BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14301 21. Wahlperiode 18.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dennis Gladiator (CDU) vom 10.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Wieder Bevormundung und Nötigung durch „Parking Day“? Wie steht der Senat dieses Jahr zu der mobilitätsfeindlichen Aktion der „Parkplatzguerilla “? Im Rahmen des sogenannten Parking Day wurden am 15. September 2017 in Eimsbüttel, Ottensen und auf St. Pauli Parkplätze durch Aktivisten gezielt besetzt. Die Initiatoren rechtfertigten diese verkehrspolitische „Guerillaaktion“ als zivilen Ungehorsam gegen die „Platzverschwendung durch Autos“.1 Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) tolerierte diese Aktion und begründete dies damit, dass es sich um eine angemeldete Kundgebung gehandelt habe. Die mitregierenden GRÜNEN befürworteten diese Aktion ausdrücklich. Die fachlich zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hingegen mogelte sich in ihrer Antwort auf eine CDU-Anfrage zu dieser Anti- Autofahrer-Aktion (Drs. 21/10404) um eine klare Einlassung hinsichtlich der verkehrspolitischen Sinnhaftigkeit herum. Dieses Jahr wird der „Parking Day“ am 21. September 2018 stattfinden. Entsprechende Terminhinweise sind bereits online.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Beim Parking Day handelte es sich nach Erkenntnissen der Polizei um eine global angelegte eintägige Aktion, die auch in der Bundesrepublik Deutschland in mehreren Städten in Form von Versammlungen durchgeführt wird und aufzeigen soll, wie aus Sicht der Veranstalter Parkraum besser genutzt werden könnte. Zur rechtlichen Einstufung und dem Ablauf der im Jahr 2017 in Hamburg durchgeführten Veranstaltung siehe Drs. 21/10404. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Verkehrspolitische Aspekte 1. Inwiefern fördert die Blockade von öffentlichen Parkplätzen im Allgemeinen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Mobilität in Hamburg? 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article211920945/Radfahrer-besetzen-Parkplaetze-in- Ottensen-und-Eimsbuettel.html und https://hamburg.adfc.de/news/adfc-fordert-zum-parkingday -am-1592017-mehr-raum-fuers-rad/, letzter Zugriff jeweils am 10.09.18. 2 Siehe unter anderem hier: https://hamburg.adfc.de/news/parking-day-am-21-september-2018/, letzter Zugriff: 10.09.18. Drucksache 21/14301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Inwiefern reduziert die Blockade von öffentlichen Parkplätzen im Allgemeinen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Parksuchverkehre in Hamburg? 3. Erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Ausübung zivilen Ungehorsams zur Durchsetzung verkehrspolitischer Zielsetzungen grundsätzlich als legitim? 4. Steht der „Parking Day“ am 21. September 2018 in Hamburg in Einklang mit oder im Widerspruch zur Radverkehrsförderung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde? 5. Inwiefern befürwortet die Radverkehrskoordinatorin den „Parking Day“ und die damit verbundene Zweckentfremdung von Parkraum? Bitte begründen. Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/10404. 6. Wird die Radverkehrskoordinatorin am „Parking Day“ 2018 teilnehmen? Siehe Antwort zu 8. 7. Inwiefern befürwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) den „Parking Day“ 2018 und die damit verbundene Zweckentfremdung von Parkraum? Bitte begründen. Siehe Drs. 21/10404. 8. Werden Vertreter der BWVI am „Parking Day“ 2018 teilnehmen? Falls ja, aus welchem Referat aus welchem Grund? Eine Teilnahme von Vertreterinnen oder Vertretern der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist derzeit nicht vorgesehen. 9. Inwiefern befürwortet die Behörde für Inneres und Sport (BIS) den „Parking Day“ 2018 und die damit verbundene Zweckentfremdung von Parkraum ? Bitte begründen. Siehe Drs. 21/10404. 10. Werden Vertreter der BIS am „Parking Day“ 2018 teilnehmen? Falls ja, aus welchem Referat aus welchem Grund? Eine Teilnahme von Vertreterinnen oder Vertretern der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist derzeit nicht vorgesehen. Polizeibeamte werden ausschließlich zum Schutz der Versammlung eingesetzt. 11. Inwiefern werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und/oder einer der Landesbetriebe den „Parking Day“ 2018 in Hamburg finanziell unterstützen? Wenn ja, weshalb, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe welches Einzelplans? 12. Werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und/oder einer der Landesbetriebe den „Parking Day“ 2018 personell unterstützen ? Wenn ja, weshalb, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe welches Einzelplans? Eine Unterstützung durch den Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden erfolgt nicht. Im Übrigen: entfällt. II. Versammlungsrechtliche Aspekte 13. Wie viele Anträge auf Anmeldungen von Kundgebungen/Demonstrationen im Rahmen des „Parking Day“ 2018 wurden wann von wem bei welchen Stellen bisher gestellt? Wie viele davon wurden von jeweils wel- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14301 3 cher Stelle auf welcher rechtlichen Grundlage bewilligt und wie viele nicht? 14. Mit welchen Mottos wurden die Kundgebungen/Demonstrationen im Rahmen des „Parking Day“ 2018 bisher jeweils als Veranstaltung angemeldet ? Bitte für jede Veranstaltung das entsprechende Motto angeben. Bei der zuständigen Versammlungsbehörde bei der Polizei sind bis zum Stichtag 12. September 2018 zwei Anmeldungen für Versammlungen im Sinne der Fragestellung eingegangen: Anmeldung am 31. Juli 2018 durch eine Privatperson für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) mit dem Tenor „Parking-Day – Mehr Raum für Menschen und fürs Rad!“ Anmeldung am 31. August 2018 durch eine Privatperson für die Grünen Jugend mit dem Tenor „Parking Day!“ Die Versammlungsbehörde hat beide Versammlungen bestätigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/10404. 15. Wie viele Polizeibeamte welcher Polizeikommissariate/Einheiten werden mit der Überwachung der Aktionen im Rahmen des „Parking Day“ 2018 beschäftigt sein? Nach bisheriger Planung wird ein Beamter des Besonderen Fußstreifendienstes des Polizeikommissariats 23 für die beiden Veranstaltungsorte in der Eppendorfer Landstraße eingesetzt. Der betroffene Abschnitt umfasst eine Strecke von 70 Metern. Dies entspricht der gängigen polizeilichen Praxis bei derartigen Veranstaltungen.