BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1426 21. Wahlperiode 08.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 31.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Mehr Verwaltung, höhere Kosten – Was bringt die neue Umweltbehörde ? Die Koalitionspartner SPD und GRÜNE haben wie geplant die Anzahl der Behörden in Hamburg – durch die Aufteilung der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung (BSU) und Umwelt in zwei Behörden – auf elf erhöht. Im Vergleich zum deutlich größeren Stadtstaat Berlin, der mit acht Behörden auskommt, bedeutet dies für die Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler , dass die Kosten für die Hamburger Verwaltung steigen. Demgegenüber stehen Sparmaßnahmen in den Bezirken und die Reduzierung von Personal zulasten der Kundenfreundlichkeit und Aufgabenbewältigung der Bezirksämter. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Durch Bürgerschaftsbeschluss wurde die ehemalige BSU in die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) aufgeteilt . Beide Behörden verbleiben gemeinsam am Standort in Wilhelmsburg. Um Synergieeffekte zu nutzen, werden einige Intendanzaufgaben (zum Beispiel innerer Dienstbetrieb und Gebäudeverwaltung, Personalservice, IT, Geschäftsstelle Präsidialangelegenheiten ) im Rahmen eines gemeinsamen Shared-Service-Modells wahrgenommen . Personelle Vakanzen werden nach Möglichkeit aus dem Bestand besetzt. Daher mussten mit Stand 31. August 2015 lediglich vier Beschäftigte (eine Stelle E 14 und drei Stellen E 13) neu eingestellt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Über wie viele Stellen jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe verfügte die Präsidialabteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zum Stichtag 01.02.2015? a. Wie viele dieser Stellen waren zum Stichtag tatsächlich besetzt? Die Präsidialabteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt verfügte zum Stichtag 01. Februar 2015 über folgende 17 Stellen, von denen 16 Stellen besetzt waren: 1 A 16 2 A 14 2 A 13 2 A 12 1 A 11 Drucksache 21/1426 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1 E 14 3 E 13 1 E 9 2 E 8 2 E 6 b. Wie viele Beschäftigte jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen wurden im Wege einer Abordnung der Präsidialabteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellt? Keine. 2. Über wie viele Stellen jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe verfügen derzeit die Präsidialabteilungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt und Energie ? a. Wie viele dieser Stellen sind tatsächlich besetzt? b. Welche Aufgaben wurden jeweils von den einzelnen Mitarbeitern wahrgenommen? Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Stelle Aufgabe Besetzung A 16 Leitung Präsidialabteilung ja E 14 Leitung Senats- und Parlamentsangelegenheiten nein A 12 Parlamentarische Anfragen Drucksachenmonitoring; Bürgerschaftliche Ersuchen ja A 11 Deputation, Parlamentarische Eingaben, Abforderungen Senatskanzlei, Parlamentarische Anfragen nein E 9 Bezirksversammlungen (Anfragen, Beschlüsse), Parlamentarische Eingaben, Bürgerbriefe ja E 13 Koordinierung Stadtentwicklung ja E 13 Persönliche Referentin der Senatorin ja A 14* Bundes- u. Europaangelegenheiten, Internationale Beziehungen ja E 14 Leitung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Pressesprecher ja E 13 Redenschreiber und Onlinekommunikation ja A 13 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Stellvertretender Pressesprecher nein E 6 Unterstützung Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsangelegenheiten und Recherche ja * Stelle mit Aufgaben innerhalb der BSW zur Präsidialabteilung verlagert; Beschäftigter ist zur Präsidialabteilung umgesetzt worden. Darüber hinaus werden auf folgenden Stellen, die organisatorisch bei der Präsidialabteilung der BSW angebunden sind, Shared-Service-Aufgaben zugleich für die BSW und BUE wahrgenommen: E 8 Bürgerbriefe, Orden und Ehrungen, Geschäftsstelle ja E 6 Geschäftsstelle ja E 6 Geschäftsstelle, Vertretung Vorzimmer ja Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1426 3 Behörde für Umwelt und Energie (ohne Sekretariat der Behördenleitung) Stelle Aufgabe Besetzung E 15ü Leitung Präsidialabteilung ja* A 13 Persönlicher Referent des Senators ja E 13 Parlamentsreferent nein A 14 Leitung Senats- und Parlamentsangelegenheiten ja A 12 Parlamentarische Anfragen , Drucksachenkoordinierung , Bürgerschaftliche Ersuchen ja A 11 Deputation, Parlamentarische Eingaben, Abforderun-gen Senatskanzlei ja E 9 Bezirksversammlungen Anfragen/Beschlüsse, Abforderungen Senatskanzlei, Bürgerbriefe, Parlamentarische Eingaben nein A 13 Aufgabensteuerung OPREG ja A 13 Aufgabensteuerung, Reden Grußworte ja E 14 Leitung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Pressesprecher ja E 13 Öffentlichkeitsarbeit nein E 13 Presse- und Onlinekommunikation ja * Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Im Zuge der Neuorganisation wurde ein bestehendes Referat, das auch mit dem Nachhaltigkeitsaspekt der Olympiabewerbung betraut ist, wegen des fachübergreifenden Charakters der Aufgabe organisatorisch der Präsidialabteilung zugeordnet: E 15 Grundsatzangelegenheiten und Nachhaltigkeit ja E 13 Nachhaltigkeit, Indikatoren ja E 13 Nachhaltigkeit, Beschaffung