BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14359 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 13.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Neues Schuljahr – Neue pädagogische Konzepte? Zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 hat der Senator für Schule und Berufsbildung, Ties Rabe, verlauten lassen, dass Schulaufgaben „unverzichtbar “ für schulischen Erfolg seien und sie als angemessenes Mittel angepriesen , um Schule bildungsgerechter zu gestalten.1 Der Senator legte seine Sicht zuvor und danach in der Presse dar und fügte den „Schulaufgaben“ noch die pädagogisch-didaktischen Mittel „Diktat“ sowie „Rituale, Anleiten und Wiederholen“ hinzu.2 Weiterhin versucht sich der Senator mit der Einführung von Musterlehrplänen und der „Korrekturpflicht“ durch das Lehrpersonal zu profilieren. Die Widersprüche und Unklarheiten seiner Ausführungen schaffen unter den Eltern wie unter dem Lehrpersonal Unruhe und Unsicherheit. Sowohl die genannten Methoden als auch die Einführung eines schematischen Lehrund -Lernprogramms scheinen weder pädagogisch noch didaktisch abgesichert , zukunftsweisend und bildungsgerecht zu sein. Worauf will der Senator hinaus? Ich frage den Senat: Die im Herbst 2017 veröffentlichten Ergebnisse des Bildungstrends 2016 des Instituts zur Qualitätsentwicklung und Bildungswesen (https://www.iqb.hu-berlin.de/bt/BT2016/ Bericht) zur Rechtschreibleistung von Hamburger Schülerinnen und Schülern in der Grundschule geben Anlass, die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtschreibkompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu intensivieren. In Hamburg erreichen 27,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht den Mindeststandard im Kompetenzbereich Orthografie. Nur 47,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erreichen die Regelstandards und nur 6,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Optimalstandards. Hamburg liegt damit unter dem bundesweiten Durchschnittswert. Zu den seit 2014 ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtschreibung zählen: - Alle Schülerinnen und Schüler lernen einen Basiswortschatz mit 785 Modellwörtern . - Jährlich wird die Rechtschreibleistung aller Schülerinnen und Schüler in den Lernstandserhebungen KERMIT 3, 5 und 7 beziehungsweise mit der Hamburger Schreibprobe (HSP) geprüft. 1 Pressemeldung der Behörde für Schule und Berufsbildung, BSB, vom 25.8.2018. 2 „Jungs haben es an der Schule schwerer“, „Hamburger Abendblatt“ vom 11.08.2018.  Drucksache 21/14359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Die Handreichung „Hinweise und Beispiele für den Rechtschreibunterricht an Hamburger Schulen“ (2014) gibt den Lehrkräften Tipps für den Unterricht. - Die Deutsch-Fachleitungen jeder Schule werden in Konferenzen professionalisiert. - Der Rechtschreibunterricht wird auf den Landesfachkonferenzen Deutsch aller Schulformen reflektiert. Diese Maßnahmen haben zwar zu erkennbaren Verbesserungen geführt, waren aber nicht ausreichend, um die Probleme in Orthografie vollständig zu überwinden. Nach einer ersten Besprechung am 11. Dezember 2017 wurde in der für Bildung zuständigen Behörde mit der Erarbeitung zusätzlicher Maßnahmen begonnen. Die Erarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit Fachlehrkräften und weiteren Experten. Als Orientierung dienten Maßnahmen und Regelungen anderer Bundesländer mit besseren Rechtschreibergebnissen. An diesem Prozess waren folgende Personen beteiligt: der für Bildung zuständige Präses, der Landesschulrat, die Präsidialabteilung der für Bildung zuständigen Behörde , die Leitung der Schulaufsicht, die Leitung der Abteilung Grundsatz und Gestaltung , die Leitungen des Referats Grundsatz, Unterrichtsentwicklung, zentrale Prüfungen sowie des Referats Unterrichtsentwicklung Deutsch, Künste und Fremdsprachen, die Grundsatzreferate Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien, die Fachreferate Deutsch Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium, das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) sowie das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) mit der Abteilung Fortbildung. Im Ergebnis wurden folgende Maßnahmen erarbeitet: Den Grundschulen wird ein Mustercurriculum für den Rechtschreibunterricht