BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14272 21. Wahlperiode 14.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 06.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Höhe der finanziellen Mittel für die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bi-/Pansexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) im Hamburger Haushalt (II) Im Winter dieses Jahres wird der Doppelhaushalt für Hamburg für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt und beschlossen. Für die Belange von queeren Menschen (das heißt von LSBTI*) gibt es keinen eigenen Einzelplan. Daher ist fraglich wo die finanziellen Mittel für queere Menschen aufgeführt sind und in welcher Höhe diese angesetzt werden. Die folgenden Nachfragen ergaben sich aus der Antwort des Senats auf die Drs. 21/13561. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf die Frage nach der Höhe der aktuellen Gesamtfördersumme für die Belange von LSBTI* in Hamburg, antwortete der Senat in der Drs. 21/13561 uneindeutig. Unter 1. wurde aufgeführt, dass sich die Gesamtfördersumme für das Jahr 2017 auf 915.000 Euro, die für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel auf 1.000.000 Euro belaufen würden. Unter Frage 3. heißt es hingegen, dass „für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von LSBTI* … im Doppelhaushalt 2017/2018 Mittel in Höhe von insgesamt 686.000 Euro“ zur Verfügung stünden. Wie erklärt sich die Differenz der angegebenen Zahlen? Aus welchen Mitteln stammen die Gelder, die nicht von der BWFG für LSBTI*-Belange zur Verfügung gestellt werden, und welche Behörden bestimmen über ihre Vergabe? Der Senat versteht die Förderung der Gleichstellung als eine Querschnittsaufgabe aller Fachbehörden und Senatsämter. Im Übrigen siehe Drs. 21/13561. 2. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 sieht der bisherige Entwurf 830.000 Euro vor, um gleichstellungsrelevante Fragen in der Freien und Hansestadt Hamburg zu adressieren. Wie hoch ist der Anteil dieser finanziellen Mittel, der konkret für LSBTI*-Belange zur Verfügung gestellt werden wird? Bitte differenzieren nach Mitteln für Lesben, Schwule, Bi-/Pansexuelle , trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie nach Einrichtung , Projekt und Fördersumme. Der Senat versteht die Förderung der Gleichstellung als eine Querschnittsaufgabe aller Fachbehörden und Senatsämter. Der Haushaltsplan-Entwurf sieht im Einzelplan 3.2. für die BWFG in der Produktgruppe 246.06 insgesamt 830.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung durch die Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt vor. Die Überlegungen zur konkreten Verteilung der Mittel sind noch nicht abgeschlossen. Projektanträge liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. Drucksache 21/14272 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Obwohl das Thema Gendergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe identifiziert wurde und der Senat 2016 bekundete, das „Thema der Weiterentwicklung gleichstellungspolitischer Ziele und Kennzahlen für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 wieder aufzugreifen“ (Drs. 21/6264), umfasst das Kennzahlenbuch für den kommenden Doppelhaushalt gerade einmal zwei Kennzahlen für die Produktgruppe 246.06 Gleichstellung. Dies ist ernüchternd und unterstreicht die Notwendigkeit nach Analysen und belegbaren Erkenntnissen bezüglich einer die Gleichstellung der Geschlechter fördernden Haushaltspolitik. a) Wie sind die Kennzahlen zustande gekommen? Wieso gibt es gerade einmal zwei Kennzahlen für diesen komplexen Themenbereich? In der Drs. 21/9801 wurde der Senat ersucht, die Kennzahlen im Haushaltswesen auf ressourcen- und steuerungsrelevante Kennzahlen zu fokussieren. Die Kennzahlen der Produktgruppe 246.06 im Einzelplan 3.2. entsprechen dieser Forderung. Die Komplexität des Themenbereichs Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt wird in dem Vorwort zu der Produktgruppe dargelegt. b) Weshalb werden die Umsetzung des GPR und des Aktionsplans für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt gemeinsam in einer Kennzahl (B_246_06_002) erfasst? Wäre es nicht erkenntnisreicher den Umsetzungsgrad beider Programme differenziert zu erheben? Wie in der Erläuterung der Kennzahl B_246_06_002 dargelegt, subsumiert sich der Aktionsplan zur Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt als Maßnahme 2 unter das GPR 2013. Insofern handelt es sich bei dem Aktionsplan nicht um ein eigenes Rahmenprogramm. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.a). c) Wie kommt der Prozentwert der Kennzahl B_246_06_002 zustande ? Angeblich wurden weder GPR noch der Aktionsplan bis dato evaluiert? Der Wert für 2016 bezieht sich auf die Evaluation des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) 2013 bis 2015, siehe Drs. 21/6704. Sowohl die Fortschreibung des GPR 2017 bis 2019 als auch der Aktionsplan zur Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt werden laufend einem Monitoring hinsichtlich des Umsetzungsstandes unterzogen, sofern die Maßnahmen bereits begonnen haben. Aufgrund dieses Monitorings wurden die Prozentwerte errechnet. Die Evaluation der Maßnahmen und die darauf aufbauende Fortschreibung des GPR 2017 bis 2019 sowie des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt werden für Ende des Jahres 2019 beziehungsweise Frühjahr 2020 avisiert. 