BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14295 21. Wahlperiode 18.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 10.09.18 und Antwort des Senats Betr.: „Merkel-muss-weg“-Demo am 05.09.2018 Am 05.09.2018 fand in Hamburg unter dem Veranstaltungstitel „Merkel muss weg“ eine angemeldete Demonstration statt. Es waren zudem zwei Aufzüge angemeldet, die sich gegen diese Demonstration richteten. Weiter gab es zahlreiche Personen, die gegen die „Merkel-muss-weg“-Demonstration demonstrierten. Laut Pressemitteilung der Polizei kam es im Rahmen dieses Demonstrationsgeschehens auch zu gewalttätigen Zwischenfällen. So wird angegeben, dass Versammlungsteilnehmer und Polizei aus Richtung Jungfernstieg mit drei Ampullen mit übelriechender Substanz und mit Eiern beworfen wurden. Weiter erfolgte ein Bewurf mit Steinen aus Richtung Kalkhof in Höhe des Gänsemarktes. Ein Teilnehmer der „Merkel-muss-weg“-Demonstration soll schwer verletzt worden sein. Nach Ende der „Merkel-muss-weg“-Demonstration wurde die Polizei am Gänsemarkt mit diversen Gegenständen beworfen, woraufhin diese Wasserwerfer einsetzte. Zudem kam es zu einem Steinwurf gegen einen Journalisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 5. September 2018 wurden drei Versammlungen/Aufzüge von Privatpersonen in der Hamburger Innenstadt angemeldet: Versammlung „Merkel-muss-weg!“ in der Zeit von 19 bis 20.30 Uhr im Bereich Gänsemarkt Aufzug „Nazis und Rassisten entgegentreten“ in der Zeit von 17.30 bis 20 Uhr, Schlusskundgebung Jungfernstieg/Neuer Jungfernstieg Aufzug „Hamburger Stimmen gegen Rechts“ in der Zeit von 17 bis 18.30 Uhr, Schlusskundgebung Jungfernstieg/Neuer Jungfernstieg Die beiden Aufzüge verliefen friedlich; auf Teilnehmer der Versammlung unter dem Tenor „Merkel-muss-weg!“ wirkten von außen Störer ein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Verletzte hat es im Zuge der Demonstrationen am 05.09.2018 gegeben und welcher Art waren die Verletzungen? 2. Aus welchem „Demonstrationslager“ stammen die Verletzten und auf welche Weise und durch wen wurden sie verletzt? Siehe Drs: 21/14281. 3. Aus welchem „Demonstrationslager“ erfolgte der Bewurf mit den Ampullen mit übelriechender Substanz und mit Eiern? Drucksache 21/14295 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Bewurf erfolgte von Personen aus Richtung Jungfernstieg in Richtung Gänsemarkt . Eine Zuordnung der Störer zu einer der angemeldeten Aufzüge ist ausgehend von der Erkenntnislage der Polizei nicht möglich. 4. Aus welchem „Demonstrationslager“ erfolgte der Bewurf mit Steinen aus Richtung Kalkhof in Höhe des Gänsemarktes? 5. Aus welchem „Demonstrationslager“ erfolgte der Bewurf der Polizei mit diversen Gegenständen am Gänsemarkt? Eine Zuordnung der Störer zu einer der angemeldeten Aufzüge ist ausgehend von der Erkenntnislage der Polizei nicht möglich. 6. Aus welchem „Demonstrationslager“ erfolgte der Steinwurf auf den Journalisten ? Nach Kenntnis der Polizei befand sich der Journalist vor der Versammlung „Merkelmuss -weg!“ mit Blickrichtung zu dieser. Da er am hinteren Oberschenkel getroffen wurde, erfolgte der Steinwurf nicht von dort. Der Journalist ist nach eigenen Angaben nicht verletzt worden. Eine Zuordnung der Störer zu einer der angemeldeten Aufzüge ist ausgehend von der Erkenntnislage der Polizei nicht möglich. 7. Gab es weitere gewalttätige Vorfälle? Nach derzeitigem Kenntnisstand der Polizei nicht. 8. Gab es Vorfälle, die die Polizei zu der Einschätzung gelangen lassen, dass diese extremistisch sein könnten? Wenn ja, welche? Das Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz (LKA 7) stuft die in der Antwort zu 1 genannten Körperverletzungsdelikte als extremistisch ein. 9. Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Polizei im Zuge der Demonstrationen aus welchen Gründen gegen wen eingeleitet? Die Polizei hat bisher 13 Ermittlungsverfahren eingeleitet: Straftat Anzahl ermittelte Tatverdächtige schwere Körperverletzung 1 1 gefährliche Körperverletzung 1 - gefährliche Körperverletzung (Versuch) 1 - Sachbeschädigung 4 1 Beleidigung 1 1 Verstoß Versammlungsgesetzt (Vermummung ) 3 3 Bedrohung 1 - Diebstahl 1 1 10. Wie bewertet die Polizei die Neigung zu Gewalttätigkeiten bezogen auf die unterschiedlichen Demonstrationsversammlungen beziehungsweise bezogen auf die Teilnehmer der „Merkel-muss-weg“-Demonstration und der Gegendemonstration? Die Demonstrationsversammlungen waren insgesamt sehr heterogen zusammengesetzt . Eine Bewertung der Neigung zu Gewalttätigkeiten der Demonstrationsversammlungen im Sinne der Fragestellungen ist vor diesem Hintergrund polizeilich nicht vorzunehmen .