als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt (siehe „Arbeitshilfen für den Rechtschreibunterricht an Hamburger Schulen“, https://www.hamburg.de/contentblob/11622562/ 0dcee9e9b13734472b92fdea0cfd1ef0/data/rechtschreibhilfen.pdf), mit dem auf unterschiedliche Weise gearbeitet werden kann: o Schulen können das vorliegende Mustercurriculum unverändert als schuleigenes Curriculum für den Bereich „Richtig schreiben“ übernehmen. o Alternativ kann das Mustercurriculum eine Grundlage darstellen, auf der das Fachkollegium einer Schule mit dem jeweiligen Lehrwerk oder Unterrichtsmaterial für den Rechtschreibunterricht ein schuleigenes Curriculum für den Bereich „Richtig schreiben“ für jeden Jahrgang erstellt. Hierfür erhalten die Schulen zusätzlich ein Beispiel einer didaktischen Jahresplanung. o Schließlich dient das vorliegende Mustercurriculum den Fachlehrkräften als Orientierungshilfe für die Nachjustierung oder kontinuierliche Weiterentwicklung eines bereits bestehenden schulinternen Curriculums für den Bereich „Richtig schreiben“. Von der Bereitstellung eines Mustercurriculums durch die zuständige Behörde bleibt das Recht der Lehrerkonferenz nach § 57 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG), über Grundsätze der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden und der Leistungsbeurteilung zu beschließen, unberührt. Die zuständige Behörde legt in einer Empfehlung an alle Grundschulen dar, dass mindestens ein Sechstel aller Unterrichtsstunden im Fach Deutsch für den Rechtschreibunterricht eingesetzt werden soll. Auch für die übrigen Kompetenzbereiche des Unterrichts erhalten die Grundschulen Zeitrichtwerte. Als variable und computergestützte Rechtschreibdiagnose stellt das IfBQ im Schuljahr 2018/2019 für die Jahrgangsstufen 1 und 2 den individualdiagnostischen Test „SCHNABEL“ zur Verfügung. Der erste Test wird im Januar 2019 durchgeführt und löst in den Jahrgangsstufen 1 und 2 die Hamburger Schreibprobe (HSP) ab. Zum kostenlosen Download des gegenüber der HSP verbesserten Tests und weiterer Unterstützungsmaterialien veröffentlicht das IfBQ im Herbst 2018 eine eigene Website. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14359 3 Ab dem Schuljahr 2018/2019 werden in Jahrgangsstufe 2 mindestens eine, in den Jahrgangsstufen 3 bis 8 mindestens zwei Lernerfolgskontrollen geschrieben, die sich ausschließlich mit der Rechtschreibung befassen. Damit schreiben alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 8 sechs statt der bisherigen vier Klassenarbeiten im Fach Deutsch. Mit dieser moderaten Veränderung der Zahl der Klassenarbeiten liegt Hamburg noch immer hinter den bis 2003 geltenden Anforderungen von zwölf Klassenarbeiten beziehungsweise ab 2003 mit Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells von acht Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 (in den Jahrgangsstufen 7 und 8 waren ab 2003 sechs Klassenarbeiten vorgesehen). Zu den Formaten und zur Dauer dieser zusätzlichen Lernerfolgskontrollen zur Rechtschreibung macht die für Bildung zuständige Behörde den Schulen keine Vorgaben . Es ist auch nicht zutreffend, dass eine Empfehlung für eine Vermehrung von Diktaten ausgesprochen würde. Wo Diktate eingesetzt werden, gilt in allen allgemeinbildenden Schulformen gemäß der Bildungspläne: „Wird ein Diktat zur Überprüfung der Rechtschreibleistung eingesetzt, ist dieses nicht das alleinige Instrument der Leistungsfeststellung; sondern wird durch die zuvor angezeigten Methoden sowie eine angemessene Überarbeitungszeit zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt“ (https://www.hamburg.de/contentblob/2481792/d180d66decd915caf50391ab07bdc 51d/data/deutsch-gs.pdf). Darüber hinaus erhalten alle allgemeinbildenden Schulen mit den „Arbeitshilfen für den Rechtschreibunterricht an Hamburger Schulen“ (https://www.hamburg.de/contentblob/11622562/0dcee9e9b13734472b92fdea0cfd 1ef0/data/rechtschreibhilfen.pdf) Beispielaufgaben, die sie für die jeweiligen Lerngruppen anpassen oder modifizieren können. Es obliegt der für Bildung zuständigen Behörde, Rahmenvorgaben (wie zum Beispiel Bildungspläne, Richtlinien und weitere Verwaltungsvorschriften) zu erlassen, innerhalb derer die Schulen schulspezifische Konkretisierungen vornehmen. In diesem Sinne wird