BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1428 21. Wahlperiode 08.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 31.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Änderungen bei den Bedingungen der Schulbegleitung in Hamburg? (II) Die Schulbegleitung in Hamburg wird nach der von Schülern/-innen mit psychosozialer Beeinträchtigung (folgend psyB abgekürzt) und der von Schülern/ -innen mit erheblichem oder umfassendem Unterstützungsbedarf im Bereich geistiger oder körperlich motorischer Entwicklung (folgend gkmEB abgekürzt) unterschieden. Aufgrund der mit diesem Schuljahr (2015/2016) eintretenden Neuerungen in der Schulbegleitung ergeben sich zur bereits gestellten Schriftlichen Kleinen Anfrage zum Thema (Drs. 21/1316) einige Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Welche Gesamtsumme in Euro wurde/wird seitens des Senats in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 (nach jetzigem Kenntnisstand) für die Schulbegleitung in Hamburg bezahlt/ bereitgestellt? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB sowie nach reiner Schulwegbegleitung und ganzschulischer Begleitung getrennt in einer Tabelle ausweisen.) a. Welche Stundensätze wurden/werden seitens des Senats für die Schuljahre 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 (nach jetzigem Kenntnisstand) durchschnittlich für die Schulbegleitung in Hamburg bezahlt/bereitgestellt? (Bitte nach pädagogischen Fachkräften und nicht pädagogischen Kräften als auch nach psyB beziehungsweise gkmEB sowie nach reiner Schulwegbegleitung und ganzschulischer Begleitung aufgeschlüsselt in obige Tabelle integrieren.) b. Entspricht es den Tatsachen, dass für pädagogisch vorerfahrene Schulbegleiter/-innen (sozial erfahrene Personen) ohne spezifische Qualifikation im beziehungsweise bis zum Ende des letzten Schuljahr /es (nicht, wie in der erteilten Antwort auf Drs. 21/1316 angegeben , 19,96 Euro, sondern) noch 22,08 Euro als Stundensatz gezahlt wurden? Siehe Drs. 20/12412. Für das laufende Haushaltsjahr 2015 können die zu erwartenden Gesamtausgaben noch nicht benannt werden. Die durchschnittlichen Kostensätze pro Stunde für Personen mit pädagogischer Vorerfahrung oder spezifischer pädagogischer beziehungsweise pflegerischer Qualifikation betrugen im Schuljahr 2013/2014: 24,25 Euro im Rahmen des SGB-VIII-Verfahrens sowie 23,20 Euro im Rahmen des SGB-XII-Verfahrens. Die übrigen Schulbegleitungen wurden durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Freiwilligendienste (FSJ oder BfD) wahrgenommen. Die Kostensätze betragen hier Drucksache 21/1428 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 regelhaft 10,06 Euro bei Einsatz über einen Träger beziehungsweise 8,84 Euro bei Einsatz einer freiberuflichen Honorarkraft. Zu den Daten des Schuljahrs 2014/2015 siehe Drs. 21/1316. Bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Behinderung eine Schulbegleitung benötigen, wird in Einzelfällen für Fachkräfte mit geringer pädagogischer Qualifikation (sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten) zusätzlich ein Stundensatz von 22,08 Euro gegenüber Trägern refinanziert. 2. Wie viele Schulbegleiter/-innen gab es/gibt es (nach bisherigem Bewilligungsstand ) in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016? (Bitte nach pädagogischen Fachkräften und nicht pädagogischen Kräften als auch nach psyB beziehungsweise gkmEB sowie nach reiner Schulwegbegleitung und ganzschulischer Begleitung in einer Tabelle abbilden .) a. Wie viele davon waren/sind (nach gegenwärtigem Bewilligungsstand ) in den betreffenden Schuljahren Kräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt mit Angabe des Trägers in einer Tabelle ausweisen.) b. Wie viele davon waren/sind (nach gegenwärtigem Bewilligungsstand ) in den betreffenden Schuljahren Kräfte des Bundesfreiwilligendienstes (BufDi)? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt mit Angabe des Trägers in die Tabelle zu 2. a. integrieren.) c. Wie viele davon waren/sind (nach gegenwärtigem Bewilligungsstand ) in den betreffenden Schuljahren ansonsten Kräfte mit pädagogischer Vorerfahrung, jedoch ohne spezifische Qualifikation? