaltsenergie, Heizenergie oder Wasser sieht § 24 Absatz 1 SGB II beziehungsweise § 22 Absatz 8 SGB II die Gewährung eines Darlehens vor. Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es müssten rund 100.000 Leistungsakten ausgewertet werden. 6. Wie viele Darlehen nach dem SGB XII wurden durch die Grundsicherungsämter ab dem 4. Quartal 2017 bis aktuell vergeben, um Strom-, Heiz- und/oder Wasserkosten zu bezahlen? Bitte jeweils nach Quartal und durchschnittlicher Darlehenssumme auflisten. Die Anzahl der Beihilfen und Darlehen, die gemäß § 36 SGB XII für Heizenergie und Wasser übernommen werden, können der nachstehend aufgeführten Tabelle entnommen werden: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14236 3 Quartal Beihilfe Darlehen Anzahl Empfänger Leistung Summe Durchschnittliche Beihilfesumme Anzahl Empfänger Leistung Summe Durchschnittliche Darlehenssumme 4. Quartal 2017 2 1.208,19 € 604,10 € 26 21.831,65 € 839,68 € 1. Quartal 2018 4 2.285,23 € 571,31 € 20 15.179,21 € 758,96 € 2. Quartal 2018 7 4.750,13 € 678,59 € 14 7.936,93 € 566,92 € 3. Quartal 2018 1 886,35 € 886,35 € 5 3.633,92 € 726,78 € Quelle: Datawarehouse, einmalige HzL (Stand 05.09.2018) Darlehen, welche gemäß § 37 SGB XII für Haushaltsenergie übernommen werden, können der nachstehend aufgeführten Tabelle entnommen werden: Quartal Darlehen Anzahl Empfänger Leistung Summe Durchschnittliche Darlehenssumme 4. Quartal 2017 111 52.260,72 € 470,82 € 1. Quartal 2018 87 31.362,17 € 360,48 € 2. Quartal 2018 73 26.836,16 € 367,62 € 3. Quartal 2018 30 9.277,03 € 309,23 € Quelle: Datawarehouse, einmalige HzL (Stand 05.09.2018) 7. In welcher Höhe werden Stromkosten im Regelsatz nach SGB II berücksichtigt , wonach berechnen sich diese und inwieweit wurden diese in den letzten fünf Jahren angepasst. Bitte für Einpersonen-, Zweipersonen-,Dreipersonen- und Vierpersonenhaushalte auflisten. Rechtsgrundlage für die Bedarfsberechnung und die gesetzliche Festsetzung der Regelbedarfe sind § 20 SGB II i.V.m. § 28 SGB XII sowie das Regelbedarfsermittlungsgesetz . Als Basis für die Bezifferung der Bedarfe für Strom im Regelbedarf dient die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Damit wird unter Federführung des Statistischen Bundesamtes alle fünf Jahre das Einkommens- und Verbrauchsverhalten in Deutschland erfasst. Aus dieser Statistik werden die Daten der unteren Einkommensbezieher für die Bedarfsbemessung herangezogen, und zwar die Ausgaben der unteren 15 Prozent für Einpersonenhaushalte sowie die Ausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher für Mehrpersonenhaushalte. Der Stromkostenanteil wird entsprechend der Regelbedarfsstufen erhoben. Die Regelbedarfsstufen 2 und 3 werden vom Regelbedarf für Einpersonenhaushalte abgeleitet (90 Prozent beziehungsweise 80 Prozent), sodass keine gesonderte Ermittlung der Ausgabenposition erfolgt. Der Stromkostenanteil aufgrund der aktuell zugrunde liegenden EVS 2013 beträgt Regelbedarfsstufe 1: Einpersonenhaushalte 33,31 € Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 17,84 € Regelbedarfsstufe 5: Kinder von 6-14 Jahren 12,87 € Regelbedarfsstufe 6: Kinder von 0-6 Jahren 7,98 € In den Jahren zwischen der Neufestsetzung aufgrund einer Einkommens- und Verbrauchstichprobe werden Einkommens- und Preisentwicklungen gemäß § 7 Regelbedarfsermittlungsgesetz berücksichtigt. Es erhöht sich dann der Regelbedarf insgesamt , mithin auch der Stromanteil. 