BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14352 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 13.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Erbpacht im Hamburger Hafen Die Bürgerschaft hat am 5. September 2018 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen der LINKEN den Antrag Drs. 21/14137 beschlossen, der das Erbpachtrecht im Hamburger Hafen erlauben soll. Damit wurde ohne Diskussion in der Bürgerschaft der Senat ersucht, einen wesentlichen Grundpfeiler der Hamburger Hafenpolitik – das Landlord-Prinzip – zu verändern. Ich frage den Hamburger Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Reicht dem Senat der Beschluss der Bürgerschaft vom 5. September, um das Landlord-Prinzip im Hamburger Hafen zu verändern? Am Hamburger Hafen gilt weiterhin das Hafenentwicklungsgesetz. 2. Wird die Ausschreibung für Steinwerder, die für dieses Halbjahr angekündigt ist, bereits diese Veränderung beinhalten? Für dieses Halbjahr ist keine Ausschreibung für Steinwerder geplant. Eine diesbezügliche Ankündigung ist nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 4. b. 3. Wird das Erbbaurecht nach der Entscheidung für alle Flächen des Hamburger Hafens zur Grundlage gemacht werden? Wenn nein: Wer entscheidet aufgrund welcher Kriterien welche Flächen nach Erbbaurecht vergeben werden? 4. Welchen Einfluss hat die Stadt bei Erbbaupacht darauf, wie die Errichtung der Infrastruktur durchgeführt wird? a. Technische Bestimmungen b. Die sozialen Kriterien bei der Auftragsvergabe Das aktuell in der Prüfung befindliche Erbbaurechtsmodell ist auf Großprojekte mit erheblichem Investitionsumfang (wie Steinwerder Süd) beschränkt. Der Einfluss der Stadt ist mit den aktuellen Vertragskonstellationen vergleichbar. 5. Können bei Erbbaupacht Einträge in das Grundbuch vorgenommen werden ? Ja.