BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14357 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 13.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Naturnahe Pflege der Hamburger Parks und Grünanlagen – Pflege- und Entwicklungspläne In der Drs. 20/11012 „Naturnahe Pflege der öffentlichen Grünflächen und Parks“ wird hinsichtlich Personal, Mittel und bestehender Pflege- und Entwicklungspläne der Stand von Februar 2014 dargestellt. Im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde 2015 vereinbart : „Die städtische Grünpflege muss zur Bewältigung der vielfältigen Anforderungen mit mehr Mitteln und Personal ausgestattet werden, um Parks und Grünanlagen naturnah anlegen und pflegen zu können. Die naturnahe Pflege wird in Pflegeplänen verankert. Um die Lebensqualität der wachsenden Stadt auch zukünftig zu erhalten, müssen die Grün- und Erholungsanlagen zudem ausgebaut und die Landschaftsachsen erhalten und ökologisch aufgewertet werden“ (vergleiche Seite 61). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: I. Personal 1. Wie viele Stellen stehen und standen den Bezirken seit 2014 jeweils innerhalb der Fachämter Management des öffentlichen Raumes für die Grünunterhaltung zur Verfügung und wie hat sich die Zahl über die Jahre bis heute entwickelt? Wie viele Stellen welcher Art beziehungsweise Qualifikation gibt und gab es? Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln (siehe Drs. 20/11012, Anlage 3 ohne dritte Spalte („Fortbildungen“)). Zu den Stellen der bezirklichen Fachämter Management des öffentlichen Raumes für die Grünunterhaltung siehe Anlage. Nicht aufgeführt sind Angaben zu Mitarbeitern/ -innen bezirklicher Friedhöfe, der Forstdienststellen sowie Auszubildenden. Die Auflistung der Stellen verdeutlicht, dass die Bezirksämter die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen unterschiedlich organisieren. Einige Bezirksämter präferieren bei der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen die Vergaben an Garten- und Landschaftsbaubetriebe, während andere auf Eigenleistung durch die Bau- und Betriebshöfe setzen. Aufgelistet ist hingehen jeweils nur das eigene Personal der Bezirksämter. In einzelnen Bezirksämtern werden Beschäftigte auch für die Unterhaltung im Straßen - und/oder Gewässerbereich eingesetzt, sodass eine eindeutige Angabe von Arbeitszeitanteilen für den Grünbereich nicht möglich ist. Das Bezirksamt Hamburg-Nord führt seine Stellen systematisch abweichend von den anderen Bezirksämtern, sodass für das Bezirksamt Hamburg-Nord zusätzlich die Kategorie „Arbeiter/-in“ eingeführt wurde. Drucksache 21/14357 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Zuständigkeit gibt es aktuell in der BUE für die Erstellung von PEPs für Parks und Grünanlagen in den Bezirken (siehe Drs. 20/11012 3.b.)? Die Behörde für Umwelt und Energie hat weiterhin fachlich beratende und begleitende Funktion bei Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) für Parks und Grünanlagen, die durch die Bezirke erstellt werden. II. Mittel 3. Welche finanziellen Mittel standen und stehen den Bezirken in den Jahren 2014 – 2018 für die Pflege und Unterhaltung von Parks und Grünanlagen zur Verfügung und wie viele Mittel sind für die Aufgabe im Haushaltsplan 2019/2020 vorgesehen? Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln. Zu den durch die Bürgerschaft mit Beschluss über den Haushalt zur Verfügung gestellten Mitteln siehe Haushalt 2013/2014: Drs. 20/4578, Haushalt 2015/2016: Drs. 20/13000, Haushalt 2017/2018: Drs. 21/5000. Zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 siehe Drs. 21/14000. 4. Laut Drs. 20/11012 betrug die Zeitaufwendung für die Müllbeseitigung etwa 20 – 25 Prozent der Gesamtarbeit in der Grünpflege. Stehen den Bezirken durch das Senatskonzept „Hamburg gepflegt und grün“ und die Übernahme der Müllbeseitigungstätigkeiten in Parks und Grünanlagen durch die Stadtreinigung nun entsprechend mehr Mittel zur Verfügung? In welcher Höhe liegen diese gegebenenfalls erhöhten Mittel? Wofür werden sie verwendet? Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln. Mit dem Senatskonzept „Hamburg gepflegt und grün“ stehen in den Bezirksämtern bislang für Reinigungsleistungen aufgewendete Mittel aus der Rahmenzuweisung öffentliche Grünanlagen in folgender Höhe zur Verfügung: Hamburg-Mitte 276.000 € Altona 151.000 € Eimsbüttel 93.000 € HH-Nord 182.000 € Wandsbek 152.000 € Bergedorf 142.000 € Harburg 104.000 € Summe 1.100.000 € Die frei gewordenen Mittel werden für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt . III. Pflege- und Entwicklungspläne (PEPs) In der Drs. 20/11012 sind die bis Februar 2014 erstellten PEPs aufgelistet . Dazu frage ich: 5. Welche zu erfüllenden Kriterien hinsichtlich Naturschutz und naturnaher Gestaltung und Pflege gibt es zu den Inhalten der PEPs für Parks und Grünanlagen? Wird die „Strategie zur Verbesserung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und -Arten in Hamburg“ (FFH-Strategie) berücksichtigt und wenn ja, wie? Inhalte, Anforderungen und Zielsetzung von PEPs für Parks und Grünanlagen sind nicht identisch mit den Pflege- und Entwicklungsplänen für Naturschutzgebiete und dem speziell dafür in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verankerten Leistungsbild. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14357 3 Die von den Bezirksämtern aufgestellten Pflege- und Entwicklungspläne für Parks und Grünanlagen treffen neben maßnahmebezogenen Aussagen zu Freizeitnutzung, Gestaltung und Gartendenkmalpflege auch Aussagen zur Ökologie und zum Naturschutz . Darüber hinaus liegen für Waldstrukturen in Parks oder Grünanlagen, die von allgemeiner Relevanz für die FFH-Lebensraumtypen sind, vielfach Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzepte vor, siehe dazu Drs. 20/11012. Die Berücksichtigung der FFH-Strategie in Parks und Grünanlagen ist bei den Pflegeund Entwicklungsplänen, die im Rahmen des geförderten Naturschutzgroßprojektes „Natürlich Hamburg!“ aufgestellt werden, vorgesehen. 6. Für welche Parks und Grünanlagen wurden seit Februar 2014 PEPs erstellt? Wann wurden diese erstellt beziehungsweise gegebenenfalls überarbeitet? Welche Büros waren die Auftragnehmer? Bitte nach Bezirken und Datum auflisten (siehe Drs. 20/11012, Anlage 1 ohne vierte Spalte). 