ja E 13 Nachhaltigkeit, Olympia ja E 13 Nachhaltigkeit, Olympia ja c. Wie viele Beschäftigte jeweils welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufen sind aktuell den Präsidialabteilungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt und Energie im Wege einer Abordnung zur Verfügung gestellt? Ein Beschäftigter (E 14 mit Zulage nach E 15 ü). d. Wie viele Mitarbeiter wurden beziehungsweise werden neu eingestellt und wie sind diese Stellen jeweils besoldungsrechtlich beziehungsweise tarifrechtlich eingruppiert? Die Personalplanungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . e. Wie erfolgte die Besetzung der gegebenenfalls neu geschaffenen Stellen? Wie sah das Vergabeverfahren der jeweiligen Positionen aus? Die Neueinstellungen erfolgten ohne Ausschreibung. 3. Welche Ämter und/oder Abteilungen wurden gegenüber der alten Struktur der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt neu geschaffen? Keine. 4. In welchem Umfang sind durch die Umstrukturierung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Umbau-/Renovierungsarbeiten erforderlich geworden? Die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. 5. In welchem Umfang sind durch die Schaffung einer weiteren Behörde gegebenenfalls zusätzliche Büro- und Nutzflächen (beispielsweise zwei. Drucksache 21/1426 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Senatorenbüros inklusive Vorzimmer et cetera) notwendig? War es hierfür erforderlich, zusätzliche Flächen anzumieten? Wenn ja, in welchem Umfang war dies erforderlich? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen um die zusätzlichen Flächen im Bestand zu gewährleisten? Der künftig zusätzliche Bedarf an Büro- und Nutzflächen steht noch nicht fest. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dieser durch Optimierungen im Bestand realisiert werden kann. 6. In welchem Umfang sind durch die die Schaffung einer weiteren Behörde gegebenenfalls räumliche Umzüge notwendig? Wie vielen Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg sind davon betroffen? Die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich wird nur ein geringer Teil der Beschäftigten beider Behörden von räumlichen Veränderungen betroffen sein. Bislang haben zehn Beschäftigte ein neues Büro bezogen. 7. Wie viele Mitarbeiter mussten beziehungsweise müssen durch die Schaffung der zusätzlichen Behörde mit neuen Büro- beziehungsweise Werbemitteln (beispielsweise Visitenkarten, Briefbögen et cetera) ausgestattet werden? 8. Welche zusätzlichen Kosten sind, durch die Aufteilung der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in die Behörden für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Umwelt und Energie entstanden ? a. Personalkosten Durch die Aufteilung der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sind bis zum 31. August 2015 zusätzliche Personalkosten für eine Senatorin/einen Senator sowie eine zusätzliche Präsidialabteilungsleitung entstanden. Zu den Personalkosten für eine zusätzliche Senatorin/einen zusätzlichen Senator siehe Senatsgesetz vom 18. Februar 1971 (HmbGVBl. S. 23), zu Personalkosten für eine zusätzliche Präsidialabteilungsleitung siehe Personalkostenverrechnungstabelle 2015 (Entgeltgruppe 15 ü). Die Ausstattung der Beschäftigten mit Büromaterial und Werbemitteln gehört zu den Regelaufgaben. Dabei findet keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung statt. b. Umzugskosten Bisher sind 556,92 Euro für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens entstanden . Im Übrigen siehe Antwort zu 6. c. Umbau-/Renovierungskosten Bisher 6.000 Euro an Planungskosten. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. d. Miet- und Betriebskosten Keine. e. Kosten der Umbenennungen (Layout, Schilder, Internet- und Webauftritt et cetera) Die laufenden Kosten für Büromaterialien, Schilder et cetera werden in der Bewirtschaftung nicht nach Zusatzbedarf für Umbenennungen im Zuge der Umstrukturierung und Regelbedarf differenziert. f. Sonstige Kosten (beispielsweise zusätzliche Deputation) Bitte jeweils für das laufende Kalenderjahr und die Jahre 2016 und 2017 angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1426 5 Zusätzliche einmalige Kosten in 2015 in Höhe von circa 11.500 Euro unter anderem für Dienst-und Prägesiegel, Dienststempel, Büroeinrichtungen und zusätzliche Handybeschaffungen . Zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von circa 10.000 Euro unter anderem für zusätzliche Deputation, Leasingraten für ein zusätzliches Fahrzeug der Behördenleitung sowie zusätzliche Handykosten. 9. Aus dem Budget welcher Produktgruppen werden die unter 8. angegebenen Kosten finanziert und wo genau im jeweiligen Ergebnisplan verbucht ? Die Kosten für eine zusätzliche Senatorin/einen zusätzlichen Senator werden als Personalkosten im Einzelplan 1.1 in der Produktgruppe 203.01, die Kosten einer zusätzlichen Präsidialabteilungsleitung im Einzelplan 6 in der Produktgruppe 260.01 verbucht. Die weiteren, zuvor genannten Kosten werden im Einzelplan 6 in der Produktgruppe 260.01 als Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit verbucht. 10. Welche Auswirklungen hat die Umstrukturierung auf die ehemals bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angedockten Landesbetriebe und Sondervermögen? Keine.