BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14269 21. Wahlperiode 14.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 06.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 S.3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffenen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bundesberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wann, wie oft und mit welchem Inhalt hat ein Fachaustausch auf Arbeitsebene mit den betroffenen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI stattgefunden? Wer war wann hieran beteiligt und was waren die zentralen Erkenntnisse? 2. Wann und wie oft haben seit der Vereinbarung im November 2017 Gespräche zwischen dem BSH und der HPA stattgefunden? Welche konkreten Ergebnisse gingen hieraus hervor? 3. Hat die HPA bereits Kontakt mit dem Bundesamt für Naturschutz aufgenommen ? Wenn ja, wann und was ging hieraus hervor? Eine erste Kontaktaufnahme zum Bundesamt für Naturschutz (BfN) erfolgte Mitte des Jahres 2017. Schwerpunkt war eine Erstabstimmung zu fachlichen und rechtlichen Drucksache 21/14269 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anforderungen sowie die Abstimmung des Vorgehens und des gemeinsamen Austausches . Die ökologischen und naturschutzfachlichen Belange des Verfahrens werden seitdem mit dem BfN abgestimmt. Seit Herbst des Jahres 2017 haben zwei Treffen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stattgefunden, bei denen es jeweils um die Abstimmung von Verfahrensfragen ging, etwa zu den fachlichen und rechtlichen Anforderungen und den erforderlichen Inhalten des Genehmigungsantrags. Außerdem steht die HPA in einem ständigen fachlichen Kontakt mit der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). In diesem Rahmen haben Vertreterinnen und Vertreter der HPA seit Mitte des Jahres 2017 mehrfach Vertreterinnen und Vertreter der WSV über Modalitäten und Stand des Verfahrens informiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/10140. 4. Welche konkreten Schwierigkeiten eines Verfahrens nach dem HSEG in der AWZ ergeben sich aus der Tatsache, dass es sich bei dieser nicht um deutsches Hoheitsgebiet handelt? Keine. 5. Auf welchem Stand befinden sich die Vorbereitungen des Antrags auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ, welcher dem BSH durch die HPA vorgelegt werden soll? Wird dieser wie geplant im 4. Quartal 2018 eingereicht werden? Wenn nein, warum nicht? Der Antrag befindet sich in der Vorbereitung. Dabei liegt die Priorität auf einer Bearbeitung aller genehmigungsrelevanten Belange. Aufgrund der umfangreichen Abstimmungserfordernisse ist eine Antragseinreichung im Frühjahr des Jahres 2019 vorgesehen. 6. Welche Erkenntnisse konnte die HPA bisher seit der erteilten Forschungsgenehmigung gewinnen? Die Vorerkundung konnte anhand sedimentologischer Kriterien einen grundsätzlich geeigneten Standort im Nahbereich der ausschließlichen Wirtschaftszone identifizieren . Die Proben und bathymetrischen sowie videografischen Untersuchungen der ersten Basisuntersuchung aus Mai des Jahres 2018 befinden sich in der Auswertung. Derzeit erfolgt eine weitere Basisuntersuchung im potenziellen Verbringgebiet und einem Referenzgebiet auf einer Fläche von insgesamt rund 79 km². 7. Wie lauten die nächsten Schritte sowie der Zeitplan für das weitere Verfahren hinsichtlich einer Entscheidung über die Möglichkeit der Verbringung in der AWZ? Das Basismonitoring wird fortgesetzt, und es erfolgt eine mehrstufige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie in einem iterativen Verfahren gegebenenfalls eine Ergänzung der Antragsunterlagen. Wann mit einem Bescheid gerechnet werden kann, ist derzeit noch nichtabsehbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.