7. Welche Pflegepläne befinden sich derzeit noch in Bearbeitung? Bitte nach Bezirken auflisten. Seit Februar 2014 wurden in den Bezirken nachfolgende Pflege- und Entwicklungspläne für Parks und Grünanlagen neu aufgestellt, fortgeschrieben oder befinden sich in Bearbeitung: Park bzw. Grünanlage Fertigstellung, Überarbeitung oder in Bearbeitung Auftragnehmer/ Büro Bemerkung Hamburg-Mitte Alter Elbpark 1993/ 2015 EGL/ Büro Holger Muhs Fortschreibung des PEP in 2015 im Zusammenhang mit der Sanierung des Bismarckdenkmals Altona Cranachplatz/ Beselerplatz 2015 Büro Holger Muhs Schwerpunkt Gartendenkmalpflege sowie u.a. Maßnahmen zur naturnahen Pflege Altonaer Volkspark 2000 / 2017 Fortschreibung EGL (Ringenberg, Schwirzer)/ Büro Wette Die Fortschreibung des Pflege - und Entwicklungsplanes Altonaer Volkspark erfolgte 2017 als Entwicklungskonzept im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnen am Altonaer Volkspark / Trabrennbahn Bahrenfeld. Eimsbüttel Isebek Grünzug 2015/16 EGL Schwerpunkt naturnahe Pflege und Parkentwicklung Darüber hinaus bereitet das Bezirksamt Altona einen Pflege- und Entwicklungsplan für den Hauptfriedhof Altona vor. 8. Wie wird entschieden für welche Grünanlagen PEPs erstellt werden ? Gibt es prioritäre Grünanlagen, wenn ja, welche? Gibt es eine Zielvorgabe, bis wann alle Grünanlagen PEPs haben sollen, wenn ja, welche? Für eine fachgerechte und nachhaltige Pflege und Entwicklung der öffentlichen Grünund Erholungsanlagen erarbeiten die Bezirksämter eigenverantwortlich Pflege- und Entwicklungspläne. Pflege- und Entwicklungspläne dienen den Bezirksämtern als Planungs- und Controllinginstrument , zur Sicherung der Funktion sowie der Nachhaltigkeit und sollen der Drucksache 21/14357 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 besonderen Verantwortung für die Bedeutung und den Wert von historischen Gärten gerecht werden. Die Entscheidung, für welche Parks und Grünanlagen ein PEP erarbeitet wird, erfolgt dabei nach fachlichen Prioritäten (zum Beispiel aufgrund gartendenkmalpflegerischer Erfordernisse, Nutzungsänderungen im Umfeld, Anpassung an verändertes Freizeitverhalten , Nutzungsintensivierungen, naturnahe Pflege und Entwicklung von Parks und Grünanlagen et cetera) im Rahmen vorhandener Ressourcen. Die PEPs für die Pflege und Entwicklung gesamtstädtisch bedeutsamer Anlagen (zum Beispiel Stadtpark Winterhude, Jenischpark, Alstervorland et cetera) haben hierbei eine herausgehobene Bedeutung. Zeitliche Zielvorgaben für die Erarbeitung von PEPs für alle Grünanlagen bestehen nicht. Zusätzlich wird die Behörde für Umwelt und Energie im Rahmen des vom Bund geförderten Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg“ und unter Beteiligung der Bezirksämter bis 2021 für ausgewählte Grün- und Erholungsanlagen Pflege- und Entwicklungspläne erstellen, die unter Berücksichtigung ihrer Funktion als Freizeit- und Erholungsorte und ihrer kulturellen Werte auf die Stärkung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen abzielen und sich am Leistungsbild für Pflege- und Entwicklungsplänen in Naturschutzgebieten orientieren. 