BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14346 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 14.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Verfahren zur Demontierung der Rethebrücke Nach aktuellen Meldungen übernimmt die HPA selbst die Demontierung der Rethebrücke. Dabei ist die HPA zwar für die Wartung der Brücken im Hamburger Hafen zuständig, aber die Baumaßnahmen werden generell an externe Unternehmen vergeben. Angeblich habe die europaweite Ausschreibung zu keinem Ergebnis geführt. Für die freie Vergabe im Anschluss habe nur eine Firma ihr Interesse bekundet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei dem Projekt Rethebrücke wurden Bauleistungen in Höhe von bisher rund 110 Millionen Euro netto an externe Unternehmen vergeben. Die Ausführung der Rückbauleistungen für die alte Stahlkonstruktion liegt in der Verantwortung der Hamburg Port Authority AöR (HPA). Da es in der Fragestellung nur um die Demontierung der Rethebrücke geht, beziehen sich die nachfolgenden Antworten ausschließlich auf die Rückbauleistungen der alten Stahlkonstruktion. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Was konkret ist zu den Baumaßnahmen der Rethebrücke bisher ausgeschrieben worden? Bitte dazu Inhalte und Zweck der Ausschreibung anführen. 2. Wo genau wurde die Ausschreibung veröffentlicht? Bitte dazu auch den Zeitraum der Veröffentlichung benennen. Es sind die Bauleistungen zum Rückbau des Stahlbaus der Rethehubbrücke bis Oberkante Straßenniveau ausgeschrieben worden. Die Ausschreibung umfasste alle erforderlichen Leistungen für den vollständigen Rückbau des Hubteils und der Hubtürme inklusive der vorhandenen Brückenausstattung, der Gegengewichte und der maschinentechnischen Anlagen sowie die Entsorgung der anfallenden Abfallstoffe. Die Ausschreibungen wurden über die Informationsplattform über das öffentliche Auftragswesen in Europa (http://simap.ted.europa.eu) bekannt gegeben und die Ausschreibungsunterlagen auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabe.rib.de) veröffentlicht. Die oben genannten Leistungen wurden mehrfach gebündelt nach der Sektorenverordnung (SektVO) ausgeschrieben: EU-weites offenes Verfahren, Angebotszeitraum: 15. Juli 2016 bis 12. August 2016, Drucksache 21/14346 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verhandlungsverfahren mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb, Bewerbungsfrist: 19. Juni 2017 bis 19. Juli 2017, Angebotszeitraum: 20. November 2017 bis 5. Januar 2018, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Angebotszeitraum: 22. März 2018 bis 12. April 2018. 3. Wie viele Unternehmen haben zu welcher Ausschreibung der Rethebrücke ihr Interesse bekundet beziehungsweise Angebote in welcher Höhe unterbreitet? Offenes Verfahren 2016: ein Angebot, Teilnahmewettbewerb 2017: drei Teilnahmeanträge, anschließendes Verhandlungsverfahren 2017/2018: keine Angebote, Verhandlungsverfahren 2018: ein Angebot. Die Angebotssummen lagen im Bereich von 5 Millionen Euro netto. 4. Aus welchen konkreten Gründen hat die europaweite Ausschreibung zur Rethebrücke zu keinem Ergebnis geführt? Die Ausschreibungen wurden nach § 57 SektVO aufgehoben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entsprach und wirtschaftlich gewesen wäre. 5. Wie hoch sind die Kosten der bisherigen Ausschreibung und wer trägt diese Kosten? Die Kosten belaufen sich auf rund 35.000 Euro netto und werden von der HPA getragen . 6. Inwieweit hat die HPA mit Unternehmen Kontakt aufgenommen, die für eine Vergabe der Leistungen infrage gekommen wären? Wenn nein, warum nicht? Die HPA hat mit mehreren Unternehmen, die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben oder deren Eignung für Rückbauleistungen bei der HPA bekannt ist, Kontakt aufgenommen. 7. Ist es richtig, dass die HPA einen Ponton aus Belgien angemietet hat, um die Rethebrücke auszuschwimmen? a. Wenn ja, von welchem Unternehmen wurde ein Ponton angemietet und aus welchen Gründen? Die Firma Sarens GmbH aus Leipzig wurde mit einer Heavy-Lift-Leistung beauftragt. Dazu zählt nicht nur die Gestellung eines Pontons, sondern auch die Bemessung, das Verbringen des Pontons, die Stützkonstruktion, Pumpen, Winden und so weiter sowie das erforderliche Personal für den Aushub. Es handelt sich bei dieser Leistung um eine Spezialleistung, die die HPA nicht mit eigenem Personal und Geräten erbringen kann. b. Wie hoch sind die Kosten für die Anmietung des Pontons und die Verschleppung/Rückverschleppung? Die Auftragssumme unterliegt den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Vertragspartner . c. Wurden hierzu Vergleichsangebote eingeholt? Auf welcher Basis wurde die Entscheidung für die Vergabe getroffen? Handelt es sich um eine freihändige Vergabe? Ja. Die Vergabe erfolgte aufgrund der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Es handelt sich um eine freihändige Vergabe mit Wettbewerb.