BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14283 21. Wahlperiode 18.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 10.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Wieso bekommt der Senat die finanzielle Schieflage des Instituts für Hygiene und Umwelt nicht in den Griff? Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/2018 im Jahr 2016 (siehe auch Drs. 21/4497) wurde die finanzielle Schieflage des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) umfassend diskutiert. Als Ergebnis der Debatte wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Zukunftsfähigkeit des defizitären Instituts hinterfragen und Vorschläge für die Sicherung des Betriebes vorlegen sollte. Zudem erhöhten die involvierten Behörden ihre Entgelte im Jahr 2017 von 23 Millionen Euro außerplanmäßig auf 25,7 Millionen Euro. Angesichts dieser ergriffenen Maßnahmen bestand die Annahme, dass der Senat die finanziellen Probleme des HU auch langfristig regeln würde. Nach Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfes 2019/2020 steht nun aber fest, dass es dem Senat nicht gelungen ist, die finanzielle Schieflage in den Griff zu bekommen. Für die nächsten Jahre bis einschließlich 2022 plant Rot-Grün sogar mit erhöhten Jahresfehlbeträgen über 2 Millionen Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Im HPE 2019/2020 liegen die Ansätze ab dem Jahr 2019 für die Entgelte der Freien und Hansestadt Hamburg an das HU mit 24,3 Millionen Euro unter dem Ist-Wert des Jahres 2017 mit 25,7 Millionen Euro. Wieso geht der Senat davon aus, dass trotz steigender Kosten niedrigere Entgelte zu zahlen sind? Im Jahr 2017 waren im HU Kosten für zusätzliche Leistungen entstanden, die nicht planbar und daher auch nicht in den veranschlagten Zuführungen an das HU enthalten waren (zum Beispiel Vogelgrippe, amerikanische Faulbrut, Umweltuntersuchungen ), aber nachträglich durch die beauftragenden Behörden Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und Behörde für Umwelt und Energie erstattet worden sind. Gegenüber den Planwerten 2017 und 2018 von je 23,1 Millionen Euro für die Entgelte der Freien und Hansestadt Hamburg wachsen die Planwerte auf 24,3 (2019) beziehungsweise 24,2 (2020) Millionen Euro, was im Wesentlichen auf der pro Jahr um 1 Million Euro höheren Zuführung der BGV beruht. 2. Eines der im Jahresabschluss 2017 einsehbaren Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe sieht vor, dass die Auftraggeber bei der Aufstellung der Doppelhaushalte und Wirtschaftspläne künftig eine „kostendeckende Ausfinanzierung der von ihnen beauftragten Leistungen des Instituts“ sicherstellen. Wie passt dieses Ziel mit den Zahlen aus dem HPE 2019/2020 zusammen? Es wird davon ausgegangen, dass die in den Wirtschaftsplänen 2019 und 2020 ausgewiesenen Jahresfehlbeträge – wie schon 2016 und 2017 – durch zusätzliche fakturierbare Leistungen an die beauftragenden Behörden sowie Drittgeschäfte ausgegli- Drucksache 21/14283 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chen werden können und damit auch eine im Ergebnis kostendeckende Finanzierung der Arbeit des Instituts erfolgen kann. Nur vorsorglich wird im Haushaltsplan-Entwurf der BGV für 2019 und 2020 eine Zuführung zur Rückstellung abgebildet. 3. Im Halbjahresbericht 2018 (Drs. 21/14050) steht, dass der im Vergleich zum Ansatz höhere Fehlbetrag „hauptsächlich aus der Steigerung der Ausgaben aufgrund zusätzlicher personalbedingter Aufwendungen“ resultiere, die durch die gleichzeitig gestiegenen privatrechtlichen Entgelte nicht vollständig kompensiert werden können. Heißt das, dass das HU im Jahr 2018 zwar mehr Aufträge für die Privatwirtschaft ausführt, die Dienstleistungen allerdings nicht kostendeckend anbietet? Wenn ja, wie ist das möglich? Wenn nein, was ist der Hintergrund dieser Anmerkung im Halbjahresbericht ? Nein. Die Mehraufwendungen gegenüber der Planung für 2018 beruhen überwiegend auf höheren als geplanten Aufwendungen für bezogene Leistungen sowie eigenes und externes Personal, die im ursprünglichen Wirtschaftsplan aufgrund einer zu optimistischen Planung nicht vollständig enthalten waren, aber im Wirtschaftsplan ab 2019 nunmehr realistischer veranschlagt sind. 4. Im Wirtschaftsplan wird erwähnt, dass das Institut derzeit an einem Unternehmenskonzept arbeitet, das noch in diesem Jahr dem Verwaltungsrat vorgelegt werden soll. Liegt das Unternehmenskonzept bereits vor? Wenn ja, seit wann mit welchen Inhalten? Wenn nein, wann ist mit Vorlage zu rechnen? Das Unternehmenskonzept liegt im Entwurf vor. Es wird nach abschließender Beratung im Verwaltungsrat veröffentlicht. 