BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14271 21. Wahlperiode 14.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 06.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Was ist dem Senat die Förderung der Musik in Hamburg wert? Wie steht es um die institutionelle Förderung des Landesmusikrats? Der Landesmusikrat ist eine etablierte Institution der Hamburger Musikkultur, die eine bedeutende Funktion für die Förderung der Musik in Hamburg hat. Die einleitenden Worte des Jahresberichts 2017 des Landesmusikrates lesen sich jedoch dramatisch und lassen auf eine strukturelle Unterfinanzierung des Landesmusikrats schließen. In dem Bericht heißt es: „noch immer reicht die finanzielle Ausstattung nicht aus, um die Funktionsfähigkeit des Landesmusikrates als Dachverband im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner fundamentalen Aufgaben zu sichern. Völlig unverständlich bleibt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die institutionelle Förderung des Landesmusikrates seit mehr als 15 Jahren festgeschrieben ist und keinerlei Aufwuchs erfahren hat. Sollte diesbezüglich in absehbarer Zeit keine Verbesserung eintreten, muss über die Sinnhaftigkeit der Fortführung unseres Dachverbandes oder seine Auflösung nachgedacht werden, denn die gegenwärtigen Leistungen des Landesmusikrates basieren in hohem Maße auf einem an Selbstausbeutung grenzenden Einsatz der hauptamtlichen Geschäftsführung und dem unvertretbar hohen ehrenamtlichen Engagement einzelner Präsidiumsmitglieder, was in dieser Weise nicht länger tragbar ist“ In einem an die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft gerichteten Schreiben des Präsidenten des Landesmusikrates vom 30.08. 2018 wurde abermals bestätigt, dass man „über die völlig unzureichende finanzielle Ausstattung unterrichten“ wolle. Abermals wird die seit 15 Jahren unveränderte Finanzierung genannt. Insgesamt bedeutet das, dass „wichtige Grundaufgaben “… „nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden können“. Da der Landesmusikrat nur über eine hauptamtliche Arbeitskraft in einer 75-Prozent -Stelle verfügt, können die „anstehenden Aufgaben nur unter erheblichen „Verrenkungen“ wahrgenommen werden“. Insgesamt lässt sich sagen, dass sich unter diesen Bedingungen das vorhandene Potenzial der „Musikstadt Hamburg“ nicht ausschöpfen lässt. Der Präsident des Landesmusikrates bittet daher, die schwierige Lage des Musikrates in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und Abhilfe zu schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde unterstützt das Hamburger Musikleben auf vielfältige Weise durch die Förderung von Einrichtungen wie Orchestern und szenenahen Interessenvertretungen sowie die strukturelle Förderung der Live-Musik-Szene. Darüber hinaus wird die freie Musikszene von Klassik bis Pop über Projektförderungen unterstützt. Drucksache 21/14271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hinzu kommt die Maßnahme des Musikstadtfonds, die Musikschaffenden aller Genres die Möglichkeit bietet, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe wurde der Landesmusikrat regelhaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert? Bitte für die letzten 15 Jahre darstellen . 2. Welche projektbezogenen Förderungen hat der Landesmusikrat in den letzten fünf Jahren in welcher Höhe erhalten? Die institutionelle Förderung für den Landesmusikrat Hamburg e.V. (LMR) seitens der zuständigen Behörde betrug in den Jahren 2003 bis 2011 je 42.000 Euro. Seit dem Jahr 2012 sind sämtliche Zuwendungen an den LMR im Transparenzportal erfasst, vergleiche http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2018-quartal-3?forceWeb=true. 3. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die derzeitige finanzielle und organisatorische Situation des Landesmusikrats? Bitte insbesondere darstellen, ob der Senat und die Behörde die derzeitigen Ressourcen für auskömmlich halten. Der LMR koordiniert als Dachverband die Interessen der Hamburger Musikszenen. Für diese Aufgaben ist der LMR nach Auffassung der zuständigen Behörde finanziell auskömmlich ausgestattet. 4. Planen der Senat oder die zuständige Behörde, den Landesmusikrat in Zukunft stärker zu fördern und zu unterstützen? a. Wenn ja: Bitte finanzielle und organisatorische Förderung beziehungsweise Unterstützung im Detail darstellen. b. Wenn nein: warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.