8. In welcher Höhe werden Kosten der Warmwasserbereitung im Regelsatz nach SGB II berücksichtigt, wonach berechnen sich diese und inwieweit wurden diese in den letzten fünf Jahren angepasst? Drucksache 21/14236 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bitte für Einpersonen-, Zweipersonen-,Dreipersonen- und Vierpersonenhaushalte auflisten. Die Warmwasseraufbereitung ist nicht im Regelbedarf enthalten. Soweit sie über die Heizanlage erfolgt, werden die Bedarfe im Rahmen als Heizkosten übernommen. Soweit Warmwasser dezentral in der Wohnung erzeugt wird, ist ein Mehrbedarf zusätzlich zum Regelbedarf zu gewähren. Bei dem Mehrbedarf handelt es sich um einen prozentualen Aufschlag auf den Regelbedarf (§ 21 Absatz 7 SGB II), differenziert nach dem Alter der in einem Haushalt lebenden leistungsberechtigten Personen. Steigen die Regelbedarfe, erhöht sich auch der abgeleitete Mehrbedarfsanteil. 9. Wie viele Haushalte mit geringem Einkommen haben die Stromsparhelfer der Caritas und die Schuldnerberatungen beziehungsweise andere Organisationen ab dem 4. Quartal 2017 beraten? Bitte quartalsweise nach Organisationen benennen. Die öffentlich geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg beraten Ratsuchende, die über ein geringes Einkommen verfügen oder Sozialleistungen beziehen. Im 4. Quartal 2017 und im 1. sowie 2. Quartal 2018 wurden folgende Beratungsverfahren durchgeführt: 4. Quartal 2017 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung hamburger arbeit GmbH 151 148 277 DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 145 220 373 afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 113 148 578 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 113 202 208 Diakonisches Werk 118 211 447 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 105 163 911 Summe 745 1.092 2.794 1. Quartal 2018 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung hamburger arbeit GmbH 131 138 136 DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 147 75 444 afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 119 143 661 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 139 74 241 Diakonisches Werk 136 124 593 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 103 66 1.183 Summe 775 620 3.258 2. Quartal 2018 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung hamburger arbeit GmbH 131 142 239 DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 138 135 456 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14236 5 2. Quartal 2018 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 136 129 599 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 131 163 366 Diakonisches Werk 90 122 530 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 109 108 872 Summe 735 799 3.062 Eine gesonderte Erfassung von und Auswertung nach Haushalten mit geringem Einkommen erfolgt statistisch nicht. Im Übrigen wurden im Rahmen des durch die Behörde für Umwelt und Energie geförderten Projekts „Stromspar-Check“ des Caritasverbandes in Hamburg im 4. Quartal 2017 261 Haushalte, im 1. Quartal 2018 288, im 2. Quartal 350 und im 3. Quartal (nur Monate Juli und August) 179 Haushalte beraten. 10. Wie viele Haushalte hat die Verbraucherzentrale Hamburg ab dem 4. Quartal 2017 im Bereich Gas- und Strompreisrecht beraten? Bitte immer quartalsweise benennen. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. werden die Beratungskontakte zum Gasund Strompreisrecht nicht gesondert erfasst. Die statistische Erfassung der Beratungen erfolgt jährlich. Die entsprechende Statistik für das Jahr 2018 liegt im Jahr 2019 vor. Im Jahr 2017 hatte die Verbraucherzentrale 1.550 energierechtliche Beratungskontakte . Diese betreffen fast ausschließlich Fragen des Gas- und Strompreisrechts sowie die damit zusammenhängenden Fragen des Anbieterwechsels. Die Zahlen für 2017 liegen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Für das Jahr 2018 schätzt die Verbraucherzentrale die Anzahl der entsprechenden Kontakte als auf dem Niveau des Vorjahres liegend ein.