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt mit Angabe des Trägers in die Tabelle zu 2. a. integrieren.) d. Wie viele davon waren/sind (nach gegenwärtigem Bewilligungsstand ) in den betreffenden Schuljahren Erzieher/innen oder Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheit und Pflege beziehungsweise mit vergleichbarer Qualifikation? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt mit Angabe des Trägers in die Tabelle zu 2. a. integrieren.) e. Wie viele davon waren/sind (nach gegenwärtigem Bewilligungsstand ) in den betreffenden Schuljahren Sonderpädagogen/-innen (FH) oder Kräfte mit vergleichbarer Qualifikation? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt mit Angabe des Trägers in die Tabelle zu 2. a. integrieren.) Siehe Anlage 1. Für Daten, die das Schuljahr 2014/2015 betreffen, siehe Drs. 21/1316. Für das Schuljahr 2015/2016 liegen noch keine verlässlichen Daten vor. Im Übrigen werden die erfragten Daten von der zuständigen Behörde nicht erfasst. 3. Wie viele Studenten/-innen wurden/werden (nach bisherigem Bewilligungsstand ) in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 als Schulbegleitungskräfte beschäftigt? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB getrennt und in Beschäftigung über Träger oder anderweitig unterschieden in einer Tabelle angeben.) a. In welchen Qualitätsstufen der Schulbegleitung wurden/werden wie viele dieser Student/innen eingesetzt? (Bitte in die Tabelle zu 3. integrieren.) b. Wie sind sie für ihre jeweilige Schulbegleittätigkeit qualifiziert? (Bitte erläutern.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1428 3 c. Wie viele dieser Studenten/-innen sind als reine Schulwegbegleitung , wie viele als ganztägige Schulbegleitung/Betreuung angestellt ? (Bitte in die Tabelle zu 3. integrieren.) d. Wie viele dieser Studenten/-innen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt? (Bitte in die Tabelle zu 3. integrieren.) Mit der Übernahme einer Schulbegleitungsleistung durch einen Träger übernimmt dieser die Verantwortung für eine fachlich angemessene Umsetzung der Integrationsfachleistung . Dabei können auch Studentinnen und Studenten in der Regel als sozial erfahrene Personen zum Einsatz kommen. Die Gestaltung der Arbeitsverträge sowie die fachliche Vorbereitung der Arbeitskräfte liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Träger. Die zuständige Behörde erfasst nicht, in welchen Anteilen Studentinnen und Studenten zum Einsatz kommen. 4. Erfolgt (nach bisherigem Bewilligungsstand) mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 eine Herabstufung der zuvor (2014/2015) bewilligten Schulbegleitungsleistung /Schulbegleitungsqualifikation? Wenn ja, in wie vielen Fälle insgesamt? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt in einer Tabelle angeben.) a. Wenn ja, wie viele dieser Herabstufungen finden von der Qualifikationsstufe Sozialpädagoge/-in (FH) oder vergleichbar auf die Qualifikationsstufe Erzieher/-in beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpflegekraft oder vergleichbar statt? (Bitte psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt in der Tabelle zu 4. angeben.) b. Wenn ja, wie viele dieser Herabstufungen finden von der Qualifikationsstufe Erzieher/-in beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpflegekraft oder vergleichbar auf die Qualifikationsstufe Personen mit pädagogischer Vorerfahrung (sozial erfahrene Personen) ohne spezifische Qualifikation statt? (Bitte psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt in der Tabelle zu 4. angeben.) c. Wenn ja, wie viele dieser Herabstufungen finden von der Qualifikationsstufe Personen mit pädagogischer Vorerfahrung (sozial erfahrene Personen) ohne spezifische Qualifikation auf die Qualifikationsstufe Schulbegleitung ohne berufliche Qualifikation und Vorerfahrung (meist FSJ beziehungsweise BufDi) statt? (Bitte psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt in der Tabelle zu 4. angeben.) d. Wenn ja, wie viele dieser Herabstufungen fanden insgesamt von irgendeiner höheren Qualifikationsstufe auf die Qualifikationsstufe Schulbegleitung ohne berufliche Qualifikation und Vorerfahrung statt? (Bitte psyB beziehungsweise gkmEB und Schulwegs- oder Schultagsbegleitung getrennt in der Tabelle zu 4. angeben.) Siehe Drs. 21/1316. 