BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14240 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 04.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Stellt der Senat in den nächsten Jahren zu wenig Geld für Lehrer zur Verfügung? Im aktuellen „Monitoring Schuldenbremse 2018“ moniert der Rechnungshof, dass der im Haushaltsplanentwurf gewählte Ansatz für die Personalkosten an den Schulen, die übrigens 30 Prozent der VZÄ im Kernhaushalt stellen, nicht schlüssig sei. So seien aktuell 50.000 Euro pro Lehrkraft veranschlagt, obwohl es im Haushalt 2017/2018 noch 60.000 Euro je Lehrkraft waren. Sollte die 60.000 Euro der Vorjahre näher an der Realität sein als der aktuell angesetzte Wert, dann seien die Bezüge und Entgelte sowie Zuschläge für Versorgung, Beihilfe und Zusatzversorgung in Bezug auf die geplante VZÄ- Zahl insgesamt um über 100 Millionen Euro zu niedrig veranschlagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch waren die Personalkosten pro Lehrkraft/VZÄ im abgeschlossenen Jahr 2017? Die durchschnittlichen Personalkosten des Jahres 2017 ergeben sich aus der Übersicht zu den Personalkostenverrechnungssätzen (Stand November 2017): Lehrkräfte nach Bezahlungsgruppe Jahreswerte (mit V.Zuschlägen) Jahreswerte (ohne V.Zuschläge) A12 74.806 48.734 A13hD 86.671 56.463 A14 99.028 64.513 hD = höherer Dienst; V.Zuschläge = Versorgungszuschläge 2. Welche Erhöhungen (Bezüge/Entgelte, Versorgung und so weiter) zeichnen sich bereits bei den Personalkosten pro Lehrkraft/VZÄ für das laufende Haushaltsjahr ab? Gehaltssteigerungen für das Jahr 2018 sind für alle Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Lehrkräfte bereits in den laufenden Gehaltszahlungen seit dem 1. Januar 2018 berücksichtigt und betragen für Tarifbeschäftigte 2,35 Prozent und für Beamtinnen/Beamte 2,15 Prozent. Weitere Erhöhungen sind nicht vorgesehen. 3. Welche Erhöhungen (Bezüge/Entgelte, Versorgung und so weiter) zeichnen sich bereits bei den Personalkosten pro Lehrkraft/VZÄ für das kommende Jahr 2019 ab? Zu eventuellen Gehaltssteigerungen für das Jahr 2019 können derzeit keine Angaben gemacht werden, weil Tarifverhandlungen voraussichtlich erst im Herbst 2018 beginnen werden. Im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 sind Gehaltssteigerungen von 1,5 Prozent, ein Anstieg der Versorgungszuschläge auf Bezüge von Beamtinnen/Beamte Drucksache 21/14240 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 von 47,5 auf 59 Prozent und eine Reduzierung der Versorgungszuschläge auf Entgelte für Tarifbeschäftigte von 8 auf 7 Prozent berücksichtigt. 4. Warum hat sich der Senat entschieden, im Haushaltsplanentwurf 2019/ 2020 einen niedrigeren Betrag anzusetzen als beim Haushalt 2017/ 2018? Bezogen auf die geplanten Vollzeitäquivalente des Aufgabenbereichs 241 (Lehrkräfte, pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal, nicht pädagogisches Personal) ergibt sich im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 für das Jahr 2019 ein durchschnittlicher Personalkostenwert einschließlich Versorgungszuschlägen von 84.800 Euro (2018: 82.700 Euro) beziehungsweise ohne Versorgungszuschläge von 53.800 Euro (2018: 55.600 Euro). Bei der Veranschlagung für die Jahre 2019 und 2020 wurde wegen der schrittweisen Verjüngung des schulischen Personalkörpers und aufgrund von Prognoseunsicherheiten zwecks Vermeidung einer Überveranschlagung ein Risikoabschlag vorgenommen, der bei entsprechender Bedarfsentwicklung nachgesteuert werden kann. Die Schulen werden verlässlich auf Grundlage der im Haushaltsplan dargestellten Bedarfsgrundlagen entsprechend der Entwicklung der Schülerzahlen mit Lehrkräften und pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal ausgestattet. Vergleiche Haushaltsplan -Entwurf 2019/2020, Einzelplan 3.1, Anhang 1 zu Anlage 1.