3 1 .1 2 . 2 0 1 4 3 1 .1 2 . 2 0 1 5 3 1 .1 2 . 2 0 1 6 3 1 .1 2 . 2 0 1 7 1 7 .9 . 2 0 1 8 B e zi rk sa m t H H - M it te A lt o - n a Ei m sb ü tt el H H - N o rd W an d s- b ek B er ge - d o rf H ar - b u rg H H - M it te A lt o - n a Ei m sb ü tt el H H - N o rd W an d s- b ek B er ge - d o rf H ar - b u rg H H - M it te A lt o - n a Ei m sb ü tt el H H - N o rd W an d s- b ek B er ge - d o rf H ar - b u rg H H - M it te A lt o - n a Ei m sb ü tt el H H - N o rd W an d s- b ek B er ge - d o rf H ar - b u rg H H - M it te A lt o - n a Ei m sb ü tt el H H - N o rd W an d s- b ek B er ge - d o rf H ar - b u rg B e ru fs b e ze ic h - n u n g In ge n ie u r/ -i n 1 2 ,4 6 ,8 5 2 1 1 2 1 1 2 ,4 7 ,8 5 2 1 ,2 3 1 1 1 1 2 ,4 7 ,8 4 6 2 3 1 1 1 1 2 ,4 8 ,4 5 2 3 1 1 1 1 2 ,4 7 ,1 9 2 3 1 1 1 Te ch n ik er / -i n 2 4 2 2 ,7 7 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 B au m ko n tr o l- le u r/ -i n 4 3 ,2 8 3 0 3 4 2 ,5 3 0 3 4 2 3 0 3 4 3 3 1 3 4 3 3 1 3 G är tn er m ei st e r/ -i n 5 3 6 5 5 2 5 1 ,7 8 3 6 5 5 2 5 1 ,7 7 9 3 6 5 5 2 6 1 ,7 8 3 5 6 5 2 6 1 ,7 8 3 5 6 5 1 G är tn er /- in 2 6 ,7 3 8 ,0 7 9 1 1 5 1 3 2 7 ,2 7 9 ,0 5 2 6 ,7 3 4 ,4 3 1 1 5 1 3 2 7 ,2 7 9 ,5 5 2 6 ,7 3 6 ,5 3 1 1 5 1 3 2 7 ,2 7 1 1 ,1 5 2 6 ,7 3 4 ,5 3 1 1 5 1 2 2 7 ,2 7 1 0 ,9 5 2 6 ,7 3 4 ,5 3 1 1 5 1 2 2 7 ,2 7 9 ,9 5 Ti sc h le r / in 4 2 1 1 1 0 ,8 4 2 1 1 1 0 ,8 4 2 1 1 1 0 ,8 4 2 1 1 1 0 ,8 4 2 1 1 1 0 ,8 M al er /- in 2 1 0 0 2 1 0 0 2 0 0 2 0 0 2 0 0 K le m p n e r/ -i n 1 0 0 1 0 0 1 0 0 2 0 0 2 0 0 Sc h lo ss er /- in 4 2 1 3 1 0 ,5 5 2 1 3 1 0 ,5 5 2 1 3 1 0 ,5 5 2 1 3 1 0 ,5 5 2 1 3 1 0 ,5 M au re r/ -i n 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 H ilf sg är tn er /i n 1 0 1 1 1 9 3 1 0 1 1 1 9 3 8 1 0 1 9 3 8 1 1 1 9 3 8 8 ,6 4 1 9 3 B et ri eb sh el fe r/ -i n G ar te n b au 4 1 4 1 0 0 ,6 7 1 0 5 4 1 1 1 0 0 ,6 7 1 0 5 5 1 1 1 0 0 ,6 7 1 0 4 5 1 2 1 0 1 ,3 8 1 0 4 5 1 3 1 0 0 ,6 7 1 0 4 H an d w er ke r / -i n 2 2 2 2 2 St e in s e tz er -P fl a- st e re r- St ra ß en - b au er /- in 4 3 4 2 ,9 5 4 1 ,9 5 4 2 4 2 Sc h au fe lla d er - fa h re r/ -i n 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 LK W -F ah re r/ -i n 1 5 1 3 1 0 6 2 2 ,5 1 5 1 4 1 0 6 2 2 ,5 1 5 1 4 ,1 6 1 0 6 2 2 ,5 1 5 1 3 1 0 6 2 2 ,5 1 5 1 1 1 0 6 2 2 ,5 Fü h re r/ -i n m o to r- ge tr ie b . G ar te n - m as ch in en / G ro ß - m äh er 4 6 1 4 5 1 4 5 1 4 4 1 4 4 1 A rb ei te r/ -i n 7 3 ,9 8 6 5 ,6 7 6 5 ,6 7 6 3 ,3 8 6 4 ,0 5 Zu sa m m en 1 0 1 ,1 0 1 0 0 ,2 0 4 2 ,0 0 9 0 ,6 5 3 9 ,0 0 4 4 ,2 7 2 1 ,8 5 1 0 2 ,1 0 9 5 ,5 1 4 2 ,0 0 8 1 ,3 4 3 9 ,0 0 4 4 ,2 7 2 2 ,3 5 1 0 1 ,1 0 9 4 ,2 7 4 2 ,0 0 8 2 ,3 4 3 9 ,0 0 4 4 ,2 7 2 2 ,9 5 1 0 3 ,1 0 9 3 ,7 6 4 2 ,0 0 7 9 ,7 6 4 0 ,0 0 4 4 ,2 7 2 2 ,7 5 1 0 3 ,1 0 8 9 ,1 4 4 2 ,0 0 7 9 ,7 2 4 0 ,0 0 4 4 ,2 7 2 0 ,7 5 St el le n b e st a n d a m Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14357 5 Anlage 14357ska_Text 14357ska_Anlage