5. Unseren Informationen nach trafen die diesjährigen Bewilligungen für die Schulbegleitung zu einem sehr späten Zeitpunkt bei den Schulen ein. In bestimmten Fällen erst unmittelbar vor Schuljahresstart oder sogar erst am Tage des Schuljahresbeginns, ist das richtig? a. Wenn ja, welche Begründung gibt die zuständige Behörde für diese Verspätungen? b. Wenn ja, gab es infolge dieser Verspätungen Schulbegleitungen, die, obwohl bewilligt, nicht rechtzeitig zum Schuljahresstart 2015/ 2016 bereitgestellt werden konnten? Drucksache 21/1428 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, in wie vielen Fällen kam das (nach bisheriger Kenntnis der Behörde) vor? c. Wenn ja, wie schätzt die Behörde diese Verspätungen und die daraus resultierenden Komplikationen hinsichtlich rechtzeitiger Anstellungen geeigneter Schulbegleitung für das laufende Schuljahr 2015/ 2016 ein? Mit welchen Sofortmaßnahmen steuert sie selbigen entgegen ? Die Bewilligungen, die im Rahmen der Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Entwicklungsbeeinträchtigung durch die regionalen Bildungs- und Beratungszentren erstellt wurden, werden fortlaufend im Jahr nach intensiver Beratung bearbeitet und lagen den Schulen rechtzeitig vor. Im Verfahren zur Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung ergaben sich in diesem Jahr durch die Umstellung des Verfahrens und die Neueinführung der Fachberatung in den Schulen Verzögerungen beim Versand der Bewilligungen, doch auch diese lagen zum Schuljahresende in den Schulen vor. Um die Schulen in ihren Planungen zu unterstützen, wurde zum Abschluss eines jeden Beratungsbesuchs sofort eine Rückmeldung zu Art und Umfang der erwartbaren Bewilligungen gegeben, sodass eine Grundlage für die schulischen Planungen vorhanden war. Aktuell gibt es in einzelnen Fällen noch Probleme bei der Besetzung von Schulbegleitungsstellen . Diese sind wie in den Vorjahren oft durch andere Faktoren bedingt, zum Beispiel die berufliche Neuorientierung von ehemaligen Schulbegleitungskräften oder den noch andauernden Prozess der Akquirierung von FSJ-Kräften durch die Träger, der erfahrungsgemäß bis Ende September andauert. 6. Da die Personalressourcen zur Schulbegleitung systemisch zugewiesen und nicht 1:1 bemessen werden (Verhältnis Schüler/-innen zu Begleitbeziehungsweise Betreuungspersonal), wie genau gestalten sich die behördlichen Zuweisungsschlüssel gemäß SGB XII für allgemeine Schulen und für spezielle Sonderschulen in 2015/2016 in der Praxis? (Bitte Verteilung und Steuerung genauer erläutern.) a. Wie gestaltete/gestaltet sich die Zuweisung im Einzelnen für die Grundschulen in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016? (Bitte in psyB und gkmEB aufschlüsseln.) b. Wie gestaltete/gestaltet sich die Zuweisung im Einzelnen für die Stadtteilschulen in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016? (Bitte in psyB und gkmEB aufschlüsseln.) c. Wie gestaltete/gestaltet sich die Zuweisung im Einzelnen für die speziellen Sonderschulen in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/ 2016? (Bitte in psyB und gkmEB aufschlüsseln.) d. Mittels welcher Instrumentarien und Strategien wird eine vollumfängliche Deckung des jeweiligen Bedarfs der betreffenden Schüler/ -innen in Sachen Schulbegleitung und -betreuung ermöglicht und dauerhaft sichergestellt? (Bitte erläutern.) e. Welche Möglichkeiten bestehen in diesem Verteilungsschema für die Sondierung und Gewährung von eventuellem Mehrbedarf im Einzelfall? (Bitte erläutern.) Grundlage für eine Bewilligung im Rahmen der Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Entwicklungsbeeinträchtigung ist stets eine einzelfallbezogene Prüfung des Unterstützungsbedarfs. Die zu gewährende Schulbegleitung wird vor dem Hintergrund des individuellen Bedarfs im Hinblick auf die notwendige Qualifikation der Begleitperson und den jeweils erforderlichen zeitlichen Umfang klar definiert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1428 5 Gleiches gilt für die Bewilligung qualifizierter Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung. Lediglich bei der schulbezogenen Zuweisung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Freiwilligendienste (FSF/BFD) als Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung an den speziellen Sonderschulen und den Schwerpunktschulen für Inklusion gibt es ein Verfahren, in dem die Anzahl der an einer Schule zu besetzenden Stellen nach einem definierten Schlüssel erfolgt. Auch in diesem Verfahren gibt es zunächst eine schülerbezogene Prüfung des Begleitungsbedarfs. Reicht aufgrund spezifischer Bedingungen an einer Schule diese Zuweisung nicht aus, ist eine Anpassung möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 7. Wie stellte/stellt sich (eingedenk Frage 5.) die Ressourcenausstattung (Zuwachs beziehungsweise Abbau von Stellen für Schulbegleitung) für die einzelnen Schulen im Stadtgebiet in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 dar? (Bitte nach Grundschulen, Stadtteilschulen und speziellen Sonderschulen mit Nennung des Standorts und Zuweisung tabellarisch angeben.) Eine Beantwortung dieser Frage mit einer schulstandortbezogenen Aufstellung der Zuweisungen von Schulbegleitungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da an den meisten Schulstandorten weniger als fünf Schülerinnen und Schüler eine Schulbegleitung erhalten. Entsprechende Angaben ließen somit Rückschlüsse auf den Einzelfall zu. Eine schulformbezogene Übersicht für das Schuljahr 2014/2015 ist Drs. 21/1047 zu entnehmen. Eine Auswertung für das Schuljahr 2015/2016 ist gegenwärtig noch nicht möglich. 8. Wie gestalteten/gestalten sich (nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Behörde) die Bewilligungszeiträume der Schulbegleitung in 2014/2015 und 2015/2016 für Schüler/-innen in Grund-, Stadtteil- und speziellen Sonderschulen? (Bitte die Zeiträume in Wochen/Monaten tabellarisch und nach psyB und gkmEB sowie in schulbegleitender und gesamtschultägiger Betreuung angeben.) a. Wie genau sehen die Verfahren der unterjährigen Überprüfung hinsichtlich der Bewilligungsfestlegung aus? (Bitte erläutern.) b. Gibt es gegebenenfalls Nachprüfungen beziehungsweise Prüf-/ Nachsteuerungsverfahren zur Bewilligungsbemessung? Wenn ja, wie genau sehen diese aus? (Bitte erläutern.) Die Verfahren zur Überprüfung des Bedarfs für eine Schulbegleitung sind in folgenden Dienstanweisungen beschrieben: ‐ Dienstanweisung zum Einsatz von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung (http://www.hamburg.de/contentblob/ 4294452/data/mbl-04-2014-sonderausabe.pdf) sowie ‐ Dienstanweisung zum Einsatz von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung (http://www.hamburg.de/contentblob/4461016/data/f2.pdf). Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung wird die Schulbegleitung regelhaft für den Zeitraum eines Schuljahrs bewilligt. Im Übrigen siehe Anlage 2. 9. In welcher Art von Beschäftigungsverhältnis befanden/befinden sich die Schulbegleitungskräfte bei den beauftragten Trägern in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 (nach gegenwärtigem Kenntnisstand der zuständigen Behörde)? (Bitte mit Angabe der Anstellungsart (VZ, TZ, geringfügig, FSJ, BufDi et cetera), nach psyB und gkmEB unterschieden, in einer Tabelle abbilden.) Drucksache 21/1428 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a. Wie hoch war/ist (nach Kenntnis der zuständigen Behörde) dabei der Anteil der durch Träger angestellten Schulbegleiter/-innen in 2014/2015 und 2015/2016 insgesamt? (Bitte in absoluten Zahlen und Prozent, nach psyB und gkmEB unterschieden, in die Tabelle zu 9. integrieren.) b. Wie hoch war/ist (nach gegenwärtiger Kenntnis der zuständigen Behörde) der Anteil Selbstständiger als Schulbegleiter/-innen in 2014/2015 und 2015/2016 insgesamt? (Bitte in absoluten Zahlen und Prozent, nach psyB und gkmEB unterschieden, in die Tabelle zu 9. integrieren.) c. Gab/gibt es (nach gegenwärtiger Kenntnis der zuständigen Behörde ) sonstige Arten von Schulbegleitung in 2014/2015 und 2015/ 2016 (etwa durch temporäre oder dauerhafte familiäre Betreuung et cetera)? Wenn ja, wie hoch war/ist deren Anteil gegebenenfalls? (Bitte in absoluten Zahlen und Prozent, nach psyB und gkmEB unterschieden , in die Tabelle zu 9. integrieren.) Die zuständige Behörde spricht mit der Bewilligung einer Schulbegleitung lediglich eine Kostenzusage aus, in der die Höhe des Kostensatzes und der Zeitumfang der zu erbringenden Leistung definiert sind. Die vertragliche Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses fällt in die Zuständigkeit der Träger. Daher können hierzu keine Angaben gemacht werden. 