BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14270 21. Wahlperiode 14.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 06.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Fernwärmenetz – Wurde eine Wertberichtigung der Minderheitsbeteiligung an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) vorgenommen? Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) hat in ihrem Schiedsgutachten für das Hamburger Fernwärmenetz einen objektivierten Unternehmenswert in Höhe von 645,1 Millionen Euro zum 01.01.2019 ermittelt. Das bedeutet, dass der Wert des bereits im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befindlichen Unternehmensanteils von 25,1 Prozent sich nunmehr auf nur noch rund 161,9 Millionen Euro beläuft. Bekanntlich wurde für diese Beteiligung ein vorläufiger Kaufpreis von circa 325 Millionen Euro gezahlt. Es ist daher von einer dauerhaften Wertminderung der Beteiligung in Höhe von 163,1 Millionen Euro auszugehen. Das Handelsrecht gebietet im Falle einer dauerhaften Wertminderung zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung. Der Anteilskaufvertrag sah eine nachträgliche Anpassung des Kaufpreises nur in einem Korridor von 90 bis 110 Prozent vor. Somit dürften höchstens bis zu 32,5 Millionen Euro des genannten Wertverlustes zurückerstattet werden . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Mit welchem Wertansatz steht die 25,1-prozentige Beteiligung an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH aktuell in der Bilanz der HGV? Die Beteiligung steht aktuell mit 338.075.913 Euro in der Bilanz (Kaufpreis inklusive Anschaffungsnebenkosten). 2. Wurde aufgrund des BDO-Gutachtens eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Wert dieser Beteiligung vorgenommen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht und wann soll dies noch erfolgen? Nein. Die bilanzielle Beteiligungsbewertung und damit auch die Vornahme möglicher Abschreibungen erfolgt grundsätzlich erst im Rahmen der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach Ablauf des Geschäftsjahres. 3. Hat die FHH beziehungsweise die HGV eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises für die 2011 erworbenen Anteile erhalten? Drucksache 21/14270 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht und wann soll dies in welcher Höhe nachgeholt werden? Die HGV hat bisher keine Rückerstattungen auf den Kaufpreis erhalten, da die hierfür gemäß Änderungsvereinbarung Wärme Ziffer 7.3 (a) zu erfüllenden Voraussetzungen bisher nicht vorliegen (keine Ausübung der Call-Option). 4. Zu welchem Preis kann die HGV die 25,1-prozentige Beteiligung an Vattenfall zurückgeben, falls der Rückkauf nicht zustande kommen sollte? Zum vorläufigen Kaufpreis von rund 325 Millionen Euro. 5. Wie sieht die derzeitige Ergebnisplanung der VWH für das laufende und die kommenden Jahre aus? Welche Investitionsvolumina werden zudem für welche Projekte geplant und wie sollen sie finanziert werden? Details der Ergebnisplanung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) wurden bislang nicht veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse , deren Bekanntwerden einen wirtschaftlichen Nachteil für Vattenfall und die VWH verursachen kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vergleiche BVerfGE 115, S. 205, 230). Die Angaben entziehen sich damit einer Veröffentlichung im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage. 6. Hat es eine Anpassung der vertraglich zugesicherten „Garantiedividende “ der VWH an die FHH beziehungsweise HGV in Höhe von bislang circa 14,7 Millionen Euro p.a. gegeben? Wenn ja, wann genau in welcher Höhe und auf welcher konkreten (Daten-)Grundlage? Nein.