BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14302 21. Wahlperiode 18.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 10.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Zur Sicherheits- und Personalsituation in den Schwimmbädern der Bäderland Hamburg GmbH Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) ist seit Januar 1995 der Betreiber der meisten öffentlichen Schwimmbäder in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie betreibt insgesamt 21 Hallenbäder sowie sechs reine Sommerfreibäder. Ergänzend zu den Drs. 21/364, 21/5316, 21/10354 und 21/13920 habe ich weitere Fragen zur Sicherheits- und Personalsituation in den Schwimmbädern der BLH. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg (BLH) wie folgt: 1) Wie viele Beschwerden über Ruhestörungen und Belästigungen gingen seit dem Jahr 2014 in den Schwimmbädern der BLH ein? Bitte jährlich aufschlüsseln. Eine statistische Erfassung von Beschwerden findet bei BLH nicht statt. 2) Wie viele Hausverbote wurden seit dem Jahr 2014 verteilt? Bitte jährlich aufschlüsseln. Jahr Anzahl der erteilten Hausverbote 2014 6 2015 9 2016 10 2017 19 2018* 25 * Stand 31.08.2018 3) Wie viele Fälle von festgestellten oder gemeldeten Delikten in den Schwimmbädern der BLH wurden seit dem Jahr 2016 festgestellt? Bitte die Tabelle aus Drs. 21/5316 weiterführen. 2018 * 2017 2016 Einsätze aufgrund von Diebstahl 49 35 42 Einsätze aufgrund von Einbruch 4 6 4 Einsätze aufgrund von Konflikten zwischen Gästen sowie Wahrnehmung des Hausrechtes 28 22 19 Einsätze aufgrund von Belästigung 17 23 35 Einsätze mit diversen Hintergründen wie 15 19 18 Drucksache 21/14302 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2018 * 2017 2016 Konsum von BTM, Vandalismus, Parkremplern , nächtlicher Hausfriedensbruch. * Stand 31.08.2018 4) Nach persönlichen Mitteilungen von Besuchern des Harburger Schwimmbads „Midsommerland“ soll sich das dortige Sicherheitspersonal zum Unmut einiger Gäste wiederholt im Saunabereich aufgehalten haben. Dies vorausgeschickt frage ich: Hat das externe Sicherheitspersonal ebenso Zugang zum sensiblen, bekleidungsfreien Saunabereich wie (Sauna-)Mitarbeiter der BLH? Falls ja, welche Gründe sprechen für deren Einsatz im Saunabereich? Das Sicherheitspersonal hat Zugang zu den Außenanlagen des Saunabereichs, dem Saunagarten. Da sich das MidSommerland im Park und am See befindet, wird die Außenfläche bestreift und unter anderem auf unberechtigte Zutritte überwacht. Der Zutritt zu sensiblen Saunabereichen durch das Sicherheitspersonal ist nur nach vorheriger Absprache mit BLH-Personal gestattet. 5) In welchen Sprachen sind die jeweiligen Bade- und Saunaordnungen ausgewiesen und in welchen Bereichen werden diese üblicherweise veröffentlicht? Die Bade- und Saunaordnungen sind in deutscher Sprache ausgewiesen. Sie hängen im Eingangsbereich an den Kassen aus und sind allgemein zugänglich auf der BLH- Website einsehbar. 6) Folgt die BLH der Praxis anderer Städte, anhand von Comics/Piktogrammen aufzuzeigen, wie sich (ausländische) Badegäste zu verhalten haben? Falls ja, in welche Sprachen sind die Comics/Piktogramme übersetzt? Falls ja, aus welchen Gründen sind solche Maßnahmen notwendig geworden? Falls ja, ist die BLH von dem Erfolg dieser Maßnahmen überzeugt? Bitte begründet darlegen. Nein. Bei BLH ist Personal aus 25 verschiedenen Nationen beschäftigt. In der Regel kann jeder Gast in seiner Landessprache oder auf Englisch beraten beziehungsweise informiert werden. 7) Wie hat sich der Personalbestand in den Schwimmbädern der BLH seit 2015 entwickelt? a. Wie hat sich der jeweilige Anteil der Arbeitsverhältnisse (festangestellt , geringfügig beschäftigt, freie Mitarbeit) entwickelt? Anteil des festangestellten Personals in den Bädern (Durchschnitt in VzÄ): 2015 68 Prozent 2016 70 Prozent 2017 71 Prozent 2018 75 Prozent (bis zum 31.07.2018) Anteil des Personals auf Abruf beziehungsweise geringfügig beschäftigt (Durchschnitt in VZÄ) 2015 2,8 Prozent 2016 2,3 Prozent 2017 2,7 Prozent 2018 2,5 Prozent (bis zum 31.07.2018) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14302 3 Für den Schwimm- und Badebetrieb werden keine freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. b. Wie hat sich der Personalaufwand im selben Zeitraum entwickelt? Der Senat ist durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 52 GmbHG i.V.m. 394, 395 AktG an der Beantwortung der Frage gehindert. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung etwa auch Umsätze , Ertragslagen und Aufwandspositionen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Die mit der Drucksache erfragten Daten wären eine gute Grundlage für eine Marktanalyse der Wettbewerber (Fitnessclubs und Hotels), die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbssituation von BLH auswirken. 