BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14279 21. Wahlperiode 14.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 07.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Haben Raser in Hamburg nachts weiterhin freie Fahrt? Verteilung der mobilen Geschwindigkeitsmessungen über den Tag im bisherigen Jahresverlauf 2018 (II) Rücksichtslose Raser stellen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen sind daher sowohl für die präventive als auch für die repressive Verkehrssicherheitsarbeit äußerst wichtig. Während die Wirksamkeit der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) auf das Verhalten insbesondere ortskundiger Verkehrsteilnehmer aufgrund der ständigen Präsenz der GÜA aber mit der Zeit gemindert wird, ist dies bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung nicht der Fall. Mit Drs. 21/8356 und Drs. 21/12277 hatte ich unter anderem die Zahl der seit 2011 durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung abgefragt: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 5.177 5.051 4.924 5.623 5.186 4.606 3.983 Drs. 21/10542 hatte im Herbst 2017 zudem zutage gefördert, dass nur ein Bruchteil dieser Messeinheiten in den Nachstunden durchgeführt wird. Demnach wurden von den 4.606 mobilen Geschwindigkeitskontrollen aus dem Jahr 2016 nur 117 und damit gerade einmal 2,5 Prozent zwischen 22 – 6 Uhr durchgeführt. Diese Zahlen waren alarmierend. Denn im September 2017 hatte eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergeben, dass Hamburg die „Raserhauptstadt“ unter Deutschlands Großstädten ist und dass die Raser vor allem nachts Gas geben. Es passte ins Bild, dass sich der Senat in seiner Antwort auf eine dritte CDU- Anfrage (Drs. 21/10629) um eine inhaltliche Bewertung dieser Zahlen und um Schlüsse aus der GDV-Studie herummogelte. Die CDU-Fraktion hatte daher im Dezember 2017 mit einem Antrag (Drs. 21/11365) gefordert, jährlich mindestens 6.000 Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung in Hamburg durchzuführen, wovon mindestens 25 Prozent in den Nachtstunden erfolgen sollen. Zudem soll tagsüber schwerpunktmäßig vor Kitas, Schulen, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie an Unfallschwerpunkten geblitzt werden. Der Antrag wurde von einer bemerkenswerten Koalition aus SPD, GRÜNEN, LINKEN (R2G) und AfD abgelehnt. Dass diese Verweigerungshaltung vollkommen deplatziert sein würde, zeigte sich allerdings bereits im März dieses Jahres. Denn laut Drs. 21/12286 wurden von den gerade einmal 821 Messeinheiten in den Monaten Januar und Februar 2018 nur 36 und damit lediglich 4,4 Prozent beziehungsweise 0,6 pro Tag in den Nachtstunden durchgeführt. Drucksache 21/14279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei wertet seit 2018 Daten zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung nicht mehr in Messeinheiten, sondern in Messstunden aus. Angaben zur Anzahl durchgeführter Messeinheiten berücksichtigen die für einzelne Messeinheiten teilweise sehr unterschiedliche Messdauer nicht. Durch die Verwendung neuer Messtechnik (zum Beispiel mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger ) können Messungen im Einzelfall mittlerweile einen Zeitraum von mehreren Tagen umfassen. Die Polizei setzt im Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung auf verschiedene Module. Neben dem Einsatz von Handlasermessgeräten werden Messfahrzeuge eingesetzt, die temporär an Standorten messen, sowie Provida-Fahrzeuge, die in der Fahrbewegung Messungen vornehmen. Diese Module werden durch die Beschaffung von mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs-Anhängern (mGÜA) künftig ergänzt. Die Polizei setzt dabei die personellen Kapazitäten für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung mit den Schwerpunkten „Schützenswerte Einrichtungen“ und „Örtlichkeiten mit Unfallhäufungen“ ein. An schützenswerten Einrichtungen besteht der Bedarf nach mobiler Geschwindigkeitsüberwachung grundsätzlich nur tagsüber, da diese nachts regelmäßig nicht mehr frequentiert werden. An anderen Stellen liegt der Schwerpunkt ausgehend vom Verkehrsaufkommen und der Unfallhäufigkeit auf dem Einsatz tagsüber . Messungen zur Nachtzeit erfolgen nur begrenzt, um besondere Situationen an einzelnen Strecken zu berücksichtigen und eine Messwahrscheinlichkeit für die Verkehrsteilnehmer auch zur Nachtzeit zu ergänzen. Mit der Beschaffung von Geschwindigkeitsüberwachungs -Anhängern (mGÜA) werden die mobilen Kontrollen künftig zu allen Zeiten ausgeweitet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/13034. Für Überwachungsmaßnahmen, die sowohl Zeiträume zwischen 6 und 22 Uhr als auch solche zwischen 22 und 6 Uhr umfassen, kann bei einer Darstellung in Messeinheiten eine eindeutige Zuordnung nicht erfolgen. Dagegen ermöglicht eine Angabe von Messzeiten eine genaue Darstellung des Einsatzes zur Tages- oder Nachtzeit. Auswertbare Daten im Sinne der Fragestellung für 2018 liegen bis einschließlich 31. August 2018 vor. Ausgewertet wurden Maßnahmen, deren Hauptzielsetzung die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen darstellt. Darüber hinaus wurden Geschwindigkeitsmessungen insbesondere zur Nachtzeit auch im Rahmen der Einsätze der Kontrollgruppe „Autoposer“ mit den Zielsetzungen, aggressive Raser und illegale Wettrennen zu erkennen und zu verfolgen, durchgeführt . Diese sind jedoch nicht quantifizierbar, da weder der zeitliche Anteil noch die Häufigkeit dieser Einzelmaßnahmen erfasst wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr bisher in Hamburg durchgeführt? Im Auswertezeitraum hat die Polizei mobile Geschwindigkeitsmessungen über eine Gesamtdauer von 11.989 Stunden durchgeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele der im laufenden Jahr bisher in Hamburg durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden a) nachts zwischen 22 – 6 Uhr, Auf die erfragte Tageszeit entfielen 1.386 Messstunden. b) tagsüber zwischen 6 – 22 Uhr durchgeführt? Auf die erfragte Tageszeit entfielen 10.603 Messstunden. 3. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr in Tempo-30-Bereichen in Hamburg durchgeführt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14279 3 2.948 Messstunden entfielen auf Messungen in Tempo-30-Bereichen. 4. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr in unmittelbarer Nähe sogenannter schützenwerter Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern , Seniorenheimen und so weiter in Hamburg durchgeführt? Bitte zusätzlich angeben, wie viele dieser Messeinheiten in Tempo-30-Bereichen lagen. 4.765 Messstunden wurden im Umfeld schützenswerter Bereiche geleistet.