BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14343 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 14.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Rundfunkbeiträge („GEZ“) für die FHH – Wie ist der aktuelle Stand? (III) In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gegen immer mehr Beitragszahler /-innen Vollstreckungsverfahren durchgeführt wurden. Allein im Jahr 2017 belief sich das Gesamtvolumen offener Forderungen des NDR auf 26,3 Millionen Euro.1 Die aktuelle Situation ist zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks wie folgt: 1. Wie viele Rundfunkbeitragszahlerinnen und -beitragszahler sind auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) derzeit beitragssäumig ? Auf welches finanzielle Volumen belaufen sich die Beitragsrückstände ? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führt zum 31. Juli 2018 für die Hansestadt Hamburg 99.168 Beitragskonten mit einem Mahnstatus (Erinnerung, Bescheid, Mahnung, Vollstreckungsersuchen). Diese Konten weisen insgesamt offene Forderungen in Höhe von 24,9 Millionen Euro aus. In dieser Zahl sind auch diejenigen Fälle enthalten, bei denen der Rundfunkbeitrag lediglich nicht pünktlich zum fälligen Termin entrichtet wurde. 2. Gegen wie viele säumige Rundfunkgebührenbeitragszahlerinnen und -beitragszahler in der FHH wurden bisher in 2018 Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt? (Bitte jahresweise auflisten.) 20.855 (Stand 9. September 2018). a. Welche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden dabei im Zusammenhang mit dem Beitreiben offener Beitragsforderungen jeweils circa wie häufig angewendet? Zeitraum Ankündigung der Zwangsvollstreckung Teilzahlungsvereinbarung Forderungspfändung Vermögensermittlung Vollstreckungsaußendienst 01.01.2018 – 09.09.2018 10.936 2.108 4.478 13.993 3 b. Welche Summe ausstehender Beiträge konnten bisher in 2018 jeweils beigetrieben werden? 1.987.381 Euro. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11753 vom 30.01.2018. Drucksache 21/14343 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. In wie vielen Fällen waren Adressen nicht korrekt angegeben beziehungsweise nicht korrekt vermerkt worden? In 1.544 Fällen wurde die Vollstreckung eingestellt, da die Beitragspflichtigen an den jeweils angegebenen Adressen nicht zu ermitteln oder unbekannt verzogen waren beziehungsweise ihren Wohnort nicht mehr in Hamburg hatten. 3. Wie hoch lagen die offenen Beitragsforderungen September 2017 und September 2018 bundesweit sowie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? a. Welchen absoluten Anteil machte daran jeweils der Säumniszuschlag aus? b. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Situation zu verbessern ? Die folgende Übersicht gibt Auskunft über die offenen Forderungen zu den jeweiligen Stichtagen 1. August 2017 und 31. Juli 2018 für einen Vergleich im Jahresabstand. Aktuelle Zahlen mit Stand September 2018 liegen noch nicht vor. 01.08.2017 31.07.2018 offene Forderungen bundesweit 932,9 Mio. € 834,6 Mio. € davon Säumniszuschläge 10,4 Mio. € 12,6 Mio. € offene Forderungen Hamburg 25,3 Mio. € 24,9 Mio. € davon Säumniszuschläge 0,3 Mio. € 0,3 Mio. € Die Erhöhung der Säumniszuschläge ist einem Anstieg der Festsetzungsbescheide nach einer Anpassung des sog. „Mahnpfads“ geschuldet. Jeder Festsetzungsbescheid beinhaltet einen Säumniszuschlag in Höhe von 8 Euro. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 besteht abschließende Rechtssicherheit zur Verfassungskonformität bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags , sodass von einer weiter sinkenden Zahl offener Forderungen auszugehen ist. Zum Jahresbericht des Beitragsservices siehe https://www.rundfunkbeitrag.de/ e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf. 4. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse erzielte die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2017 und bisher in 2018 durch das Beitreiben von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Erlöse aus der Vollstreckungsgebühr für den Beitragsservice betragen 840.460,83 Euro im Jahr 2017 und 268.712,65 Euro bis zum 31. August 2018. Die Erlöse aus der Erstattung von Auslagen für den Beitragsservice betragen 71.095,32 Euro im Jahr 2017 und 36.226,00 Euro bis zum 31. August 2018.