BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14338 21. Wahlperiode 18.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 12.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Hamburg Auf ein Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion im Bezirk Bergedorf (Drs. 20- 1696.01) erklärt die Behörde für Kultur und Medien, die seit 2015 verfügbaren Mittel aus Erlösen der Digitalen Dividende II, von denen 15,8 Millionen Euro nach Hamburg geflossen sind, wären bislang nicht zur Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur verwendet worden. In der Antwort auf Drs. 21/13547 erklärt der Senat ferner, ein Antrag auf Förderung eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells nach BBandFördRL über 7,6 Millionen Euro sei im März 2017 bewilligt worden. Ein Markterkundungsverfahren sei durchgeführt worden, um förderfähige Anschlüsse zu identifizieren . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Stadt Hamburg hat erfolgreich einen Antrag auf eine Breitbandausbauförderung des Bundes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt. Dieses Förderprogramm ist an Kommunen als antragsberechtigte Gebietskörperschaften gerichtet. In Hamburg ist allein die Stadt selbst antragsberechtigt und hat sich nach den Vorgaben der Förderrichtlinie hälftig an der Gesamtfördersumme aus Landesmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung soll aus der sogenannten Digitalen Dividende II erfolgen. Das in Betracht genommene Fördergebiet umfasst die gesamte Stadtfläche. Förderfähig sind alle Haushalte beziehungsweise Unternehmen (Adressen), die innerhalb von drei Jahren nicht durch einen Netzbetreiber mit einer Leistung von mindestens 30 MBit/s versorgt werden. In Hamburg betrifft dies rund 1,5 Prozent der Haushalte beziehungsweise Unternehmen. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/13547. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Für welche einzeln aufzuführenden Projekte in welchen Stadtteilen welcher Bezirke wurden wann, über welche Beträge und durch wen Förderungsanträge seit 2015 im Bereich des Breitbandausbaus gestellt? Bitte pro Jahr differenziert darstellen. 2. Aus welchen Fördermitteln wurden den Antragstellern erfolgreicher Anträge nach 1. Gelder zur Verfügung gestellt? 3. Welche Beträge waren zum 31. August 2018 durch die Freie und Hansestadt Hamburg an Antragsteller nach 1. ausbezahlt? 4. Wenn keine Beträge ausbezahlt wurden, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/14338 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welcher finanzielle Bedarf wurde im Rahmen des Markterkundungsverfahrens ermittelt? Das Markterkundungsverfahren diente der Erhebung der Versorgungslage im Projektgebiet sowie der Ausbauplanungen der Unternehmen für einen Dreijahreshorizont, nicht aber der Ermittlung der finanziellen Bedarfe. Aus den Ergebnissen des Markterkundungsverfahrens kann abgeleitet werden, welche Gebiete förderfähig im Sinne der zugrunde liegenden Richtlinien des Bundes sind. Die Ausbaukosten des Breitbandförderverfahrens werden im Zuge des Verfahrens zur Vergabe des Ausbauauftrags an einen Netzbetreiber ermittelt. Eine exakte Bezifferung ist erst nach Abschluss der aktuell erfolgenden Prüfung des Bundes möglich, der die Hälfte der Kosten über das Förderprogramm trägt. 6. Wie viele Anschlüsse mit welcher aktuell zur Verfügung stehenden Datenübertragungsrate sollen durch den Einsatz welcher Fördermittel verbessert werden? Bitte nach Bezirk und Stadtteil sowie dem Jahr der beabsichtigten Fertigstellung des zugrundeliegenden Projekts aufschlüsseln . In der aktuellen Ausbauplanung sind 5.275 Anschlüsse enthalten. Diese sollen von einer Leistung von unter 30 MBit/s zu 100 Prozent auf über 30 MBit/s und zu 98 Prozent auf über 50 MBit/s ausgebaut werden. Deutlich über die Hälfte der Anschlüsse soll eine Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s erhalten. Die Ausbaumaßnahmen erfolgen unter Einsatz der in Antwort zu 5. genannten Mittel. Die durch Fördermittel ausgebauten Anschlüsse in Hamburg verteilen sich nach aktueller Ausbauplanung wie folgt auf Bezirke und Stadtteile: Altona Altona-Altstadt 5 Othmarschen 8 Ottensen 15 gesamt 28 Bergedorf Allermöhe 125 Altengamme 483 Bergedorf 3 Billwerder 283 Curslack 38 Kirchwerder 634 Lohbrügge 37 Moorfleet 18 Neuengamme 304 Ochsenwerder 15 Reitbrook 70 Spadenland 1 gesamt 2011 Hamburg-Mitte Billbrook 327 Billstedt 8 Finkenwerder 30 HafenCity 10 Hamm 110 Hammerbrook 3 Horn 218 Kleiner Grasbrook 87 Neustadt 1 Rothenburgsort 286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14338 3 Hamburg-Mitte St. Georg 10 Steinwerder 107 Veddel 148 Waltershof 56 Wilhelmsburg 534 gesamt 1935 Hamburg-Nord Alsterdorf 15 Barmbek-Nord 2 Groß Borstel 81 Winterhude 18 gesamt 116 Harburg Altenwerder 46 Cranz 150 Eißendorf 11 Francop 46 Harburg 64 Hausbruch 197 Heimfeld 47 Langenbek 1 Marmstorf 10 Moorburg 33 Neuenfelde 100 Neugraben-Fischbek 150 Neuland 119 Rönneburg 1 gesamt 975 Wandsbek Bergstedt 16 Bramfeld 43 Duvenstedt 23 Farmsen-Berne 6 Hummelsbüttel 68 Marienthal 2 Rahlstedt 1 Tonndorf 44 Wandsbek 7 gesamt 210