BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1431 21. Wahlperiode 08.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 31.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft in der Hufnerstraße Der Hotelier und Steakhaus-Betreiber Eugen Block hat der Stadt seinen früheren Unternehmenssitz in der Hufnerstraße für zweieinhalb Jahre als Flüchtlingsunterkunft angeboten. Mittlerweile wird das Haus zu diesem Zweck umgebaut. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Medienbericht teilen sich Herr Block und das Bezirksamt die Kosten für den Umbau des Gebäudes. Wie hoch werden die Kosten des Umbaus insgesamt und pro geschaffenen Platz sein? a. Welchen Anteil zahlen die Stadt/der Bezirk? b. Wie hoch sind die Mietkosten für die Unterkunft pro Monat? Die Konditionen des Mietvertrages unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragspartner. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. c. Wie hoch waren die Umbaukosten bei vergleichbaren Projekten? Siehe Antwort zu 2. 2. Immer wieder nimmt die zuständige Behörde mit dem Argument der Unwirtschaftlichkeit Abstand von Plänen Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen umzubauen. Nach welchem Beurteilungsschema arbeitet die Behörde dabei? a. Wie hoch waren die durchschnittlichen Umbaukosten pro geschaffenen Platz insgesamt im vergangenen Jahr? b. Wie hoch waren die Umbaukosten insgesamt beim teuersten und beim günstigsten Gebäudeumbau für Flüchtlingsunterkünfte im vergangenen Jahr? Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mietet oder kauft Immobilien grundsätzlich zu marktüblichen Preisen an, siehe Drs. 21/1067. Bei der Anmietung von Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen werden die Umbaumaßnahmen in der Regel von dem Vermieter durchgeführt und die Umbaukosten auf die Kaltmiete umgeschlagen. Im Übrigen liegen dem Senat keine weiteren Erkenntnisse zu Kosten bei Umbauten in bestehenden Gebäuden oder den Anteil dieser Umbaukosten an den jeweiligen Mietkosten vor. Soweit sich im Einzelfall Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen im Bestand der FHH befinden, liegen bisher keine Abschlussrechnungen vor, sodass keine Aus- Drucksache 21/1431 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sagen zu den tatsächlichen Umbaukosten möglich sind. Im Übrigen siehe auch Drs. 20/14487.