4. Inwiefern werden Menschen, die nicht in das binäre Geschlechtersystem eingeordnet werden können oder sich selbst dort nicht wiederfinden, unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung im Haushaltsplan 2019/ 2020 berücksichtigt? Siehe Antwort zu 2. 5. Verstetigung und Ausbau der Netzwerkstelle für transgeschlechtliche Menschen sind laut Haushaltsplanentwurf (Einzelplan 3.2, S. 38) vorgesehen . Was heißt dies konkret? Welche finanziellen Zuwendungen wird dieses Projekt erhalten? Wo sind die Zahlen im Haushaltsplanentwurf zu finden? Das Projekt wurde vom 01.04.2016 bis zum 31.12.2017 als Pilotprojekt bewilligt und bezweckte die Erhebung der tatsächlichen Bedarfe von Betroffenen und ihren Selbstorganisationen , um die Problemlagen und die damit verbundenen Handlungsfelder zu identifizieren. Sowohl der Sach- als auch der Evaluationsbericht zeigen auf, dass das Projekt sehr gut angenommen wird und ein höherer Bedarf an psychosozialer Beratung für Trans*Personen und deren An- und Zugehörige besteht, als bislang bewilligt wurde. Eine abschließende Bewertung steht noch aus. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14272 3 Der Haushaltsplan weist keine Förderung einzelner Projekte aus. Der Stabsstelle Gleichstellung der BWFG stehen die in der Produktgruppe 246.06 unter Punkt 4. (Kosten aus Transferleistungen) ausgewiesenen Mittel für zuwendungsfinanzierte Projekte zur Verfügung. 6. Wie ist der konkrete Stand der Planung des Projekts zur Unterstützung von Familien mit intergeschlechtlichen Personen? Wie schlägt sich das Projekt im anstehenden Doppelhaushalt finanziell nieder? Wo sind entsprechende Zuwendungen im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 abzulesen ? Es liegt ein erster Konzeptentwurf für ein Modellprojektvorhaben des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) vor. Hierzu sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Wurden den Vereinen Intervention e.V. und Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. tatsächlich 60.000 Euro per Sollübertragung auf den Einzelplan 3.2 für die Förderung der Arbeit mit zugewanderten LSBTI* zur Verfügung gestellt? Was heißt konkret, dass eine Verstetigung der Projekte vorgesehen ist? Welche finanziellen Mittel werden den beiden Projekten zur Verfügung gestellt? Siehe Drs. 21/13679. Die von den Trägern vorgelegten Quartalsberichte zeigen auf, dass ein Bedarf der Fortführung der Projekte über den bewilligten Zeitraum besteht. Konkrete Projektanträge zur Fortführung der Projekte liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. 8. Laut Drs. 21/13561 soll das Projekt Queer Refugee Woman des Intervention e.V. durch die BASFI nur noch mit der Hälfte der Fördersumme des Vorjahres ausgestattet werden (2018: 12.000 2019/2020: 6.000). Woraus ergibt sich diese massive Kürzung der Fördermittel? Wie ist es um die Förderung durch die BWFG für den kommenden Haushalt bestellt? Gemäß Drs. 21/7993 wurden in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) insgesamt bis zu 60.000 Euro per Sollübertragung auf den Einzelplan 3.2 für die Förderung der Arbeit mit zugewanderten LSBTI* der Vereine Intervention e.V. und Magnus -Hirschfeld-Centrum (e.V.) (mhc) zur Verfügung gestellt. Davon wurden die in der Drs. 21/13561 genannten Projekte gefördert. Da das Projekt des Trägers Intervention e.V. erst verspätet begonnen werden konnte, wurde die Laufzeit des Projektes bis Mitte 2019 verlängert und die zur Verfügung stehenden Mittel wurden entsprechend aufgeteilt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Für die Koordinierungsstelle zur Integration von LSBTI-Geflüchteten des mhc e.V. soll die Förderung im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 durch die BASFI komplett entfallen. Das Projekt wurde 2018 noch mit 23.000 Euro unterstützt. Wie begründet sich der Entzug der Fördermittel an dieser Stelle? Wie ist es um die Förderung durch die BWFG für den kommenden Haushalt bestellt? Gemäß Drs. 21/7993 wurden die Mittel aus dem Integrationsfonds für die Haushaltsjahre 2017/2018 zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 10. In der Drs. 21/13561 wurde keine Summe für den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 für das Projekt Abrigo der Lawaetz-wohnen&leben gGmbH ausgewiesen. Bedeutet dies, dass das Projekt nicht mehr gefördert wird? Falls ja, wieso nicht? Falls nein, wie hoch sind die vorgesehenen finanziellen Mittel für das Projekt und wo sind diese im Haushaltsplan 2019/2020 veranschlagt? Drucksache 21/14272 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Das Projekt ABRIGO wird gemeinsam mit dem Projekt Vivienda der Lawaetzwohnen &leben gGmbH (siehe Drs. 21/13850) im Rahmen einer Neuausschreibung verlängert. Zusammen sind hierfür im Rahmen der Ausschreibung 213.640 Euro jeweils für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 an gemeinsamen Projektkosten kalkuliert . Das Vergabeverfahren ist insoweit noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/13561.