5. Im Dezember 2017 wurde ein Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Ressourcenmanagements der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eingerichtet. Wann hat der Wirtschaftsausschuss in diesem Jahr bereits jeweils getagt und welche Themen standen jeweils auf der Tagesordnung? Der Wirtschaftsausschuss hat an folgenden Terminen getagt und in diesen Sitzungen den Wirtschaftsplanentwurf des HU für 2019/2020 beraten: 13.02.2018 26.02.2018 05.03.2018 12.03.2018 15.03.2018 23.03.2018 6. Der Kosten- und Leistungsrechnung des HU wurde Optimierungspotenzial attestiert. Inwieweit konnten hier in diesem Jahr bereits Verbesserungen erzielt werden? Welche weiteren Verbesserungen sind bereits geplant? Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) stellt hauptsächlich ein Instrument der internen Steuerung dar. Dessen Aussagekraft hängt unmittelbar von den zur Verfügung stehenden betrieblichen Daten ab. Das HU hat eine auf die Bedürfnisse eines Landesbetriebs abgestimmte KLR im Jahre 2016 eingeführt. Das seitdem erarbeitete Datenmaterial wird immer detaillierter und umfangreicher, sodass die KLR immer besser als Steuerungsinstrument einsetzbar ist. Für 2017 hatte das HU unter anderem erstmalig auf dem Wirtschaftsplan basierende und für die KLR nutzbare Planzahlen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14283 3 vorliegen, sodass inzwischen quartalsweise aussagekräftigere Abweichungsanalysen und Hochrechnungen vorgelegt werden können. 7. Ziel einer verbesserten Kosten- und Leistungsrechnung ist die Möglichkeit eines Benchmarkings. Wurde dieses Ziel bereits erreicht? Wenn ja, mit welchem Erkenntnisgewinn? Wenn nein, zu wann soll dies möglich sein? Hauptfunktion der KLR ist eine bessere Steuerung des Instituts. Das HU hat als Teilaspekt dieses Ziels inzwischen aber auch grundsätzlich die Voraussetzungen geschaffen, mit der KLR ein Benchmarking durchführen zu können. Diese Möglichkeit wird anlassbezogen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Marktanalysen genutzt. 8. Welche weiteren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wurden seit dem Jahr 2016 ergriffen und sollen zeitnah noch ergriffen werden? Die Effizienzsteigerung der Arbeit des Instituts ist eine laufende Aufgabe. Beispiele für konkrete Maßnahmen in diese Richtung seit 2016 sind unter anderem die Erhöhung von Serieneffekten in den Laboren zum Beispiel im Rahmen der Norddeutschen Kooperation von sieben Bundesländern (NoKo), Synergieeffekte durch Einrichtung von internen Servicebereichen, an denen Untersuchungsparameter konzentriert werden (zum Beispiel wurden Schwermetalluntersuchungen in einem Referat konzentriert und werden für Umwelt-, Lebensmittelund Kosmetika-Proben zur Verfügung gestellt) sowie die Anschaffung moderner Laborgeräte, die zeit- und ressourcenschonende Analysenstrategien ermöglichen (zum Beispiel NMR und NGS – siehe Drs. 21/13805). 9. Im Wirtschaftsplan des HU im HPE 2019/2020 werden die zunehmend steigenden Aufwendungen für Gebäudeinstandsetzungen erwähnt. Auch im Jahresabschluss 2017 ist das Thema und Drs. 21/11797 ist zu entnehmen , dass geprüft werde, ob das „Gebäude gegebenenfalls umgebaut werden könne oder ein Neubau besser sei. Die Planungsphase 0 sei voraussichtlich im Sommer 2018 abgeschlossen.“ Ist die Planungsphase 0 bereits abgeschlossen? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis im Einzelnen? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss zu rechnen? Die Planungsphase 0 ist noch nicht abgeschlossen, weil es im Rahmen des Prozesses unter anderem durch relevante personelle Veränderungen beim beauftragten externen Laborplaner zu Verzögerungen gekommen ist. Das HU wirkt auf einen Abschluss der Abstimmungen mit dem Laborplaner bis spätestens Ende 2018 hin.