BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14253 21. Wahlperiode 11.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 05.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Endlich wieder mehr Stellplätze für Pendler in Hamburgs Norden? Was passiert mit der P+R-Anlage Kiwittsmoor, wenn die Zwischennutzung zur Flüchtlingsunterbringung voraussichtlich Ende 2018 beendet wird? Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride(P+R)-Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Nach und nach werden seither weitere Standorte mit der Gebührenpflicht überzogen. Ursprünglich sollte die Gebührenpflicht im vergangenen Jahr auf alle weiteren P+R-Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Dieses fragwürdige Ziel soll mittlerweile erst im laufenden Jahr erreicht werden, wie der Senat im Sommer 2017 einräumen musste (siehe Drs. 21/9882). Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Insbesondere letzterer ist bis heute unzureichend erfolgt, wie mehrere CDU-Anfragen (Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044, 21/5888, 21/9882, 21/11956, 21/12289) ergeben hatten. Seit der Einführung der Gebührenpflicht wurde nur eine einzige zusätzliche P+R-Anlage, 2016 in Poppenbüttel, eröffnet. Im Gegenzug wurde beispielsweise die P+R-Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe mit 166 Stellplätzen, die eigentlich nur vorübergehend für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdet werden sollte, Ende Juli 2016 klammheimlich sogar dauerhaft geschlossen und für ein Wohnungsbauvorhaben umgewidmet, wie erst durch eine weitere CDU- Anfrage (Drs. 21/4925) aufgedeckt wurde. Unter dem Strich standen im März 2018 im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung der Gebührenpflicht und unter Einbeziehung der für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdeten Anlagen damit statt wie im Januar 2014 9.052 nur noch 8.005 P+R- Stellplätze in Hamburg zur Verfügung. Dabei hatte der SPD-Senat in Drs. 20/9662 noch verkündet, dass „in der Summe (…) nach einer ersten Abschätzung Potentiale für bis zu 2.350 neue P+R-Stellplätze“ bestehen. Auch im März 2017 hatte der Senat in Drs. 21/8274 nochmals bekräftigt, dass „das P+R-Entwicklungskonzept (…) einen mittelfristigen Ausbau von rund 2.000 Stellplätzen in den kommenden Jahren“ vorsieht. Weil der Senat also weit davon entfernt ist, sein eigenes Versprechen vom Kapazitätsausbau einzuhalten, ist es umso absurder, dass der Senat die P+R-Anlagen am Lattenkamp in Winterhude (55 P+R-Stellplätze) und am Friedrichsberg (93 P+R-Stellplätze) in Barmbek-Süd schließen will. Ein CDU- Antrag (Drs. 21/11262) zur Abwendung dieser Stellplatzvernichtung wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 20. Dezember 2017 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN abgelehnt. Drucksache 21/14253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezeichnend ist auch, dass der Senat in der Antwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 21/9810) im Sommer 2017 einräumen musste, dass ausgerechnet die P+R-Betriebsgesellschaft mbH selbst P+R-Stellplätze an Gewerbekunden vermietet und damit den tieferen Sinn einer P+R-Anlage, die Förderung des Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zweckentfremdet. Zudem kann Hamburg eingedenk des gebrochenen Kapazitätsversprechens sowie des weiterhin immens hohen Stauniveaus auf keinen einzigen P+R-Stellplatz verzichten – auf 148 wie in Friedrichsberg und Lattenkamp zusammen schon gar nicht. Umso wichtiger wäre es, dass die temporär für die Unterbringung von Geflüchteten umgewidmeten P+R-Anlagen zeitnah wieder ihrem eigentlichen Sinn und Zweck dienen können, wenn die stadtweite Unterbringungssituation dies zulässt. Dies betrifft neben der Anlage Nettelnburg Nord vor allem die P+R-Anlage Kiwittsmoor mit ihren bisher 303 Pkw-Stellplätzen. Diese Anlage wird zurzeit als Einrichtung zur öffentlichen-rechtlichen Unterbringung (örU) anderweitig genutzt. Diese Zwischennutzung soll dem Vernehmen nach allerdings zum Jahresende auslaufen und die örU-Einrichtung geschlossen werden. Erstaunlicherweise gibt es aber trotz der katastrophalen Stausituation in und um Hamburg bisher kein klares Bekenntnis des Senats, die dringend benötigten, dortigen 303 P+R-Stellplätze wieder den Pendlern zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R- Betriebsgesellschaft mbH wie folgt: 1. Zu wann genau wird die Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) Kiwittsmoor geschlossen? Bitte die entsprechende Kalenderwoche angeben. 2. Soll die P+R-Anlage Kiwittsmoor nach der Schließung der örU wieder als P+R-Anlage genutzt werden? Wenn ja, ab wann und wird es bei 303 Stellplätzen wie vor der Zwischennutzung als örU bleiben oder inwiefern sind Veränderungen hinsichtlich der Kapazitäten geplant? Wenn nein, wie soll diese Anlage ab wann durch wen anderweitig genutzt werden? Es ist vorgesehen, die öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung (örU) auf dem P+R- Parkplatz Kiwittsmoor am 31. Dezember 2018 zu schließen und im Anschluss, zur Nutzung als P+R-Anlage, zurückzubauen. Ein Zeitpunkt für die Wiederinbetriebnahme kann derzeit nicht genannt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/11471.