8) In welchen Schwimmbädern der BLH wird derzeit externes Sicherheitspersonal eingesetzt? Siehe Drs. 21/13920. a. Zu welchen Zeiträumen und in welcher Bestreifung ist das Sicherheitspersonal in den jeweiligen Bädern tätig? Hierzu macht BLH aus Sicherheitsgründen keine Aussage. Durch Bekanntmachung würde der Sinn der Bestreifung konterkariert werden. 9) Zur Drs. 21/364 äußert sich der Senat wie folgt: „Der Einsatz von Sicherheitsdiensten dient der Prävention gegen Vandalismusschäden und Vermeidung von Unfällen in Folge von unberechtigten Zutritten zu den Anlagen.“ Dies vorausgeschickt frage ich: a. Aus welchen Gründen wird externes Sicherheitspersonal benötigt, wenn dies in früheren Jahren von den Mitarbeitern der BLH übernommen werden konnte? Die Nachtbestreifung zur Prävention gegen Vandalismusschäden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer Zunahme von Fällen von Vandalismus, und zur Vermeidung von Unfällen infolge unberechtigter Zutritte wurde, entgegen der der Fragestellung zugrunde liegenden Behauptung, auch in früheren Jahren nicht durch das BLH- Personal durchgeführt. b. Existieren noch weitere ausschlaggebende Gründe für den Einsatz von Sicherheitspersonal? Falls ja, welche? Gäste bringen im Gegensatz zu früheren Jahren inzwischen sehr teure Elektronikund Kommunikationsgeräte wie Smartphones, Tablets oder ähnliche mit in die Schwimmbäder. Außerdem befinden sich üblicherweise Autoschlüssel, Ausweisdokumente , Kreditkarten und weitere Wertgegenstände von höherem Wert als in der Vergangenheit im Gepäck und damit in den Spinden und Wertschließfächern der Gäste . Zum Schutz dieser mittlerweile alltäglich mitgeführten wertvollen Gegenstände wird vermehrt Sicherheitspersonal zwecks Prävention von Schrankeinbrüchen eingesetzt. c. Welche Befugnisse hat das Sicherheitspersonal? In Abstimmung mit dem BLH-Personal kann das Sicherheitspersonal das Hausrecht wahrnehmen. d. Die mit der Beauftragung externer Sicherheitsunternehmen auftretenden Kosten sind insbesondere seit dem Jahre 2015 massiv gestiegen (vergleiche Drs. 13920). Zudem scheinen sich die Kosten im Jahre 2018 gegenüber dem Vorjahr erneut zu erhöhen. Welche ausschlaggebenden Gründe liegen dieser Entwicklung zugrunde? Der Anstieg ist sowohl dem gestiegenen Besucheraufkommen – zum Beispiel eine erhöhte Saunaauslastung in den Vorjahren sowie in diesem Jahr wetterbedingt über- Drucksache 21/14302 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 durchschnittlich viele Gäste in den Freibädern – und andererseits dem geänderten Besucherverhalten geschuldet. Siehe dazu auch Antwort zu 9) b. 10) Welche Voraussetzungen bestehen für Schwimmlehrer, Mitarbeiter in den Badezonen („Bade-/Saunameister“) sowie für externes Sicherheitspersonal , um im Regelbetrieb der BLH eingesetzt zu werden? Dies ist abhängig von den jeweiligen konkreten Aufgaben. Alle Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer sowie Schulschwimmlehrerinnen und -lehrer müssen mindestens das DLRG-Rettungsabzeichen in Silber besitzen, über 18 Jahre alt sein, deutsch sprechen können und regelmäßig ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen . Die eingesetzten Sicherheitsdienste sind nach DIN EN ISO9001 zertifiziert und entsprechen den behördlichen Anforderungen. 11) Erhalten Mitarbeiter der BLH in den Bereichen „Konfliktmanagement“, „Deeskalationstraining“ oder in ähnlichen Bereichen spezielle Schulungen ? a. Falls ja, was ist der Anlass für Schulungen dieser Art? b. Falls ja, sind die Schulungen verpflichtend? c. Falls ja, seit wann werden Schulungen dieser Art vorgenommen? d. Falls ja, um welche Inhalte handelt es sich dabei konkret? e. Falls ja, von wem werden die Schulungen organisiert und wo finden diese statt? Die Bad-, Team- und Schichtführer werden seit jeher im Rahmen ihrer üblichen Personalentwicklung und der Vorbereitung auf ihre Personalführungsaufgaben an der BLH-eigenen Akademie von externen Fachreferenten entsprechend geschult. Ziel der Schulungen ist die Stabilisierung und Stärkung der Selbstsicherheit und die Ausbildung moderner Personalführungskompetenzen angehender Führungskräfte, um sie zur Leitung von Sport- und Freizeiteinrichtungen mit großem Personalstamm und rund 100.000 bis 400.000 Gästen jährlich zu befähigen. Zusätzlich zum Führungskräftetraining werden diese Themen in Seminaren des jährlichen Weiterbildungskalenders für das gesamte Personal angeboten. Die Themen sind ebenfalls Bestandteil der für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend zu besuchenden initialen Veranstaltungen (Welcome/Einführung) und werden seit 2014 angeboten. Dabei werden folgende Inhalte vermittelt: - sicherer Umgang mit aggressiven Kunden/-innen, - Konfliktbewältigung bei der Umsetzung von Bade- und Saunaregeln, - deeskalierende Kommunikation, - Umgang mit Bedrohung und Schaffen von Sicherheit für Gäste, - Erkennen und Eingreifen bei Übergriffen auf Frauen und Kinder. Die Schulungen finden in der BLH-eigenen Akademie mit externen Fachreferenten statt. 12) Stellt die BLH gezielt fremdsprachige Mitarbeiter ein? Siehe Antwort zu 6).