klar geregelt, dass alle Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch Rechtschreib- und Grammatikfehler in Lernerfolgskontrollen verbessern, so aus ihren Fehlern lernen und richtiges Schreiben einüben. Bei zahlreichen Fehlern arbeiten sie alternativ nach Maßgabe der Fachlehrkraft an individuellen Fehlerschwerpunkten . In allen anderen Fächern erteilt die Lehrkraft einzelnen Schülerinnen und Schülern bei gehäuften Fehlern Aufgaben zur Arbeit an individuellen Fehlerschwerpunkten oder den Auftrag zur Korrektur. Die Bildungspläne regelten bereits bisher, dass Schülerinnen und Schüler „durch die Korrekturanmerkungen Hinweise für ihre weitere Arbeit“ gewinnen. „In den Korrekturanmerkungen werden gute Leistungen sowie individuelle Förderbedarfe explizit hervorgehoben“ (https://www.hamburg.de/contentblob/2373174/d77f4e97667619bdb5c749edd2b22 e8e/data/deutsch-gym-seki.pdf). Die Schulen wurden bereits vor den Sommerferien mit einem Schreiben des Landesschulrats über die geplanten Maßnahmen informiert. Mit dem Maßnahmenpaket wurden auch die Kammern nach HmbSG und die Deputation der für Bildung zuständigen Behörde befasst. Nachdem die Deputation dem Vorhaben am 12. September 2018 zugestimmt hat, beginnt die Umsetzung in den Schulen. Übung und Wiederholung sind wichtige Bestandteile erfolgreichen Lernens. Dass gilt gerade für die Schule. Ein bewährtes Mittel ist die Schulaufgabe. Schulaufgaben fördern zudem das selbstständige Arbeiten und führen dazu, dass Schüler auch einen Teil ihrer Freizeit zum gezielten Lernen nutzen. Dabei müssen Schulaufgaben keineswegs zu Hause erledigt werden. Besser ist es, sie im Rahmen der zahlreichen Ganztagsangebote mit pädagogischer Betreuung zu bewältigen. Mittlerweile gibt es an Hamburger Schulen jedoch erhebliche Unterschiede im Umgang mit Schulaufgaben: Während in einzelnen Schulen oder Fächern so gut wie keine Schulaufgaben aufgegeben werden, müssen Schülerinnen und Schüler in anderen Fällen vor einer sehr hohen Arbeitsbelastung geschützt werden. Deshalb hat der für Bildung zuständige Präses eine Diskussion über das richtige Maß an Schulaufgaben angestoßen, siehe https://www.bsb-hamburg.de/newsletter-ein-vernuenftiges-mass-schulaufgaben-sindunverzichtbar .html#schulaufgaben. Die erste Besprechung zu diesem Thema fand am 13. Oktober 2017 statt. In den noch laufenden Prozess sind folgende Personen involviert: der für Bildung zuständige Prä- Drucksache 21/14359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ses, der Landesschulrat, die Präsidialabteilung der für Bildung zuständigen Behörde, die Leitung der Schulaufsicht, die Fachaufsichten aller Schulformen, die Leitung der Abteilung Grundsatz und Gestaltung, die Leitung des Referats Grundsatz, Unterrichtsentwicklung , zentrale Prüfungen, die Grundsatzreferate Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien (diese auch als Experten in Fragen der Ausgestaltung und Reformierung des Bildungsplans), das Referat Ganztag- Struktur und Prozessentwicklung , die Leitung des Projekts 23+ Starke Schulen, mehrere Vertreterinnen und Vertreter aller Schulformen sowie die Abteilung Fortbildung des LI. Die weitere Diskussion mit allen Beteiligten, insbesondere den Schulleitungen, über Maß und Qualität von Schulaufgaben wird derzeit geführt. Fünf Aspekte stehen dabei im Fokus: Grundsatz, zeitlicher Umfang, Einbindung in den Ganztag, Bezug zum Unterricht und pädagogische Qualität. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden dann in einer Richtlinie, über deren Art und Inhalt noch nicht entschieden ist, niedergelegt, womit der Rahmen für weitere Konkretisierungen durch die Schulen gesetzt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welcher Zeitplan ist für die Einführung sogenannter Schulaufgaben vorgesehen ? a. Gab es vor dem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ am 11.8.2018 schon Besprechungen, in denen Eingriffe in die Methodik und Didaktik der Schulen hinsichtlich der Einführung von „Schulaufgaben “ diskutiert wurden? (Bitte Zeitpunkt, Beteiligte und Sitzungsthemen nennen.) b. Wurden Experten/-innen in Fragen der Ausgestaltung und Reformierung des Bildungsplans konsultiert? (Bitte Name, Funktion und Zeitpunkt der Konsultation nennen.) c. Auf welcher fachlichen und sachlichen Grundlage beruht die Entscheidung , Schulaufgaben einzuführen? (Bitte die konsultierten Experten/-innen und/oder die Fachliteratur nennen.) 