10. Wie hoch war/ist (nach gegenwärtiger Kenntnis der zuständigen Behörde ) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in der Schulbegleitung in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 insgesamt? (Bitte nach psyB und gkmEB unterschieden, mit Aufschlüsselung in die vier Qualifikationsstufen, in einer Tabelle abbilden.) a. Wie hoch war/ist (nach gegenwärtiger Kenntnis der zuständigen Behörde) unter diesen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in 2014/2015 und 2015/2016 die Anzahl derer, die zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf zusätzliche Unterstützungsleistungen des Staates angewiesen waren/sind? (Bitte nach psyB beziehungsweise gkmEB unterschieden, mit Aufschlüsselung in die vier Qualifikationsstufen und der Art der beantragten Leistung (zum Beispiel Wohngeld, Aufstockung nach SGBII et cetera ) angeben.) Da die vertragliche Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses in die Zuständigkeit der Träger fällt (siehe Antwort zu 9.), können hierzu keine Angaben gemacht werden. Der Anteil der Schulbegleitungen, die ohne Vermittlung eines Trägers auf Honorarbasis tätig sind und somit ihre erbrachte Leitung unmittelbar mit der zuständigen Behörde abrechnen, beträgt für das Schuljahr 2014/2015 17,3 Prozent (SGB XII) beziehungsweise 41,6 Prozent (SGB VIII). Für das Schuljahr 2015/2016 liegen hierzu noch keinerlei Daten vor. Es gibt keine Erhebungen zu der Frage, inwieweit Personen, die als Schulbegleitung im Einsatz sind, zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. 11. Wie viele Träger mussten (nach gegenwärtiger Kenntnis der zuständigen Behörde) zum Schuljahr 2015/2016 Arbeitsverträge mit Schulbegleitpersonal beziehungsweise Leistungsangebote von Schulbegleitung – infolge von Herabstufungen und einhergehender geringer Bewilligungen von Qualifikationsstufe und Stundensatz der Begleitung durch die ReBBz – beenden? (Bitte mit Anzahl der Arbeitsverhältnisse und der Qualifikationsstufe , in psyB und gkmEB unterschieden, in einer Tabelle abbilden.) a. Wie viele Träger werden Arbeitsverhältnisse in der Schulbegleitung, ob obiger Herabstufung, absehbar im Laufe des Schuljahres beenden müssen? (Bitte mit Anzahl der Arbeitsverhältnisse und der Qua- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1428 7 lifikationsstufe, in psyB und gkmEB unterschieden, in die Tabelle zu 11. einfügen.) Die erfragten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Drucksache 21/1428 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Anzahl und Umfang der Bewilligungen für Schulbegleitungen im Schuljahr 2013/ 14 Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit psychosozialer Beeinträchtigung Gesamt davon Teilnehmer -innen und Teilnehmer der Freiwilligendienste (FSJ oder BfD) davon Personen mit pädagogischer Vorerfahrung oder spezifischer pädagogischer bzw. pflegerischer Qualifikation Anzahl genehmigte Schulbegleitungen 370 43 327 durchschnittlicher Bewilligungsumfang in Stunden pro Schulwoche á fünf Schultagen 23,38 21,06 23,5 Gesamtanzahl Kinder mit Schulbegleitung 370 Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung (§ 53 SGB XII) Gesamt davon Teilnehmer -innen und Teilnehmer der Freiwilligendienste (FSJ oder BfD) davon Personen mit pädagogischer Vorerfahrung oder spezifischer pädagogischer bzw. pflegerischer Qualifikation Anzahl genehmigte Anträge auf Schulbegleitung 651 359 292 durchschnittlicher Bewilligungsumfang in Stunden pro Schulwoche á fünf Schultagen 23,03 22,33 23,34 Gesamtanzahl Kinder mit Schulbegleitung 651 Quelle: Daten der zuständigen Behörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1428 9 Anlage 2 Dauer der Schulbegleitung psychosozial belasteter Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/15 Schulform bis 3 Monate mehr als 3 bis max. 6 Monate mehr als 6 Monate , aber nicht das ganze Schuljahr 2014/15 komplettes Schuljahr 2014/15 Grundschule 38 173 99 157 Stadtteilschule 23 97 66 111 Sonderschule* 8 26 13 44 *zusammengefasst ReBBZ-Bildungsabteilungen und Spezielle Sonderschulen Quelle: Daten der zuständigen Behörde