BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4335 21. Wahlperiode 18.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 12.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Schulcampus Hanhoopsfeld – Alles wird gut, aber wann denn endlich? Im November 2013 gewann das Wiener Architekturbüro „Alles wird gut“ den Wettbewerb um den Neubau des Schulcampus Hanhoopsfeld. Im Dezember 2017 wurde das Richtfest des Multifunktionsgebäudes gefeiert und die Vorfreude auf den Bezug des neuen Schulstandortes des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums und der Lessing-Stadtteilschule kannte keine Grenzen . Auf der Zielgeraden geht dem Großprojekt jedoch die Puste aus. Während die ersten Gebäude des Gymnasiums bereits fertiggestellt sind, wartet die Lessing Stadtteilschule weiter auf den Umzug. Der für die Herbstferien geplante Umzug wurde bereits auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese weitere Verzögerung ist sehr ärgerlich und beeinträchtigt die anstehenden Umzüge beziehungsweise die Planungen weiterer Schulen im Bezirk Harburg . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Die ursprüngliche Fertigstellung des Schulcampus war für das Jahr 2016 geplant. Aus welchen Gründen konnte der Campus bisher nicht komplett fertiggestellt und an die Schulen übergeben werden? Die Fertigstellung im Jahr 2018 wurde frühzeitig mit der Schule und der für Schule zuständigen Behörde abgestimmt und unter anderem im Rahmen der Grundsteinlegung 2016 und des Richtfests im Dezember 2017 öffentlich kommuniziert. Die notwendige Kostenoptimierung in der Ausführungsplanung verlängerte die ursprünglich vorgesehene Planungszeit. Aktuell befindet sich das Bauvorhaben rund sechs Wochen in Verzug. Dies ist auf Ausfallzeiten wegen extremer Kälte im Frühjahr und extremer Wärme im Sommer zurückzuführen. Verzögert haben sich dadurch insbesondere Arbeiten am Dach und an den Bodenbelägen. 2) Welche Gebäude sind mittlerweile fertiggestellt und können im vollen Umfang genutzt werden? 3) Kommt es in den genutzten Gebäuden derzeit zu Nutzungseinschränkungen ? Das Klassengebäude des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums (Gebäude 20) wurde im Oktober 2017 planmäßig fertiggestellt, in Betrieb genommen und wird seither in vollem Umfang genutzt. Es gibt keine Nutzungseinschränkungen. Wenn ja, welcher Art und wann sollen diese abgestellt sein? 4) Welche Gebäude und Gewerke befinden sich derzeit noch in der Fertigstellung ? Drucksache 21/4335 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Pausenmerkzweckgebäude (Gebäude 21), zwei Klassengebäude (Gebäude 30 und 32), das Oberstufengebäude (Gebäude 31) mit den naturwissenschaftlichen Fachklassenräumen, das Verwaltungsgebäude (Gebäude 33) und die Dreifeldsporthalle mit Tanz- und Boxraum und Werkstätten befinden sich in der Fertigstellung. Im Wesentlichen sind noch die Innenausbaugewerke tätig und es erfolgen noch die Abnahmen und die Inbetriebnahmen. 5) Wann kann der Umzug der Lessing Stadtteilschule vollzogen werden? Die Schule plant aktuell, alle Gebäude gemeinsam zum Schulhalbjahreswechsel im Januar 2019 zu beziehen. 6) Welche Baumaßnahmen werden, nach dem Auszug der Lessing- Stadtteilschule, an den bisher genutzten Standorten erfolgen? 7) Wann sollen diese abgeschlossen sein? 8) Welche Folgen ergeben sich aus den Verzögerungen für die Schulen Kerschensteiner Straße, die Goethe-Schule-Harburg und das ReBBZ Harburg? Die Gebäude der Lessing-Stadtteilschule am Standort Sinstorfer Weg 40 werden freigezogen . Baumaßnahmen sind an dem Standort aktuell nicht geplant. Der Standort Am Soldatenfriedhof 21 der Lessing-Stadtteilschule ist für die Nachnutzung durch eine neue Grundschule vorgesehen. Derzeit erfolgt in Abstimmung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung die Phase „0“, um die Bedarfsplanung der künftigen Grundschule festzulegen. Ein Abschluss notwendiger Baumaßnahmen ist aktuell für das Jahr 2020 vorgesehen. Der Umzug der STS Lessing hat keine Folgen für die Baumaßnahmen an der Goethe- Schule-Harburg, der Schule Kerschensteiner Straße und dem ReBBZ Harburg. 9) In welcher Höhe und Form entstehen durch die baulichen Verzögerungen Mehrkosten und wer trägt diese? Die Kosten für bauzeitliche Verzögerungen sind im Rahmen des geltenden Mieter- Vermieter-Modells durch die geplanten Investitionskosten gedeckt und in dem Angebotspreis eingepreist.