2. Hinsichtlich der Vermehrung von Diktaten gilt das Gleiche: Welcher Zeitplan ist für die Vermehrung der Diktate angesetzt? a. Gab es vor dem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ am 11.8.2018 schon Besprechungen, in denen Eingriffe in die Methodik und Didaktik der Schulen hinsichtlich der Einführung von „Diktaten“ diskutiert wurden? (Bitte Zeitpunkt, Beteiligte und Sitzungsthemen nennen.) b. Wurden Experten/-innen in Fragen der Ausgestaltung und Reformierung des Bildungsplans konsultiert? (Bitte Name, Funktion und Zeitpunkt der Konsultation nennen.) c. Auf welcher fachlichen und sachlichen Grundlage beruht die Entscheidung , Schulaufgaben einzuführen? (Bitte die konsultierten Experten/-innen und/oder die Fachliteratur nennen.) 3. Wenn eine Korrekturpflicht eingeführt wird, wie begründet diese sich fachlich und sachlich? a. Wie soll die Korrekturpflicht im Schulalltag umgesetzt werden? b. Welche zusätzlichen Mittel (Sachmittel/Zeit) werden den Lehrkräften zur Erledigung der Korrekturen eingeräumt? 4. Es sollen „Musterlehrpläne“ den Unterricht in den Schulen verbindlich gestalten. Inwiefern greift der Senat/die zuständige Behörde damit in die Selbstverwaltung und -organisation der Schulen ein? 5. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in die Gestaltungsfreiheit der Schulen – festgehalten in den §§ 50 und 51 des HmbSG, welche die schulspezifische Konkretisierung des allgemeinen Bildungsauftrags nach Maßgabe der Rechts- und Veraltungsvorschriften Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14359 5 sowie der Beachtung der Bildungspläne ausdrücklich festhält – einzugreifen ? a. Wenn ja, in welche Bereiche plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, ihre neuen Konzepte zu implementieren? b. Wie harmonieren diese Konzepte mit dem Passus § 51 (1) HmbSG, der besondere Maßnahmen zur Förderung spezifischer Schülergruppen in die Verantwortung der einzelnen Schulen übergibt? c. Welche pädagogisch-didaktischen Methoden sind vorgesehen, um sowohl den Stress unter Kindern, besonders in jungen Jahren, als auch die schulischen Frustrationserfahrungen zu mindern und dadurch langfristige und nachhaltige Bildung zu ermöglichen? d. Welche bestehenden pädagogisch-didaktischen Konzepte werden für die schulische Arbeit als hinreichend erachtet? 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bestehende pädagogische Konzepte und didaktische Ansätze, nach denen Schulaufgaben innerhalb der Schulzeit erledigt werden – zumal in den Fällen, in denen die Schulen ein gebundenes Ganztagskonzept haben? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie wird fachlich und sachlich den unterschiedlichen, bisweilen deutlich abweichenden individuellen Voraussetzungen der Schüler/-innen bei der Einführung allgemeiner Lehrpläne Rechnung getragen? Das schulische Lernen ist gemäß HmbSG von Individualisierung geprägt (§ 3 Absatz 1 HmbSG). Dazu trägt § 45 HmbSG bei, der die Fälle regelt, in denen eine Schülerin oder ein Schüler nicht die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen erfüllt sowie den Unterricht in leistungsdifferenzierten Schulen. Darüber hinaus regelt § 12 HmbSG die Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und die Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler , § 19 HmbSG bestimmt die Ausrichtung des Unterrichts in der Sonderschule. 8. Wie soll, wie der Senator meint, Bildungsgerechtigkeit durch Schulaufgaben hergestellt werden, die die Eltern einbeziehen,3 wenn die Bedingungen und Voraussetzungen der Elternhäuser nicht gerecht oder gleich sind? Siehe Vorbemerkung. 9. Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Senat Anstrengungen, die soziale Ungleichheit zwischen den Elternhäusern bezüglich der schulischen Anforderungen zu minimieren? Durch die Ressourcenzuweisung gemäß Sozialindex erhalten die Schulen höhere Zuweisungen, um bestimmte Schülerinnen und Schüler gezielt fördern zu können. Außerdem gibt es das Projekt 23+ Starke Schulen, siehe Drs. 21/13975. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3 „Wir sind darauf angewiesen, dass Eltern einen guten Job machen“, „die tageszeitung“ vom 01.09.2018.