BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14243 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Farid Müller (GRÜNE) und Annkathrin Kammeyer (SPD) vom 04.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Trans*Beratung im Magnus-Hirschfeld-Centrum Auf der Grundlage eines Antrages der GRÜNEN Fraktion und der SPD- Bürgerschaftsfraktion vom 11. November 2015 (Drs. 21/2221) wurde 2016 im Hamburger Magnus-Hirschfeld-Centrum (MHC) eine Beratungs- und Netzwerkstelle für transgeschlechtlich lebende Hamburgerinnen und Hamburger eingerichtet und vom Senat finanziell unterstützt. Diese Trans*Beratung ist eine sehr umfangreiche und anspruchsvolle Aufgabe, da sie viele unterschiedliche Dimensionen (psychisch, rechtlich, medizinisch et cetera) vereinen muss. Wir fragen den Senat: Das Projekt „Selbstbewusst Trans*“ ist das einzige Projekt in Hamburg, welches eine psychosoziale Beratung für transidente Menschen und deren An- und Zugehörige bietet und gleichzeitig zum Ziel hat, die gesellschaftliche Akzeptanz verschiedener Geschlechtsidentitäten zu fördern sowie Vorurteile abzubauen. Vor diesem Hintergrund besteht das Projekt aus zwei Projektteilen, der psychosozialen Beratung und der Netzwerk- und Akzeptanzarbeit. Die Netzwerkstelle Trans* fungiert dabei als Anlaufstelle für die Vermittlung von spezifischem Wissen über Trans* als Querschnittsthema . Transidente Menschen, An- und Zugehörige und Selbstorganisationen, aber auch die mit dem Thema befassten Institutionen erhalten durch das Projekt individuelle Beratung , aber auch fachübergreifende Informationen zur Verfügung gestellt. Der Runde Tisch Trans* vernetzt die Akteure/-innen untereinander und verbessert somit die gesellschaftliche Akzeptanz der Vielfalt der Geschlechtsidentitäten. Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit spricht potenzielle Nutzer/-innen an und wirbt für mehr Akzeptanz in der Gesellschaft. Das Projekt wurde vom 01.04.2016 bis 31.12.2017 als Pilotprojekt bewilligt und bezweckte die Erhebung der tatsächlichen Bedarfe von Betroffenen und ihren Selbstorganisationen , um die Problemlagen und die damit verbundenen Handlungsfelder zu identifizieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist die aktuelle personelle Situation der Trans*Beratung im MHC? Wie viele Vollzeitäquivalente sind in der Beratung angesiedelt und in welcher Höhe wird die Trans*Beratung vonseiten des Senats gefördert? Die zuständige Behörde bewilligte für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 eine Zuwendung für eine Projektförderung in Höhe von 17.971,64 Euro. Drucksache 21/14243 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Projektteil der psychosozialen Beratung umfasst vier Wochenstunden (0,1 Vollzeitäquivalente ). Von diesen vier Beratungsstunden sind drei Stunden für die Beratungsgespräche reserviert. In der verbleibenden Stunde werden die Beratungsgespräche vor- und nachbereitet und E-Mail-Anfragen beantwortet und findet – wie im Konzept vorgesehen – ein kollegialer Austausch mit der Akzeptanz- und Netzwerkstelle statt. Der Projektteil für die Netzwerk- und Akzeptanzarbeit umfasst acht Wochenstunden (0,2 Vollzeitäquivalente). 2. Wie hat sich die Nachfrage nach dem genannten Beratungsangebot für transgeschlechtlich lebende Menschen in Hamburg seit der Einrichtung der Beratungsstelle entwickelt? In der Projektlaufzeit vom 01.06.2016 bis 31.12.2017 fanden insgesamt 262 psychosoziale Beratungen statt, 95 Beratungen im Jahr 2016 und 167 Beratungen im Jahr 2017. Der Sachbericht 2017 zeigte auf, dass dieses Projekt zumindest teilweise die bestehende Lücke in der Beratungslandschaft schließen konnte. Diesem konnten aber auch erste Anzeichen entnommen werden, dass die Nachfrage von Ratsuchenden deutlich höher ausfiel, als mit den bewilligten Stunden der psychosozialen Beratung geleistet werden konnte. Vor diesem Hintergrund aber auch im Hinblick auf die Umsetzung des Aktionsplanes für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt bestand ein erhebliches fachliches, gesellschaftliches und staatliches Interesse an der Weiterführung und Verstetigung dieses Projekts. Das Projekt wurde daraufhin für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 weiter bewilligt, allerdings mit der Auflage versehen, bis zum 31.03.2018 einen Evaluationsbericht vorzulegen. Der Evaluationsbericht bestätigte diese Annahme und belegte, dass nicht nur Nachfrage der Zielgruppe nach einer individuellen Beratung deutlich höher ist als angenommen , insbesondere aber die Problemlagen um ein vielfaches komplexer sind, als mit den bewilligten Beratungsstunden abgedeckt werden können. Mit der verstärkten Sichtbarkeit von Trans*Personen in der Öffentlichkeit, aber auch der Schaffung des Pilotprojektes, geht zudem eine hohe institutionelle Verweistätigkeit (zum Beispiel UKE, Therapeuten/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Lehrer/-innen, Jugendprojekte des mhc und Intervention) in das Projekt „Selbstbewusst Trans*“ einher. 3. Ergibt sich aus der Beratungsnachfrage für den Senat ein Handlungsbedarf ? Sowohl der Sach- als auch der Evaluationsbericht zeigen auf, dass das Projekt gut angenommen wird und ein höherer Bedarf an psychosozialer Beratung für Trans*Personen und deren An- und Zugehörige besteht, als bislang bewilligt wurde. Wartezeiten von bis zu zwölf Wochen auf einen Beratungstermin sind vor dem Hintergrund der stark belasteten Ratsuchenden nicht tragbar und führen zu einem erhöhten Leidensdruck und zu einer Verschärfung der psychischen Belastung. Eine abschließende Bewertung steht noch aus.